Nebenkostenabrechnung Holz/Öl

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Markus-5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 18x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Holz/Öl

Hallo,
kann ich das von mir als Vermieter zusätzlich zu den jährlichen Ölkosten benötigte Brennholz auf die Nebenkosten der vermieteten Dachgeschosswohnung, in der nur über die Zentralheizung geheizt wird, umlegen.

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus-5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 18x hilfreich)

Die Situation ist wie folgt:
in unseren Haus befinden sich 3 Wohnungen von denen 1 Wohnung von meiner Familie bewohnt wird und die beiden anderen vermietet sind. Da unsere Wohnng in den Wintermonaten ausschließlich durch einen Kachelofen beheizt wird und die Zentralheizung nur selten zum Heizen genutzt wird, gehen die meisten Kosten des jährlichen Ölverbrauchs auf die Mietwohnungen. Da ich bisher die beiden Wohnungen pauschal vermietet hatte und im Jahr 2008, wegen der starken Nebenkostenentwiklung umgestellt habe auf Kaltmiete + Nebenkosten stellen sich folgende Fragen:

Kann ich das zusätzlich von mir verbrannte Holz in die Nebenkostenabrechnung einbeziehen?
und wenn ja:
Wie muss ich das bei der Abrechnung berücksichtigen?

18x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Markus-5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 18x hilfreich)

Der Verbrauch wird momentan je m² Wohnfläche berechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Markus-5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Scalar2
Ich weiß ja nicht ob sie aus der Sicht des Mieter oder eines Vermieters antworten. Ich jedoch sehe das wie folgt:

Klar der Mieter hat nicht direkt einen Nutzen durch den Einsatz eines Kachelofens, jedoch reduziert sich der Ölverbrauch durch dessen Einsatz um ca. 1200 Liter Heizöl/Jahr, die bisher durch 3 Wohnungen geteilt werden. D.h ich habe bisher dem Mieter weniger Nebenkosten berechnet als auf die einzelnen Wohnungen entfallen würden und so, mit meinem Privatvergnügen, dem Mieter eine warme Wohnung für wenig Geld vermietet. Also ich finde nicht das der Mieter mein Privatvergnügen mitbezahlen soll, aber es sollte auch nicht so sein, dass ich dem Mieter mit meinem Privatvergnügen seine warme Wohnung mitfinanziere als Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Markus-5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank Halbgott für deine Antwort,

ich spiele eh mit dem Gedanken Verdunstungszähler zu installieren. Mir ging es hauptsächlich darum, ob ich es auf die Nebenkosten anrechnen kann oder nicht und um den Stress mit den Mietern zu vermeiden spreche ich es sowieso mit ihnen durch, bevor die Nebenkostenabrechnung rausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Gedanken kannst Du Dir eigentlich sparen. Du hast ein 3-Familienhaus und dafür ist eine Erfassung des Heizkostenverbrauchs vorgeschrieben.

Kosten für eine Heizung (Kachelofen), die Du alleine nutzt, kannst Du nicht umlegen.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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