Hallo Ihr Lieben,
Ich habe eine Frage zu einer Nebenkostennachzahlung.
Mein Freund hat für 5 Monate (März - Juli) in einer 3er WG gewohnt.
Bei Einzug waren die Gesamtmietpreis von 450,- € angegeben. In diesem Mietpreis waren alle Nebenkosten mit enthalten und wurde auf WG-Gesucht auch so angegeben.
1 Jahr nach Auszug
wurde mein Freund gebeten rund 80,- € für die 5 Monate nachzuzahlen.
Es wurde kein Mietvertrag unterschrieben und er musste bei Einzug auch keine Kaution hinterlegen.
Insgesamt mussten für die Wohnung knapp 600,- € nachbezahlt werden und wurden jeweils pro Monat und Person aufgeteilt.
Dies erscheint mir für eine Wohnung sehr hoch und hier stellt sich mir die Frage, ob der Mietpreis, der bei WG's pauschal angegeben wird, falsch kalkulliert wurde.
Der Hauptmieter der Wohnung hat nun mit einer gerichtlichen Klage gedroht, wenn der Betrag nicht bezahlt wird.
Nun stellt sich mir die Frage, wie die rechtliche Situtation aussieht, da mein Freund keinen Mietvertrag unterschrieben hat und der Mietvertrag nur mündlich getroffen wurde.
Hier wurde die Miete von 450,- € vereinbart.
Es wurden keine weiteren Vereinbarungen getroffen und von einer Nebenkostennachbelastung war niemals die Rede.
Es wäre super, wenn mir jemand dazu auskunft geben könnte.
Vielen Dank im vorraus.
Viele liebe Grüße,
Julchen
Nebenkostenabrechnung WG
5. November 2015
Thema abonnieren
Frage vom 5. November 2015 | 14:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung WG
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. November 2015 | 15:39
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Zitat:Der Hauptmieter der Wohnung hat nun mit einer gerichtlichen Klage gedroht, wenn der Betrag nicht bezahlt wird.
Lass ihn drohen, denn mehr wird nicht daraus werden. Wenn keine Vereinbarungen zu den Betriebskosten getroffen wurden, dann ist mit Zahlung der Miete der Drops gelutscht. Der Hauptmieter wird es sich schwer überlegen, ob er ohne Beweise einen Mahnbescheid oder eine Klage realisiert.
Und jetzt?
Schon
268.277
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten