Nebenkostenabrechnung nach Auszug - Ist die Umlage dieser Kosten rechtens?

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ottomatic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung nach Auszug - Ist die Umlage dieser Kosten rechtens?

Guten Tag!

Ich habe zu folgender Thematik Fragen:

In der Zeit vom 01.07.06 - 30.04.08 habe ich eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bewohnt. Für das Jahr 2006 habe ich nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Für das Jahr 2007 und 2008 wurde nach meinem Auszug im Jahre 2008 eine Summe x von meinem Deponat einbehalten.

Am 30.12.2008 habe ich für das Jahr 2007 eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich habe dabei lediglich die Aufstellung der Kosten mit Angabe der Nachzahlung erhalten, also ohne Bezug auf das einbehaltene Deponat.

Am 28.12.2009 habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2008 erhalten. Es muss wieder nachgezahlt werden. In der Abrechnung sind im Gegensatz zur Abrechnung von 2007 "Kabelgebühren" vorhanden. Dieser Anschluss wurde jedoch nicht genutzt und stand "offiziell" auch nicht zur Verfügung. Es gab keine Information über einen neuen Kabelanschluss seitens der Vermietungsgesellschaft und auch keine Angabe im Mietvertrag. Darf diese Summe berücksichtigt werden, da diese ja zudem 2007 nicht berechnet wurde.

Zusätzlich sind in beiden Abrechnungen Summen für die "Hausreinigung" angegeben, obwohl im Mietvertrag angegeben ist, dass "diese Arbeiten derzeit von den Mietern selbst ausgeführt werden". Ab dem 01.11.2007 gab es einen Vermieterwechsel. Ab diesem Zeitraum wurden Kosten für die Hausreinigung erhoben. Eine Information über eine professionelle Hausreinigung gab es nicht. Ist die Umlage dieser Kosten somit rechtens? DieHausreinigung erfolgt meines Wissen nach, wie die Gartenarbeiten usw. über Firmen der Vermietungsgesellschaft.

Nun der Hauptpunkt:

Am 24.12.2009 wurde eine neue Abrechnung für das Jahr 2007 erstellt. Dieses Mal ergibt sich für die Hausreinigung ein anderer Betrag. Zusätzlich wurde der Verteilungsschlüssel bei einigen Kostenarten von Fläche auf Personen geändert. So muss mehr nachgezahlt werden. Zur Erinnerung: Die Nebenkostenabrechnung für 2007 wurde ebenfalls bereits ein Jahr vorher mit teilweise anderen Summen übermittelt.
Dementsprechend habe ich der Nebenkostenabrechnung für 2007 widersprochen, da diese vom 24.12.2009 nicht, wie im Mietvertrag bezeichnet, ein Jahr nach Abrechnungsende zugestellt wurde. Es wurde zwar bereits seinerzeit eine Nebenkostenabrechnung innerhalb der Frist zugestellt, jedoch mit anderen Summen. Diese wurde ja auch nicht beglichen, sondern mit dem Deponat verrechnet.(Dazu jedoch keine Angabe in der Abrechnung)
Was haltet ihr von dieser Verhaltensweise?

Zudem habe ich in den Gesetzestexten gelesen, dass der Abrechnungszeitraum immer für 1 Jahr erfolgen muss. So ist es auch im Mietvertrag angegeben. Für die Abrechnung des Jahres 2007 sind jedoch nur die 2 Monate ab Vermieterwechsel als Abrechnungszeitraum angegeben. Für die 10 Monate davor, beim alten Vermieter, gab es keine Abrechnung. Dem Gesetz entnehme ich, dass diese Praxis gesetzeswidrig ist. Es muss trotz Vermieterwechsel der Abrechnungszeitraum von 12 Monaten berücksichtigt werden. Sehe ich das richtig?

Vielen Dank im Vorraus.

Ottomatic

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Für die 10 Monate davor, beim alten Vermieter, gab es keine Abrechnung


Hättest Du lieber noch mehr nachgezahlt ?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ottomatic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Sinnlose Antwort!

Natürlich nicht! Allerdings gab es bei dem Vermieter auch keine Straßenreinigung, Hausreinigung usw!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Sinnlose Antwort!



Tatsächlich ?

Wenn bei November bis Dezember schon eine Nachzahlung herauskommt, was werden dann wohl Januar bis Dezember ergeben ?




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ottomatic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Mensch, wie beschrieben!

