Nebenkostenabrechnung - Ist dieser Posten auf den Mieter umlagefähig?

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Raoul
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Ist dieser Posten auf den Mieter umlagefähig?

Hallo,

in meiner Nebenkostenabrechnung erscheint der Posten "Verwaltungsgebühren" in Höhe von 15,00 Euro. Ist dieser Posten auf den Mieter umlagefähig? Gibts hierzu ein Urteil?

Für Eure Antworten im voraus vielen Dank.

Gruß raoul

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Meines Wissens nach können Verwaltungskosten des VM nicht auf die Mieter umgelegt werden.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Raoul
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Es handelt sich um eine Eigentumswohnung.

Die NK-Abrechnungsposten lauten wie folgt:
Grundsteuer
Oberflächenwasser Brandvers.
Müllgebühren
Verwaltungsgebühren
Beleuchtung Gang und Keller

Für was die Verw.gebühren sind, keine Ahnung. Möchte aber den VM nicht fragen, bevor ich mich nicht ein bißchen schlau gemacht habe.

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#4
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Verwaltungskosten jeglicher Art sind nicht umlagefähig. Das gilt nicht nur für die Kosten, die der Vermieter an den Hausverwalter für die Verwaltung der Wohnung zahlen muss, sondern auch um andere Arten der Verwaltungskosten.

Auch im sozialen Wohnungbau (Kostenmiete) sind die Verwaltungskosten Bestandteil der Kaltmiete.

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#6
 Von 
Raoul
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Wisst ihr, wo das steht, dass die Verwaltungsgebühren Bestandteil der Kaltmiete sind?

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#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Also wenn du mal gogels findest du genügend literatur dazu.
Es ist aber definitiv ein fakt, dass nur betriebskosten auf den mieter umgelegt werden können, was das ist findest du hier :
http://bundesrecht.juris.de/betrkv/__2.html



-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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