Nebenkostenabrechnung einbehalten

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Frakor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung einbehalten

Im Oktober 2004 habe ich für einen Monat eine Wohnung gemietet, diese dann Gekündigt und im November 2004 ist ein neuer Mieter eingezogen. Die Wohnung habe ich nie bewohnt.
Die Miete habe ich bezahlt aber die Nebenkosten (90 euro) noch nicht.
Jetzt habe ich schon die zweite Mahnung bekommen mit androhung eines Mahnverfahrens. Ich bin willig die Nebenkosten zu bezahlen, nur möchte ich eine Ordentliche Abrechnung erhalten das habe ich auch den Vermieter mündlich, seit heute auch schriftlich mitgeteilt.
Ich habe den verdacht das der Vermieter nicht ordentlich abrechnet, es ist eine grössere Gesellschaft mit Verwaltung, diese ist aber ausserhalb und Wohnungsübernahmen muss der Hausmeister machen u.s.w. Auch wurden falsche Kündigungsfristen angegeben. 1 Jahr obwohl das nirgendwo im Vertrag stand!

Fragen: Muss ich die Nebenkosten bezahlen oder kann ich bis zur Abrechnung warten?
Gegen das Mahnverfahren würde ich Einspruch einlegen nur was passiert dann? Kommt es zu einer Klage?




-- Editiert von Frakor am 04.01.2005 17:12:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Nebenkosten musst Du bezahlen. Damit darfst Du nicht bis zur Abrechnung warten.

Eine eventuelle Klage wirst Du verlieren. Die damit verbundenen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den geschuldeten Nebenkosten und dürften diese deutlich übersteigen.

Die Kosten für das Mahnverfahren musst Du übrigens jetzt schon tragen.

Wenn Du keine Hinweise auf fehlerhafte Abrechnungen bei anderen Mietern hast, dann halte ich den Verdacht der falschen Abrechnung für aus der Luft gegriffen.

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#2
 Von 
Frakor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, also werde ich Zähneknirschend das Geld überweisen.

Ob ich jemals eine Ordentliche Abrechnung erhalte bezweifele ich. Aber mal abwarten.

Als ich der Verwaltung sagte das ich die Abrechnung prüfen werde und diese auch mit den anderen Mietern vergleichen werde wurde mir gesagt das ich das nicht dürfte. Der Hausmeister erledigt auch Verwaltungsaufgaben. Ich glaube nicht das diese herrausgerechnet werden. Würde aber auch schwer werden das gegenteil zu beweisen.



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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Antwort von hh ist richtig.
Die Nebenkostenabrechnung darfst Du natürlich prüfen, sie muß korrekt und nachvollziehbar sein.
Verwaltungskosten dürfen nicht umgelegt werden, nur echte hausmeisterliche Tätigkeiten wie Schneefegen, Reinigung der Treppen, Gartenpflege usw. soweit vorhanden und soweit im Mietvertrag aufgeführt.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Kleiner Hinweis noch: die Nebenkostenzahlung ist in der Regel eine VORAUSzahlung. Eine korrekte Abrechnung der Nebenkosten über das Jahr verteilt ist erst nach Ablauf der Abrechnungsperiode möglich, wenn alle Belege vorliegen. Das dauert meistens einige Monate. Wir kriegen unsere Abrechnung beispielsweise immer erst im September für das Vorjahr. Das alles müsstest du aber eigentlich auch aus dem Mietvertrag entnehmen können.

Gruß karamel

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