Mit dem neuen Vermieter kamen auch neue Nebenkosten, bei gleichem Beitrag.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Mit dem neuen Vermieter kamen auch neue Nebenkosten


Sind die jetzt durch den Mietvertrag abgedeckt oder nicht ?



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ottomatic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Im Mietvertrag sind beispielhafte Nebenkosten angegeben und dann wird sich für die nicht detailiert angegeben auf die gesetzliche Nebenkostenverordnung berufen.

Im Vertrag steht halt z.B., dass die Hausreinigung derzeit von den Mietern durchgeführt wird. Mit dem neuen Vermieter wurde das halt professionell durchgeführt--> höhere Kosten

Auch auf den Kabelanschluss wurde im Mietvertrag nicht explizit hingewiesen!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Das sind doch alles Kosten, die durch die Anmietung der Wohnung entstanden sind. Ich frage dich, wer das sonst bezahlen soll?
Du suchst nach Formfehlern in der Abrechnung etc...
Winden in jede Richtung, nur damit man Leistungen nicht bezahlen muss, die man aber in Anspruch genommen hat.
Ich finde das äusserst "arm".

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ottomatic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Und ich finde die Antworten hier auch ziemlich arm.

Oben habe ich meinen Sachverhalt beschrieben. Mir geht es nicht um Formfehler usw. Es geht z.B. um die Tatsache, dass man für 2007 zwei Abrechnungen mit unterschiedlichen Gesamtkosten innerhalb von zwei Jahren erhält.....aber es ist sinnlos

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ottomatic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Liebe Mods,

bitte löscht mein Thema.

Vielen Dank für diese sinnlosen Antworten in diesem Forum.



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Dein Thread ist halt sehr "problemlastig" und nicht sehr präzise geschildert.

Beispiel:

quote:
Dieses Mal ergibt sich für die Hausreinigung ein anderer Betrag. Zusätzlich wurde der Verteilungsschlüssel bei einigen Kostenarten von Fläche auf Personen geändert.


Ist der andere Betrag niedriger oder höher ?

Hat sich der Verteilungsschlüssel gegenüber der ursprünglichen Abrechnung oder gegenüber der früheren jahrelangen Handhabung geändert ?



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ottomatic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Betrag der ersten Abrechnung für das Jahr 2007 war höher.

Der Verteilungsschlüssel von der Nebenkostenabrechnung II des Jahres 2007 hat sich gegenüber der Nebenkostenabrechnung I des Jahres 2007 geändert.

Fakt ist, dass es nicht sein kann, dass sich die Summen für die Gesamtkosten der jeweiligen Kostenarten für das Jahr 2007 geändert haben. Am 30.12.2008 kann die Hausreinigung für das Jahr 2007 nicht 4.500 Euro gekostet haben, mit einer neu zugestellten Abrechnung am 23.12.2009 für das Jahr 2007 aufeinmal 5.700 Euro.

Die gesamte Nebenkostenabrechnung wurde so geändert, dass das einbehaltene Deponat nur zu einem Bruchteil zurückgezahlt werden muss.
Das hat auch nichts damit zu tun, dass hier Mitglieder meinen, dass ich "Leistungen erschleichen" möchte.

Man darf sich halt nur nicht alles gefallen lassen. Die Zahlendreherei begann, als eine ausländische Immobiliengesellschaft das Gebäude gekauft hat. Schlagartig stiegen die Nebenkosten an, weil angeblich etliche Dienstleistungen geleistet wurden. Hausmeisterdienste, Straßenreinigung. Jedoch immer von der gleichen Firma. Um genau zu sein von einer Tochter der ausländischen Immobilienfirma. Gesehen hat man diese Firmen jedoch so gut wie nie, bzw. gar nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
als eine ausländische Immobiliengesellschaft das Gebäude gekauft hat.


Wem hat die Bude eigentlich vorher gehört ?



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119960 Beiträge, 39808x hilfreich)

Was ergab denn die Einsichtnahme in die Rechnungsbelege?
Sind diese Kosten tatsächlich angefallen?

quote:
Dementsprechend habe ich der Nebenkostenabrechnung für 2007 widersprochen, da diese vom 24.12.2009 nicht, wie im Mietvertrag bezeichnet, ein Jahr nach Abrechnungsende zugestellt wurde.

Was natürlich Unsinn ist, da du diese ja nach eigenen Angaben bereits am 30.12.2008 erhalten hast.
Das die Abrechnung nach Reklamation korrigiert wurde dürfte für die Jahresfrist unschädlich sein.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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