Nebenkostenabrechnung bei Leerstand

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
blueberrysun
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung bei Leerstand

Hallo Zusammen,

ich prüfe gerade die Nebenkostenabrechnung einer alten Dame, kenne mich leider noch nicht ganz so gut aus und hätte deshalb ein paar Fragen:

Sie bewohnt alleine eine kleine Wohnung: Wohnzimmer, Schlaffzimmer, Küche und Bad =42qm²
Außerdem sind 2 Wohnungen in dem Haus leer. Einen Mietvertrag konnte sie mir leider nicht zeigen, da sie dort schon über 40 Jahre wohnt und nicht mehr genau weiß, ob und wo sie diesen hat.

Der neue Vermieter berechnet jetzt Wasser und Abwasser nach einem Punktesystem was ich so nicht kenne:
Anzahl Personen + Raumanzahl + Anzahl Monate
Den Leerstand hat er nicht berücksichtigt. Einen eigenen Wasserzähler hat sie leider nicht.

Meine Frage ist ob:
1. Ihre Wohnung mit 3 Räumen berechnet werden kann (zählt die Küche und das Bad je zu Hälfte)?
2. Man doch eigentlich garnicht nach Räumen gehen kann, da man ja nicht mehr verbraucht, nur weil man mehr Räume hat?
3. Er den Leerstand nicht berücksichtigt hat. Ich aber nicht sicher bin, weil Wasser und Abwasser ja eigentlich wirklich nur von den Personen anfallen die dort wohnen. Im Internet lese ich aber das er das eigentlich müsste. Falls Ja, wie?

Außderdem würde ich gerne wissen, ob die Müll- und die Stromkosten fürs Haus (Treppenlicht, Kellerlicht) nur auf die bewohnten Quadratmeter oder auf die Gesamtquadratmeterzahl des Hauses (ink. Leerstand) verteilt werden müssen?


Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!

blueberrysun

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Bei der Umlage nach Wohnfläche zählt die tatsächliche Wohnfläche, auch die von leer stehenden Wohnungen.

Denn Kosten für Leerstand muß der Vermieter tragen.

Zitat (von blueberrysun):
Der neue Vermieter berechnet jetzt Wasser und Abwasser nach einem Punktesystem was ich so nicht kenne:
Anzahl Personen + Raumanzahl + Anzahl Monate


Kenne ich so auch nicht.

Anzahl Personen x Monate oder Tage ist die übliche Berechnung bei Umlage nach Personen.

Allerdings müßte dieser Umlageschlüssel explizit im Vertrag vereinbart sein. Wenn nicht muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

Es ist natürlich dumm das die alte Dame nicht weiß wo der Mietvertrag ist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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