Nebenkostenabrechnung von 2005 verjährt??

4. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
vmax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung von 2005 verjährt??

Vor einigen Tagen bekam ich die Nebenkostenabrechnung für 2005 ins Haus. Die Abrechnung wurde erstellt am 16.02.2007.
Der Abrechnungszeitraum war für das jahr 1.01.2005-31.12.2005.

Ist diese Nebenkostenabrechnung nicht schon verjährt oder muß ich sie noch zahlen???

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wohnst Du da noch oder bist Du zwischenzeitlich umgezogen ? Hatte der VM in diesem Fall Deine neue Adresse ?

Gibt es eine Begründung für die Erstellung erst am 16.2.2007 ?

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Wenn der VM die NK schuldhaft später als 12 Monate nach Abrechnungszeitraumende dem Mieter zustellt, dann musst du als Mieter evtl. Nachzahlungen nicht mehr leisten.

Es kommt halt drauf an ob du deinem VM weh tun möchtest oder kannst. Sicherlich wird das u. U. das Mietverhältnis belasten. Aber wie gesagt einen Rechtsanspruch auf die Nachzahlung hat dein VM nicht mehr.

Sollte sich allerdings ein Guthaben zu deinen Gunsten ergeben haben, so muss dies der VM selbstverständlich auch nach den 12 Monaten ausbezahlen.

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#4
 Von 
vmax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin zum 1.2.07 umgezogen. Vermieter hatte meine neue Adresse auch. Die Einzelabrechnung wurde von ISTA am 16.2.07 erstellt und dann zum Vermieter geschickt.

-- Editiert von vmax am 04.10.2007 14:55:03

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die Einzelabrechnung wurde von ISTA am 16.2.07 erstellt

Schon seltsam genug, scheint irgend jemand gepennt zu haben.

Das weitere Procedere hat Endu ja schon beschrieben.

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#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Abrechnung wurde erstellt am 16.02.2007.


Wann die erstellt wurde spielt übrigens überhaupt keine Rolle. Die Zustellung beim Mieter ist massgeblich.

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Na ja, Endu,

das spielt insofern eine Rolle, daß selbst, wenn der neue Aufenthaltsort des Mieters erst mühsam und langwierig hätte ermittelt werden müssen, der 16.2.2007 bereits zu spät war (wenn es dafür nicht eigene Gründe gibt).

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#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Tsja so wie es aussieht haben die Jungs und Mädels bei ISTA geschlafen. Hier liegt dann wohl demnach ein verschulden des VM vor. Auch wenn er die Abrechnung nicht selbst erstellt hat so hat er ISTA beauftragt. Der VM muss trotzdem dafür sorgen dass die Abrechnung bei dir zeitig eingeht. Diese Abrechnung dann nochmals über sieben Monate rumliegen zu lassen ist schon sehr "schuldhaft". :grins:

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#9
 Von 
vmax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die ISTA Rechnung wird wohl im März 2007 beim Vermieter eingegangen sein. Weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll. Muß ich die Nebenkosten für 2005 noch zahlen??

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Teil ihm mit, daß die Abrechnung Deiner Auffassung nach verfristet ist.

Wenn er entschuldbare Gründe hat, wird er sie dann schon nennen.

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#11
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Wenn du sie nicht zahlen willst brauchst du nicht mehr zu zahlen, bzw solange dein VM nicht nachweisst dass ihn für die Verspätung keine Schuld trifft, hat er keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung.

Dies gilt auch wenn der VM die Abrechnung in Auftrag gibt, hier ist es anzusehen wie wenn er sie selbst gemacht hätte.

Nicht schuldhaft wäre zum Beispiel dass er die Abrechnung nicht fertig machen konnte weil noch wichtige Unterlagen bzw Rechnungen gefehlt bzw. noch nicht gestellt wurden.

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#12
 Von 
vmax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese ISTA Rechnung betrifft ja die Heiz bzw. Warmwasserkosten von 2005.Diese schien ihm ja noch zu fehlen um die Gesamtabrechnung zu erstellen.

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das kann auch getrennt abgerechnet werden.
Und die ISTA-Abrechnung ist offenbar zu spät erstellt worden. Entweder durch Versäumnis der ISTA oder der Vermieter hat denen zu spät die entsprechenden Werte mitgeteilt.

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#14
 Von 
vmax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja , aber wie soll ich mich jetzt verhalten , verjährt oder nicht??

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#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16824x hilfreich)

Wenn der Vermieter den Umstand, dass die ISTA-Abrechnung erst im Februar 2007 erhalten hat, nicht verschuldet hat, so muss er selbst die Nebenkostenabrechnung anschließend unverzüglich erstellen und darf sich nicht noch ein halbes Jahr Zeit lassen.

Eine unverschuldete Verzögerung bis zum Februar 2007 begründet daher keine Nachzahlungsforderung, die erst im September 2007 für das Jahr 2005 geltend machen will.

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#16
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das darfst Du jetzt selbst entscheiden.

Entweder Du zahlst (ist ja schließlich auch Dein Verbrauch) oder Du teilst dem VM mit, daß die Abrechnung Deines Erachtens nach verfristet ist.
Sollte er keine entschuldbaren Gründe vorbringen können, wird er die Forderung gerichtlich nicht beitreiben können.

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#17
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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