Nebenkostenabrechnung

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
flatliving
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

habe da auch mal eine Frage in der Hoffnung das mir jemand einen nützlichen Tipp geben kann.
Ich habe vor einer Weile (1,5 Jahre) in einem Mietshaus 2 Wohnungen angemietet weil mir eine zu klein gewesen wäre. Habe beide Wohnungen gemietet und miteinander verbunden (Durchbruch) und mit dem V eine mündliche Absprache getroffen das er mir pro Wohnung nur 0,5 Köpfe als Schlüssel für die Nebenkosten berechnet, da ich hier alleine wohne. Heizkosten werden nach qm berechnet, aber all die anderen NK die nach Personenzahl berechnet werden wie z.B. Müll, Wasser, Abwasser usw. verbrauche ich als Alleinlebender ja nicht doppelt. Leider gibt es diese Absprache wirklich nur mündlich, und vor 3 Tagen habe ich eine Nachzahlungsforderung für die letzten 1,5 Jahre bekommen die nach einem Kopf pro Wohnung gerechnet ist. Dementsprechend hoch ist natürlich dieser Betrag. Der V behauptet das es solch eine Vereinbarung nie gegeben hat und ich fühle mich natürlich nach Strich und Faden betrogen. Ich weiss das man schlechte Karten hat wenn es nichts Schriftliches darüber gibt, aber verständlicherweise ist der nachgeforderte Betrag pro Monat genau die selbe Summe wie ich bisher bezahlt habe und ich hoffe das es da vielleicht irgendeine Möglichkeit gibt auf diesem Wege zu beweisen das es diese Absprache gegeben hat. Mal davon abgesehen, darf er das überhaupt so rechnen ? Unfair ist es allemal. Wenn also jemand Erfahrungen mit diesem Thema gemacht hat oder einen nützlichen Tipp für mich hat wäre ich sehr dankbar denn die Summe der Nachforderungen raubt mir gerade den Schlaf.

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#2
 Von 
flatliving
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ging aber schnell ;-)
Das Haus hat 13 Parteien.

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#3
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Der Vermieter darf so abrechnen, wie es im Mietvertrag vereinbart ist. Gibt es dort keine schriftliche Festlegung, werden die (kalten)Betriebskosten nach m² Wohnfläche abgerechnet. Aber da haben Sie mit 2 Wohnungen vermutlich keine besseren Karten.

Alle anderslautenden Absprachen müssten in der Tat hieb- und stichfest bewiesen werden.

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#4
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

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#5
 Von 
flatliving
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Halbgott : Wie kommst Du auf Methode ? Hier steht keine Wohnung leer, und wenn der V es nicht gewollt hätte hätte er mir die Wohnungen auf diese Art nicht vermieten dürfen. Wie gesagt, wir waren uns damals einig das ich so (0,5) berechnet werde. Und jetzt ist er für sich anders einig geworden. Das ist Abzocke pur !

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#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

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