Nebenkostenabrechnung ungenutzter Raum

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go471330-83
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung ungenutzter Raum

Liebes Forum,

da wir nun endlich mal unsere Nebenkostenabrechnung für 2017 bekommen haben, stellen sich mir ein paar Fragen.
Zur Situation:
Wir bewohnen das Obergeschoss von einem 2/3 Familienhaus. Das Erdgeschoss ist bewohnt. Der Keller ist geteilt in Wäschekeller, Heizungs/- Abstellraum. Die andere Hälfte war ehemals Ölkeller und andere Abstellräume. Diese räume werden seit 2 Jahren vom Vermieter zu einer kleinen Wohnung umgebaut. Wir haben die Räume nicht genutzt. Lt. Vermieter sind die Räume nicht als Wohnraum angemeldet.

Zur Frage: Kann der Vermieter die Gebäudeversicherung/ Haftpflicht/ usw nur auf 2 Parteien (OG und EG) aufteilen? Müssen wir also die Versicherung für Räume zahlen, die uns nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen?

Vielen Dank =)

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24 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go471330-83):
Kann der Vermieter die Gebäudeversicherung/ Haftpflicht/ usw nur auf 2 Parteien (OG und EG) aufteilen?

Ja, kann man.



Zitat (von go471330-83):
Müssen wir also die Versicherung für Räume zahlen, die uns nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen?

Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann man, will man, darf man, ist man vertraglich verpflichtet, was genau steht in den vertraglichen Vereinbarungen, sind dies vertraglichen Verpflichtungen gültig, ...) mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go471330-83
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go471330-83):
Kann der Vermieter die Gebäudeversicherung/ Haftpflicht/ usw nur auf 2 Parteien (OG und EG) aufteilen?

Ja, kann man.



Zitat (von go471330-83):
Müssen wir also die Versicherung für Räume zahlen, die uns nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen?

Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann man, will man, darf man, ist man vertraglich verpflichtet, was genau steht in den vertraglichen Vereinbarungen, sind dies vertraglichen Verpflichtungen gültig, ...) mit.



Also wenn ich mir jetzt ein Haus kaufe mit sagen wir 400m² Grundfläche, eine 100m² Wohnung vermiete und die anderen Räume nicht als Wohnraum angemeldet habe, kann ich die Gebäudeversicherung von den 400m² komplett auf den einen Mieter umlegen?

Im Mietvertrag steht bei uns, dass die Gebäudeversicherung usw auf die m² Wohnfläche berechnet werden.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go471330-83):
Im Mietvertrag steht bei uns, dass die Gebäudeversicherung usw auf die m² Wohnfläche berechnet werden.

Wenn diese Klausel so gültig wäre, dann wäre das so, das die Gesamtsumme entsprechend berechnet werden müsste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go471330-83
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go471330-83):
Im Mietvertrag steht bei uns, dass die Gebäudeversicherung usw auf die m² Wohnfläche berechnet werden.

Wenn diese Klausel so gültig wäre, dann wäre das so, das die Gesamtsumme entsprechend berechnet werden müsste.


Der Vermieter berechnet die Gesamtsumme entsprechend auf 78m² und 98m² um. Also quasi fast durch 2. Das kommt mir etwas falsch vor, dass der Vermieter 50m²/ 3 Räume hat, für die wir die Versicherung/ usw zahlen.



Nach meinem Verständnis müsste er die Gesamtsumme auf 78m², 98m² und 50m² aufteilen und könnte aber nur die kosten für die vermieteten 78 und 98m² auf die Mieter umlegen.

-- Editiert von go471330-83 am 05.10.2018 17:14

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32273 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von go471330-83):
Müssen wir also die Versicherung für Räume zahlen, die uns nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen?
Moin, ihr zahlt ja schon länger die Gebäudeversicherung als BK-Teil. Was hat sich denn an der Summe verändert?
Der Vermieter baut im Keller irgendwas. Aber keine 3. Wohnung. Die Summe dürfte er nur auf die Mietparteien und die jeweiligen Wohnflächen umlegen.
Der Vermieter dürfte euch die BK-Abrechnung auch noch zu Silvester zukommen lassen, falls ihr keine abweichende Vereinbarung im Mietvertrag habt.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go471330-83
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go471330-83):
Müssen wir also die Versicherung für Räume zahlen, die uns nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen?
Moin, ihr zahlt ja schon länger die Gebäudeversicherung als BK-Teil. Was hat sich denn an der Summe verändert?
Der Vermieter baut im Keller irgendwas. Aber keine 3. Wohnung. Die Summe dürfte er nur auf die Mietparteien und die jeweiligen Wohnflächen umlegen.
Der Vermieter dürfte euch die BK-Abrechnung auch noch zu Silvester zukommen lassen, falls ihr keine abweichende Vereinbarung im Mietvertrag habt.


