Ich wohne Privat und habe schon ungefähr 2 Jahre keine NKA bekommen. Darum bin ich auch nicht traurig, denn ich habe einmal eine bekommen und da habe ich nachzahlen müssen.
Ich weiß, dass es ein Urtel gibt, dass ich eine NKA die länger als ein Jahr zurückliegt nicht mehr zu zahlen habe.
Nun folgendes.
Ich ziehe nun aus..... und lasse den Vermieter ein Übergabeprotokoll unterschreiben.
Wenn er mich nicht auf die NKA anspricht, sage ich ihm natürlich nichts....., was ist aber wenn es ihm nach einigen Monaten einfällt, dass er mir noch eine NKA machen muß.....
Kann er das???
Nebenkostenabrechnung auch nach Auszug ??
2. September 2004
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Frage vom 2. September 2004 | 15:52
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung auch nach Auszug ??
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#1
Antwort vom 2. September 2004 | 16:07
Von
Status: Schüler (464 Beiträge, 184x hilfreich)
Ja, wenn es nur "ein paar Monate" sind. Zumal die Abrechnung diverser Betriebskosten ohnehin erst möglich ist, wenn sämtliche notwendigen Daten (Rechnungen und jährlicher Verbrauch aller Mieter) vorliegen.
Etwas anderes wäre es, wenn im Übergabeprotokoll explizit drinsteht, daß mit dem Auszug alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Mietverhältnis als erledigt gelten sollen.
#2
Antwort vom 2. September 2004 | 17:55
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Tolles Benehmen von "Bambi", er/sie hofft, daß jemand eine berechtigte Forderung vergißt. Ich wünsche, daß ihr/ihm mal das Gleiche geschieht.
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