Nebenkostenabrechnung Nachforderung Wartung und ..

11. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ossenhenner
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Nachforderung Wartung und ..

Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Unser Vermieter hat uns mit der Nebenkostenabrechnung 2012 mitgeteilt das er in der Nebenkostenabrechnung 2011 die Wartungskosten für die Heiztherme in Höhe von 105,-€ vergessen hat und die jetzt mit den Wartungskosten 2012 abrechnet.

Ich habe die Nebenkosten 2012 abzgl. der Wartungskosten Heiztherme 2011 bezahlt, mit dem Hinweis auf dem Überweisungsträger (Überweisung unter Vorbehalt der nachträglichen Prüfung).

Ich hatte ihm dann geschrieben das wir die Wartungskosten 2011 nicht anerkennen, mit der Begründung das dieser Betrag am 31.12.2012 verfristet ist, lt. § 556 Abs. 3 BGB .

Es kam dann eine Email:
da Sie die Abrechnung 2011 auch sorgfälltig geprüft haben, ist davon auszugehen, dass Sie die nicht aufgeführten Wartungskosten für die Heiztherme was ja unschwer anhand der Abrechnung 2010 nachvollziehbar war bemerkt haben, zumal Sie ja auch den Arbeitszettel der Wartungsfirma unterschrieben haben . Warum Sie mich auf diesen Fehler nicht aufmerksam gemacht haben, bleibt wohl Ihr Geheimnis. Ich werde deshalb jetzt meinen Rechtsanwalt bitten, sich der Sache anzunehmen. Von einer Verjährung gehe ich deshalb nicht aus und fordere Sie auf den Betrag zu zahlen.

Darauf habe ich erstmal nicht reagiert.
es kam schließlich ein Schreiben von Ihm mit einer korrigierten Abrechnung, weil ich Ihn noch zusätzlich auf einen Rechenfehler aufmerksam gemacht habe und das er den Text Zahlung unter Vorbehalt auf dem Überweisungsträger nicht anerkennt.
Außerdem steht drin, das er die Ablehnung lt. §556 (3) nicht anerkennt, da die Abrechnung fristgerecht vorlag und er darin nur die Wartungskosten vergessen hatte die er jetzt nachberechnet und ich den Arbeitszettel der Firma ja damals unterschrieben habe.

Er berechnet und außerdem auf einmal in diesen Schreiben eine Nachzahlung für einen Schlüsselverlust/ neuer Schließanlage.
Zur Schließanlage folgendes. Eine bekannte von uns hat während unseres Urlaubs unseren Schlüssel gehabt um Blumen unsere zu gießen. Sie hat diesen Schlüssel dummerweise verloren. Der Vermieter wollte damals die komplette Schließanlage des Mehrfamilienhauses austauschen lassen auf unsere Kosten. Es war eine sehr alte Anlae wo schon Schlüssel fehlten und es auch keinen wirklichen Schließplan mehr gab. Man hat sich letztendlich auf eine kleine Lösung geeinigt, deren Kosten sich auf 450,-€ beliefen. Die Versicherung unserer Bekannten wollte aber aufgrund der fehlenenden Unterlagen nur 300,-€ zahlen. Der Vermieter sagte, mit 300,-€ wäre es ok. Den Differenzbetrag will er uns jetzt schlißelich berechnen, weil wir die Kosten der Heiztherme nicht tragen wollen.

Auch auf dieses Schreiben habe ich erstmal nicht reagiert, es gab eine Frist zur Zahlung.
Nun kam heute ein Einschreiben das wir diezahlung noch nicht geleistet haben mit einer erneuten Frist und Androhung eines Mahnbescheides mit Schufa Eintrag.

Wir wohnen nicht mehr in dieser Wohnung und der Vermieter ist uns während der Mietzeit kein einziges mal entgegen gekommen, wir haben unsere Miete und alles immer pünktlich bezahlt und waren sehr gute Mieter.

Was sollte ich am besten jetzt tun?

Danke für Hilfe

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3 Antworten
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#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-forum/nebenkosten-betriebskosten/5277-wartungskosten-heiztherme-im-folgejahr.html

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ossenhenner
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

ja, und?
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
ja, und?


Ihre Fragen zielen auf eine Rechtsberatung. Die gibt es aber nur eine Tür weiter hier auf 123.recht

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