Hallo!
Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und mir kommen einige Positionen nicht umlagefähig vor:
Kontoführung
Inspektion Garage
Kauf Gartenschlauch
Glühbirnen
Quantofoss FE (ist wahrscheinlich Mittel für Entkalkungsanlage gemeint)
Beton
Briefmarken
Benzin für Rasenmäher
Instandhaltungsrücklagen
Kann mir jemand sagen, was davon wirklich gezahlt werden muß?
Vielen Dank!
DaniF
Nebenkostenabrechnung - einige Positionen nicht umlagefähig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Kontoführung => Nein
Inspektion Garage => Wahrscheinlich ja, was musste denn an der Garage inspiziert werden?
Kauf Gartenschlauch => Nein
Glühbirnen => Nein
Quantofoss FE (ist wahrscheinlich Mittel für Entkalkungsanlage gemeint) => Ja, wenn es sich um ein Entkalkungsmittel handelt
Beton => Nein
Briefmarken => Nein
Benzin für Rasenmäher => Ja
Instandhaltungsrücklagen => Nein
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--- editiert vom Admin
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@HH: Garage-wir wissen es nicht genau. Wir glauben, mehr Wartung, bissl ölen, etc. Kaputt war sie nicht (Doppelparker mit Hebebühne). Sind immerhin 440 Euro durch 6 Parteien.
@Honigbiene43: Genau Eigentumswohnung. Insgemsamt 6 Parteien, wobei wir die einzigen Mieter sind.
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"DaniF"
Durch die Hebebühne ist das erklärlich. Das werden dann die Wartungs- oder Inspektionskosten sein. Diese Kosten sind umlagefähig.
Nicht umlagefähig sind übrigens die Kosten für Reparaturen, die im Rahmen der Wartung durchgeführt wurden. Bei solchen Dingen kann es sich dann lohnen, sich die Rechnung zeigen zu lassen, speziell wenn die Kosten hoch erscheinen.
Die Kosten, die ich mit Ja betitelt habe, sind umlagefähig. Es dürfen jedoch nur diejenigen Kosten umgelegt werden, die auch als Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart wurden. Wenn im Mietvertrag also z.B. nichts über Wartungskosten für die Hebebühne vermerkt ist, dann dürfen die Kosten nicht umgelegt werden.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Zwar kann vereinbart werden
Dann sollte man das doch zuvörderst prüfen.
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--- editiert vom Admin
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