Letztes Jahr wurde es genauso gehandhabt, da hatten wir uns jedoch nicht darum gekümmert und haben einfach bezahlt.
Spielt ja keine Rolle ob er etwas baut oder nicht. Es ist doch Raum, den wir versichern aber nicht nutzen können. Kanns doch irgendwie nicht sein oder?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32273 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von go471330-83):
Spielt ja keine Rolle ob er etwas baut oder nicht.
Habe ich was falsch verstanden? Wenn er im Keller nichts baut, zahlt ihr für 78 qm bzw. 98 qm, also auf Wohnfläche umgelegte Kosten.
Wenn er im Keller was baut, zahlt ihr für 78 qm bzw. 98 qm, also auf Wohnfläche umgelegte Kosten.
Hätte er im Keller 50 qm Wohnfläche, müsste er auf alle drei Wohnflächen umlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go471330-83
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go471330-83):
Spielt ja keine Rolle ob er etwas baut oder nicht.
Habe ich was falsch verstanden? Wenn er im Keller nichts baut, zahlt ihr für 78 qm bzw. 98 qm, also auf Wohnfläche umgelegte Kosten.
Wenn er im Keller was baut, zahlt ihr für 78 qm bzw. 98 qm, also auf Wohnfläche umgelegte Kosten.
Hätte er im Keller 50 qm Wohnfläche, müsste er auf alle drei Wohnflächen umlegen.



Aktuell zahlen wir umgerechnet circa 45% der Gesamtsumme der Versicherungen und die andere Mietpartei die restlichen 55%.

Also er legt die kompletten Kosten für das Haus auf die 2 Parteien um, obwohl die Parteien nicht das komplette Haus nutzen.

Meines Verständnisses nach müsste er uns 35% (78m2), der anderen Partei 45% (98m2) berechnen und die restlichen 20% selber zahlen. Die Prozentzahlen dienen der Veranschaulichung.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von go471330-83):
Meines Verständnisses nach müsste er uns 35% (78m2), der anderen Partei 45% (98m2) berechnen und die restlichen 20% selber zahlen.

Kommt halt darauf an, was genau vertraglich vereinbart wurde und was genau da versichert wird.
Das kann gültig sein (auch wenns den Mieter mehr Geld kostet) oder auch nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von go471330-83):
Meines Verständnisses nach müsste er uns 35% (78m2), der anderen Partei 45% (98m2) berechnen und die restlichen 20% selber zahlen. Die Prozentzahlen dienen der Veranschaulichung.


Kann ich nicht nachvollziehen.

2 Mietparteien = 100 %

eine hat 78 qm, die andere 98 qm.

Oder meinen Sie, dass Sie die Versicherung für das Gebäude nicht zahlen wollen für den Teil des Kellers, den Sie nicht nutzen?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32273 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von go471330-83):
Also er legt die kompletten Kosten für das Haus auf die 2 Parteien um, obwohl die Parteien nicht das komplette Haus nutzen.
Weil er auf die beiden Wohnungen und die jeweiligen Wohnflächen umlegt. Das Kellerverlies ist nun mal keine Wohnung. Da gibts keine Wohnfläche.
Was hat das mit der Nutzung zu tun? Es ist die Gebäudeversicherung/Wohngebäudeversicherung. Der eigene Keller wird auch genutzt, der Waschkeller auch, aber beides gehört nicht zur Wohnfläche.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was hat das mit der Nutzung zu tun? Es ist die Gebäudeversicherung/Wohngebäudeversicherung. Der eigene Keller wird auch genutzt, der Waschkeller auch, aber beides gehört nicht zur Wohnfläche.


Dach gehört auch nicht zur Wohfläche, Treppenhaus auch nicht ... :grins: manchmal .... aber gut erklärt @anami

-- Editiert von AltesHaus am 05.10.2018 21:29

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go471330-83
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja aber das ist doch trotzdem versichert oder?

Dann Kauf ich mir ne 1000m2 Lagerhalle, bau ne 50m2 Wohnung ein und der Mieter für die 50m2 zahlt die komplette Gebäudeversicherung/ Haftpflicht, niederschlagswasser, Grundsteuer für meine 950m2 mit? Ist ja keine Wohnfläche :)
Ja dann...

