Nebenkostenabrechnung Zeitraum

8. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Zeitraum

Hallo an alle...

ich habe am 20.10.2013 unsere Nebenkostenabrechnung für die alte Mietwohnung bekommen.

Wir haben diese zum 31.05.2012 gekündigt, da wir eine Haus gebaut haben, aber nicht rechtzeitig werden geworden sind. Konnten wir noch bis zum 07.07.2012 weiter dort wohnen.

Unser Vermieter ist schon etwas älter, wir haben3 Jahre in der Wohnung gewohnt und haben alles komplett gestrichen und hergerichtet.

Wir haben ihn mehrmals angesprochen wegen der Abrechnung der Nebenkosten, da wir wissen der Hausverwalter rechnet mit den Eigentümern immer zu Mitte März ab. Laut der Abrechnung und den Vorlagen einiger Rechnung ist ersichtlich, dass die Eigentümer die Abrechnung am 18.03.2013 erhalten haben.

Muss diese noch gezahlt werden?

danke

mfg

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ja, warum denn nicht?

wirdwerden

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#2
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

ich dacht er müsste die Abrechnung bis zum 01.08.2013 vorlegen innerhalb 1 Jahres.



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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
ich dacht


Falsch gedacht. Nicht ein Jahr nach eurem Auszug, sondern 1 Jahr (12 Monate) nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Und der dürfte bei euch das Kalenderjahr gewesen sein, richtig?

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#4
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

ja das ist wohl richtig...dann hat er ja glück gehabt...

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#5
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi...

ich mal wieder habe den Vermieter angeschrieben mir Rechnung und eine Kopie des Grundsteuerbescheides zu zeigen oder vorzulegen...bis jetzt keine Reaktion..was lediglich kam war eine Mahnung...

Habe ihn angeschrieben und Nachgefragt, warum ich keine Kopie des Grundsteuerbescheid bekomme, da diese sich auf 600Euro beläuft, laut NK-Abrechnung.

vg

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#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
warum ich keine Kopie des Grundsteuerbescheid bekomme,


Den muss er dir auch nicht zuschicken, den muss er dir nur bei sich im Büro zur Prüfung vorlegen. Ausnahme wäre denkbar, dass dein Vermieter weit entfernt wohnt, dann sollte er dir eine Kopie gegen Gebühr zusenden.

Die Mahnung besteht auch zurecht, denn du solltest die Abrechnung, abzüglich der strittigen Position, schon längst bezahlt haben.

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#7
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

wie ich oben geschrieben habe zu "zeigen oder vorzulegen"!!!

Sie können ja auch ständig meine Frau ansprechen...aber kein Kopie vorlegen..

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und ständig anrufen...und die Nachzahlung kommt durch die Grundsteuer zustande laute der Abrechnung...da sie letztes Jahr nicht drauf stand...

-- Editiert mattes76 am 30.12.2013 14:36

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#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wir haben diese zum 31.05.2012 gekündigt, da wir eine Haus gebaut haben, aber nicht rechtzeitig werden geworden sind. Konnten wir noch bis zum 07.07.2012 weiter dort wohnen.



Ich finde, das sollte man schon honorieren.

Ob die Grundsteuer in der Höhe in etwa in Ordnung geht, lässt sich ja auch ohne den Bescheid leicht feststellen.

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#9
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

@asap...das haben wir auch getan indem für auch für den Monat Juli die volle Miete bezahlt haben und hier auch aus der Nebenkostenabrechnung keine Rückrechnung bis zum 07.07.2012 hervorgeht...also aus meiner Sicht dann auch er verdient...

Und wir haben die komplette Wohnung renoviert und gestrichen obwohl wir sie unrenoviert übernommen haben..

Es ärgert mich nur das er mir die Sachen nicht zeigen will...bzw. dies einfach ignoriert...auf den Wechsle des Kühlschranks als dieser defekt war...musst ich auch 2 Monate warten...da dieser in den Läden zu teuer war und extra bestellt wurde und die Kosten für den Einbau stellt er mir auch antelig in Rechnung...sollte wohl zum Anwalt gehen...

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#10
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

und die Kosten für den Einbau stellt er mir auch antelig in Rechnung...sollte wohl zum Anwalt gehen...

Wenn du nicht in der Lage bist, den Stecker des Kühlschrankes in die Steckdose zu stecken, solltest du lieber zu deiner Mutter gehen.

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#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Und wir haben die komplette Wohnung renoviert und gestrichen obwohl wir sie unrenoviert übernommen haben..


Es ist ein Mieterammenmärchen, dass man eine unrenoviert übernommene Wohnung dann auch unrenoviert zurückgeben kann. Maßgeblich ist, was zu den Schönheitsreparaturen vereinbart ist, ob dies wirksam ist und die Dauer der Mietzeit sowie dann auch der Zustand der Räume.

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#12
 Von 
bernd1981
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

quote:
Wenn du nicht in der Lage bist, den Stecker des Kühlschrankes in die Steckdose zu stecken, solltest du lieber zu deiner Mutter gehen.



Das sind Aussagen die wir brauchen....es handelt sich um eine Einbauküche..

@anjuli...wir haben 3 Jahre in der Wohnung gewohnt..es wurde nur draußen geraucht...zu den Schönheitsreparaturen wurden jährlich eine Summe von 75Euro vereinbart...diese wurden im 2 Jahre aufgebraucht durch den Einbau einer SAT-Dose im Schlafzimmer(da Umgestellt wurde auf Satellitenschüssel) und der Schalter an der Geschirrspülmaschine war defekt und wurde neubestellt und kostetet 50Euro...

Aber es geht ja in erster Line um die NK-Abrechnung...und das er mir nicht die Abrechnung nicht vorlegt bzw. mir diese nicht zugänglich macht. Ich zahle doch keine 600Euro, wenn ich nicht weiß warum.

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#13
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Aber es geht ja in erster Line um die NK-Abrechnung...und das er mir nicht die Abrechnung nicht vorlegt bzw. mir diese nicht zugänglich macht. Ich zahle doch keine 600Euro, wenn ich nicht weiß warum.



Aber wenn man das mal auf das Wesentliche zurückführt, geht es ja nur darum, daß dir der Bescheid nicht vorgelegt wird.

Ob die Forderung so in etwa hin kommt, kannst du ja leicht heraus bekommen.

Um sich zu rächen taugt ein Zivilverfahren überhaupt nicht. Den Streß und die private Zeit ersetzt sowieso keiner.

Falls der Vermieter tatsächlich Schönheitsreparaturen gefordert hat, die du nicht hättest machen müssen, dann hättest du unter Umständen aber einen Anspruch zumindest auf Erstattung der Materialkosten. Das müsste man sich aber ganz genau vorher ansehen.

http://www.123recht.net/BGH-Erstattung-der-Kosten-einer-Schoenheitsreparatur-bei-unwirksamer-Endrenovierungsklausel-__a43649.html

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