Nebenkostenabrechnung Grundsteuer

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lula123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Grundsteuer

Hallo, ich habe vor zwei Monaten meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Als ich diese geprüft habe, ist mir aufgefallen, dass die Grundsteuer in diesem Jahr das erste Mal nicht über unsere m² umgelegt wurde, sondern die Position individuell dargestellt und um knapp 20 Euro teuer als im Vorjahr ist. Der Gesamtbetrag der Steuer blieb ggü. zum Vorjahr unverändert.

Unsere Wohnung ist Eigentum eines Privatanlegers. In der Anlage zur Abrechnung gab es einen Hinweis auf ein BGH-Urteil, dass die Grundsteuer nun nicht mehr anteilig umgelegt wird und der Betrag geringfügig zu den Vorjahren abweichen kann. Ich finde dieses Urteil jedoch nicht, da kein AZ genannt wurde. Ich wollte nachvollziehen, wieso die Differenz so hoch ist, 20 Euro sind für mich schon nicht mehr geringfügig.

Ich habe auch bei einem Nachbarn nachgesehen, er muss auch mehr zahlen. Zahlen jetzt alle mehr? Dann käme man aber nicht mehr auf den Gesamtbetrag..

Ich habe bereits vor einem Monat der Verwaltung per Mail geschrieben, auch wegen zwei anderer Positionen, die nun das erste Mal abgerechnet wurden aber nicht im Mietvertrag als Betriebskosten aufgeführt sind. jedoch keine Antwort erhalten. Auch ein Brief blieb bisher unbeantwortet. Und mein "unstrittiges" Guthaben haben sie mir bisher auch immer noch nicht ausbezahlt. Wie soll ich hier am besten weiter vorgehen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Lula123):
Wie soll ich hier am besten weiter vorgehen?


Die Belegeinsicht fordern: Drei Termine vorschlagen und die Belege beim Vermieter anschauen.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Lula123):
Unsere Wohnung ist Eigentum eines Privatanlegers.


Er ist Eigentümer nur dieser Wohnung?

Wenn ja ist es doch egal ob er die Grundsteuer nach der Wohnfläche umlegt oder nicht.

Zitat (von Lula123):
Ich habe auch bei einem Nachbarn nachgesehen, er muss auch mehr zahlen. Zahlen jetzt alle mehr? Dann käme man aber nicht mehr auf den Gesamtbetrag..


Nachbars Wohnung ist gleich groß wie deine, gehört dem selben Eigentümer?

Zitat (von Lula123):
Ich habe bereits vor einem Monat der Verwaltung per Mail geschrieben, auch wegen zwei anderer Positionen, die nun das erste Mal abgerechnet wurden aber nicht im Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) als Betriebskosten aufgeführt


Welche?

Es müssen übrigens nicht alle Betriebskostenarten im Vertrag aufgelistet sein. Die stehen im § 2 der Betriebskostenverordnung, das reicht.

Dein Vertragspartner ist der Vermieter, nicht die Verwaltung und E-Mail ist bei so wichtigen Sachen nicht gerade das geeignetste Kommunikationsmittel.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ja Belegeinsicht, dann dürfte sich die Sache aufklären.

Handelt es sich denn um eine Eigentumswohnung? (Ein Hinweis darauf wäre z.B. dass die Wohnungen im Haus von verschiedenen Vermietern vermietet werden)

Der BGH hat z.B. mit Urteil vom 17.4.2013 VIII ZR 252/12 die bisherige Rechtsauffassung bestätigt, dass wenn der Grundsteuerbescheid bzw. der Grundlagenbescheid (Einheitswertbescheid/Feststellungsbescheid über den Steuermeßbetrag) auf einzelne Wohneinheiten abstellt, die Kosten dann nach auch nach den einzelnen Wohneinheiten aufgeteilt werden dürfen. Das ist m.E. kein MUSS (bzw. nur dann ein MUSS, wenn einzelne Mieter durch die Zusammenfassung und (dann falsche) Umlage nach Wohnfläche mehr bezahlen müssten als eigentlich auf die Wohnung zu zahlen ist) - aber es ist halt in allen Fällen wesentlich einfacher.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/grundsteuer-umlageschluessel-oder-1-1/

Die Grundsteuer kann auch von Jahr zu Jahr gewaltig differieren, weil die Gemeinden befugt sind ihre Hebesätze frei anzusetzen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hebesatz_(Steuerrecht)
https://www.grundsteuerberechnen.de/hebesatz/

Zur anderen Frage: ggf. das unstrittige Guthaben nach vorheriger Ankündigung und nochmaliger Fristsetzung bei einer der nächsten Mietzahlungen in Abzug bringen

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Lula123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Er ist Eigentümer nur dieser Wohnung?
Wenn ja ist es doch egal ob er die Grundsteuer nach der Wohnfläche umlegt oder nicht.


