Hallo,
in meiner Nebenkostenabrechnung erscheint der Posten "Verwaltungsgebühren" in Höhe von 15,00 Euro. Ist dieser Posten auf den Mieter umlagefähig? Gibts hierzu ein Urteil?
Für Eure Antworten im voraus vielen Dank.
Gruß raoul
Nebenkostenabrechnung - Ist dieser Posten auf den Mieter umlagefähig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Meines Wissens nach können Verwaltungskosten des VM nicht auf die Mieter umgelegt werden.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung.
Die NK-Abrechnungsposten lauten wie folgt:
Grundsteuer
Oberflächenwasser Brandvers.
Müllgebühren
Verwaltungsgebühren
Beleuchtung Gang und Keller
Für was die Verw.gebühren sind, keine Ahnung. Möchte aber den VM nicht fragen, bevor ich mich nicht ein bißchen schlau gemacht habe.
--- editiert vom Admin
Verwaltungskosten jeglicher Art sind nicht umlagefähig. Das gilt nicht nur für die Kosten, die der Vermieter an den Hausverwalter für die Verwaltung der Wohnung zahlen muss, sondern auch um andere Arten der Verwaltungskosten.
Auch im sozialen Wohnungbau (Kostenmiete) sind die Verwaltungskosten Bestandteil der Kaltmiete.
Wisst ihr, wo das steht, dass die Verwaltungsgebühren Bestandteil der Kaltmiete sind?
Also wenn du mal gogels findest du genügend literatur dazu.
Es ist aber definitiv ein fakt, dass nur betriebskosten auf den mieter umgelegt werden können, was das ist findest du hier :
http://bundesrecht.juris.de/betrkv/__2.html
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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