-- Editiert von go471330-83 am 05.10.2018 23:56

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go471330-83
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Oder meinen Sie, dass Sie die Versicherung für das Gebäude nicht zahlen wollen für den Teil des Kellers, den Sie nicht nutzen?


Genau das mein ich, was nein übertriebenes Beispiel erläutern soll.


Er müsste doch einen Teil der Kosten selber tragen für seine räume (ja kein Wohnraum).

-- Editiert von go471330-83 am 06.10.2018 00:02

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Dein Beispiel "große Halle <> kleine Wohnung" hinkt - denn dann handelt es sich um eine ganz erhebliche Fläche mit Nichtwohnraumnutzung und die ist dann auch wieder zu berücksichtigen, weil auch die fixen Gebäudekosten hier völlig anders berechnet werden.

Anfangs hast du doch geschrieben, dass der Vermieter umbaut und dass eben noch keine Wohnfläche fertiggestellt ist bzw. noch keine Nutzung stattfindet. (Umbau ist NICHT Nutzung).
Stimmt das also nicht?
Wie nutzt der Vermieter die Kellerräume denn nun genau?
Sind dort Heizkörper? Findet Wasserverbrauch statt.

Ansonsten gilt eben das, was schon geschrieben wurde.
Umlage nach Wohnfläche - sämtliche Nebennutzflächen (Kellerräume, Dachboden, Treppenhaus, Heizraum, Waschküche etc.) und auch ungenutzte Räume gehören nunmal nicht dazu und i.d.R. fallen eben auch keine zusätzlichen Kosten dafür an.

Die fixen Gebäudekosten (Versicherung, Grundsteuer) werden i.d.R. nach der Hauptnutzfläche = hier: Wohnfläche berechnet. Eine Erhöhung dürfte dann erst nach Fertigstellung stattfinden.

Wie kommst du denn auf Mehrkosten, die zu meinst ungerechtfertigt bezahlen zu müssen?
Hast du alte Kosten (vor Umbaubeginn) mit aktuellen Kosten gegenübergestellt?
Hast du dein Belegeinsichtsrecht wahrgenommen und kannst die Mehrkosten klar ausmachen?

Nu mal Butter bei die Fische - ansonsten klingt das von dir bislang nach völlig unbegründeter Korinthen*****rei.

Zitat (von go471330-83):
Spielt ja keine Rolle ob er etwas baut oder nicht. Es ist doch Raum, den wir versichern aber nicht nutzen können.
Doch es spielt eine sehr große Rolle. Und solange keine Fremdnutzung dort stattfindet, aus der Mehrkosten entstehen, geht es euch nichts an, ob es da noch weitere Räume im Gebäude des Vermeiters gibt, die ihr nicht nutzen könnt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
go471330-83
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)

Wenn es so ist, dann ist es so.
Ergibt für mich nur wenig Sinn.
Oder werden die fixen Kosten (z.b. Gebäudeversicherund nur nach der bewohnten Fläche berechnet. Also zahlt man für ein 300m2 Haus wo 100m2 bewohnt werden genauso viel wie für ein 100m2 Haus wo 100m2 bewohnt sind?



Wenn jetzt in einem leerstehenden von uns nicht genutzten Raum ein Brand/... entsteht wer zahlt da? Die Versicherung die wir bezahlen.

Es sind Heizkörper und wasserentnahmestellen installiert, welche jedoch nicht genutzt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Was ist denn daran so schwer zu verstehen.

Du bist eine vertragliche Vereinbarung eingegangen -> Verteilung der Versicherungskosten nach m² Wohnfläche.
Der Vermieter rechnet offensichtlich richtig nach diesem Verteilungsschlüssel ab.

Nebenräume gehören nicht zur Wohnfläche.

Wurde alles schon geschrieben.

Zitat (von go471330-83):
Also zahlt man für ein 300m2 Haus wo 100m2 bewohnt werden genauso viel wie für ein 100m2 Haus wo 100m2 bewohnt sind?
Wohnfläche hat mit bewohnt (also genutzt) nichts zu tun.

Wenn das 300m² Haus auch 300 m² Wohnfläche hat und davon nur 100 ² vermietet sind, zahlt der Mieter bei Aufteilung nach Wohnfläche eben nur ein Drittel. Die zwei Drittel für den nicht bewohnten Teil bindet sich der Vermieter ans Bein.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32273 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von go471330-83):
Er müsste doch einen Teil der Kosten selber tragen für seine räume (ja kein Wohnraum).
Nö. Sonst müsste doch ein anderer Umlageschlüssel erfunden werden.
Oder eine andere Teilung, zB x% für Wohnfläche, y% für Gemeinschaftseigentum, z% für sonstwas am Haus.
Das ergäbe dann 100% . Schlagt doch dem Vermieter das mal vor.
Oder mäkelt rum, sobald der Vermieter das Kellerdings auch als Wohnung nutzt/vermietet.