Ja, alle Wohnungen im Haus sind an jeweils verschiedene Privatanleger verkauft worden. Wir Mieter werden von der Wohnungsverwaltung verwaltet und bekommen von denen unsere Beko-Abrechnung. Grundsteuer nach Wohnfläche war in den Vorjahren aber ein geringerer Wert, als es jetzt ist.

Zitat (von Anitari):
Nachbars Wohnung ist gleich groß wie deine, gehört dem selben Eigentümer?


Seine Wohnung ist größer, gehört jemand anderem.

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Lula123):Ich habe bereits vor einem Monat der Verwaltung per Mail geschrieben, auch wegen zwei anderer Positionen, die nun das erste Mal abgerechnet wurden aber nicht im Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) als Betriebskosten aufgeführt
Welche?


Wartungskosten, völlig neu. Traten das erste Mal seit meinem Einzug vor 6 Jahren auf. Aber danke für den Tipp mit dem §2. Da werde ich mich mal belesen.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Lula123):
Wartungskosten, völlig neu.


Das sind keine auf Mieter umlegbaren Betriebskosten.

Zitat (von Lula123):
Ja, alle Wohnungen im Haus sind an jeweils verschiedene Privatanleger verkauft worden. Wir Mieter werden von der Wohnungsverwaltung verwaltet und bekommen von denen unsere Beko-Abrechnung. Grundsteuer nach Wohnfläche war in den Vorjahren aber ein geringerer Wert, als es jetzt ist.


Es soll vorkommen das die Grundsteuer erhöht wird.

Also, wie schon mehrfach geraten, Grundsteuerbescheid vorlegen lassen.

Wenn ein einzelner Wohnungseigentümer für seine z. B. 100 m² großer ETW 700 € Grundsteuer im Jahr zahlt ist es egal ob er die nach Wohnfläche, nach Einheit oder sonst was umlegt, es bleiben 700 €.

Bei ETWs zahlt jeder Eigentümer separat nur für seine Wohnung die Grundsteuer. Ergo kann es da keine Gesamtkosten für das Haus geben.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Lula123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Es soll vorkommen das die Grundsteuer erhöht wird.


Also die Gesamtgrundsteuer ist auch aufgeführt, es ist der selbe Wert, wie in den beiden Vorjahren. In den Vorjahren erfolgte die Verteilung nach m², nun aber nicht mehr. Dazu ja im Anhang der Abrechnung der Hinweis auf ein BGH-Urteil, das ich aber nicht finde, da kein AZ oder Datum dazu angegeben ist.

Dass jeder Eigentümer separat seine Grundsteuer zahlt, habe ich inzwischen nachvollziehen können. Trotzdem führt die Verwaltung das als Gesamtposition in der Beko auf, wie in den Vorjahren.
Mich ärgert es natürlich, dass ich also nun, wo es individuell ausgewiesen wird, schlechter bei weg komme, als früher. Daher wollte ich mal dieses Urteil nachlesen, um es nachzuvollziehen, warum es mehr ist.

Dass E-Mail nicht der sicherste Kommunikationsweg ist, kann ich mir denken. Die haben zwar alle Kontaktmöglichkeiten angegeben und man versucht es zuerst immer über den schnellsten und günstigsten Weg. Aber als keine Reaktion erfolgte, habe ich schriftlich per Post einen Brief geschickt. Auch mit Fristsetzung zur Auszahlung.

Im generellen Anschreiben stand, dass sie es bei allen Mietern mit Einzugsermächtigung mit der Januarmiete verrechnen. Da sie von mir keine Einzugsermächtigung haben, wollten sie es überweisen und ich sollte es auf keinen fall selbst mit der Mietzahlung verrechnen. Eine GS ist bis heute nicht erfolgt. Noch ein Grund, weshalb ich mich, neben der anderen Positionen ärgere.

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