Nebenkostenabrechnug mit holz/öl heizung

3. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)
Nebenkostenabrechnug mit holz/öl heizung

Hallo,
Angenommen, das gesammte haus hat eine wohnfläche von 250qm. Aufgeteilt auf 2 wohnungen. Eine 130 die andere 120qm. Heizung ist holz/öl kombination.
Vermieter gibt an im letzten jahr 25 ster holz verbrannt zu haben. Pro ster werden 135€ berechnet. Momentane holzpreis liegt bei max 80€ für ofenfertiges holz. Das verwendete holz wurde vom vermieter selbst ofenfertig gemacht. Bei nachrfage wegen des hohen holzpreises in der NK Abrechnung sagt vermieter das war der holzpreis von 2006 wo es gekauft wurde.
Darf er den preis überhaupt nehmen in der aktuellen abrechnung oder muss er den aktuellen nehmen??
Wer gibt mieter die garantie das es wirklich holz von 2006 ist das verbrannt wurde und nicht welches von 2011??

Hoffe jemand weiss was...
Danke im vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

der monentane Preis spielt eher keine Rolle würde ich sagen.

Auch kommt es ganz auf das Holz an sich drauf an, da kann der Preis ganz schnell variieren! Ein reiner Steer Tanne ist lange nicht das wert wie ein reiner Steer Buche!

quote:
und nicht welches von 2011??
2011er jetzt schon zu verfeuern, wäre noch nicht wirklich gut, dass ist noch nicht gut genug abgelagert...

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Darf er den preis überhaupt nehmen in der aktuellen abrechnung oder muss er den aktuellen nehmen??


Logischerweise ist der Preis zugrundezulegen, der auch tatsächlich bezahlt wurde.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Das sehe ich wie anjuli123:
Ihr habt Anspruch auf Einsicht in die Belege, die der NK-Abrechnung zugrunde gelegt wurden; hier der Rechnung über den Holzkauf. Je nach Holzart ist der Preis sehr unterschiedlich, genauso die Heizleistung.

Dann sollte man mit dem VM aushandeln, wie seine Eigenleistung, das Holzhacken, zukünftig angesetzt wird. Ich denke, wenn ihr die Holzrechnung als alleinige Grundlage für die Abrechnung verlangt, dann hätte der VM Probleme, seine Eigenleistung einzufordern.

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#4
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

Und woher weiss man ob wirklich das holz von 2006 verbrannt wurde? Und nicht eins aus 2009 oder so, wo es vielleicht günstiger war...
Kann ja sein das evtl ein günstigeres verbrannt wurde aber das teuere von einem anderen jahr berechnet wird....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Mit "kann ja sein" kann man jedem Menschen alles mögliche unterstellen. Aber mehr als haltlose Unterstellungen sind es wohl eher nicht. Zuerst einmal wärest du in der Beweispflicht, wenn du jemandem etwas Unredliches unterstellst, nicht umgekehrt.

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#6
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

Es war nur eine frage und keine unterstellung!!! Sonst hätte ich nicht gesagt "kann sein" sondern "es war so"....
Möchte ja nur wissen ob man irgendwie belegen kann was und wieviel verbrannt wurde?
Ich hab von so sachen keine ahnung.. Da könnte der VM mir erzählen er hat noch mehr gebraucht und ich würde es vllt noch glauben.

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