Du stößt dich an *Nutzung*, das ist dein Denkfehler. Als Mieter zahlt man eben nicht nur für das, was man innerhalb seiner Wohnfläche nutzt.
In der hinkenden Lagerhallen-Mietwohnung dürftest du als Vermieter dem Mieter nur anteilig für 50qm Wohnfläche die Geb-Versicherung abknöpfen. Für die 950 qm zahlst du als Vermieter selber.

Ich persönlich nutze *meinen* Hausmeister nie, trotzdem werden seine Kosten anteilig auf meine qm Wohnfläche als kBK umgelegt. Wenn was lose ist im Haus, muss er immer ran.
Ich nutze die Grundsteuer für das Gebäude nicht...trotzdem will die Kommune immer diese Steuer.
Mein Nachbar braucht/nutzt den Winterdienst nie, weil er von Nov-April im warmen Süden schwitzt,...trotzdem zahlt er nach *Räumtagen* und seinen qm Wohnfläche. Ich auch, ich nutze/brauche den Winterdienst.

Wenns brennt? Dann kommt die Feuerwehr, löscht alles und hoffentlich zahlt die G-Versicherung alles.

Du hast dich ziemlich verrannt. :crazy:

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go471330-83
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)


Zahlt man bei einer Gebäudeversicherung nach Wohnfläche des Hauses? (Also generell als Eigentümer)
Was mein Beispiel oben mit den 300m2 verdeutlichen sollte aber ich mich evtl im Begriff vertan hab.


300m2 Haus mit 100m2 Wohnfläche = 500€
150m2 Haus mit 100m2 Wohnfläche = 500€
300m2 Haus mit 200m2 Wohnfläche = 1000€

Zahlen mal fiktiv

-- Editiert von go471330-83 am 06.10.2018 13:59

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Halten Sie sich nicht an den Begrifflichkeiten fest.

Zitat (von go471330-83):
Zahlt man bei einer Gebäudeversicherung nach Wohnfläche des Hauses? (Also generell als Eigentümer)


Ja

Falls also Ihr Vermieter seine Bauarbeiten mal beendet haben sollte, dann erhöht sich die Gesamtwohlfläche um die neu gewonnene Mietfläche und selbstverständlich wird der Vers.Beitrag auch angepasst werden.


2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32273 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von go471330-83):
Zahlt man bei einer Gebäudeversicherung nach Wohnfläche des Hauses? (Also generell als Eigentümer)
Nein.
Demzufolge ist es egal, welche Zahlen du einsetzt. Es geht um das gesamte Gebäude.
Die Wohnfläche ist nur für den Verteilerschlüssel wichtig.

Der Versicherer bietet für ein bestimmtes Gebäude an, der Eigentümer schließt ab und zahlt... und als Vermieter legt er um und holts vom Mieter wieder rein.
Wenn die Versicherung p.a. für das Haus 500,- € kostet und du bist dort Mieter mit 78qm Wohnfläche, dann legt der Vermieter auf dich und deine Wohnfläche um.
Du kannst doch googeln, unter *check 24 gebäudeversicherung* kannst du endlos vergleichen. Gib verschiedene Gebäudedaten/verschiedene Häuser ein, dann verstehst du den Unterschied.

Fazit: Solange dein Vermieter im Keller keine Wohnfläche hat, bleibts bei der Umlage auf 78qm bzw. 98 qm.

Zitat (von go471330-83):
Wenn es so ist, dann ist es so.
Ja, so ist es. Es macht sogar Sinn.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein.
Demzufolge ist es egal, welche Zahlen du einsetzt. Es geht um das gesamte Gebäude.
Die Wohnfläche ist nur für den Verteilerschlüssel wichtig.


Ach echt? .... dann macht unsere Versicherung das seit Jahrzehnten wohl falsch.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Bevor man mich da falsch versteht. Die Versicherungssumme wird aus vielen Faktoren zusammengerechnet. Eine davon ist die Wohnfläche, dann zB alter des Hauses, Ausstattung, selbstgenutzt oder nicht, Garage dabei etc. pp.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32273 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Bevor man mich da falsch versteht.
Ich versteh dich richtig.
Für den TS hatte ich nur auf seinen *Fixpunkt Nutzung* reagiert.

2x Hilfreiche Antwort

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