Meine Frage, darf ein Vermieter für die Jahre 1998-2001 die Nebenkosten abrechnen und nachfordern?Wohne seid 1998 in der Wohnung und habe bis jetzt noch nie eine Nebenkosten abrechnung bekommen , und soll jetzt für die oben genannten Jahre nachzahlen. Abrechnung wurde am 31.12.2002 Persönlich übergeben .Gibt es eine Verjährungsfrist ? Bitte um Antwort . Danke im Voraus
Nebenkostenabrechnung für die 1998-2001
27. Januar 2003
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Frage vom 27. Januar 2003 | 18:35
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 12x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung für die 1998-2001
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