Nebenkosten verspätet abgerechnet

6. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Muntu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkosten verspätet abgerechnet

Hallo erstmal zusammen! ;)

Ich habe folgendes problem:

Zu 09.2014 bin ich aus meiner ehemaligen Mietwohnung ausgezogen und bis dato, hatte mein Vermieter noch keine Nebenkostenabrechnung gemacht (bin im März 2012 eingezogen).

Mein Vermieter hat meine Mietkaution zu 100% einbehalten für anfallende Nebenkosten.

Vor ein paar Wochen hat er mir die Abrechnung für 2012 und 2013 zugeschickt (sehr große Nachzahlungen), die ich daraufhin, mit den Verwendungszwecken "Nebenkosten 2012" bzw. "Nebenkosten 2013" überwiesen habe.

Für 2014 hat er noch nix fertig und weigert sich jetzt mir die Kaution wieder zurück zu zahlen, welches er erst nach Bezahlung der Rechnung 2014 machen möchte.

Ich fühle mich hier jetzt ein wenig hinters Licht geführt, weil mir klar war, dass ich meine Kaution wiederbekomme nach der Rückzahlung 2012 + 2013, was ich auch so habe durchblicken lassen und er mich nicht darüber aufgeklärt hat, dass er dies anders sieht. Im Gegenteil, er hat mir sogar noch Druck gemacht, dass ich schnell bezahlen müsse, da er, nach seiner Begründung ja auch gerade Tanken musste.

Meine Mietkaution müsste circa das doppelte betragen, von dem, was ich für 2014 nachzahlen muss.

Meine Frage wäre nun: Gäbe es (rein theoretisch) eine Möglichkeit, die Zahlung von 2012+2013 quasi Rückgängig zu machen, bzw. mit der Abrechnung von 2014 zu verrechnen, so dass er mir die Differenz zurück erstatten müsste oder ist es dafür zu spät?

Falls es eine Möglichkeit gibt, spielt es eine Rolle, ob ich zum Zeitpunkt der Überweisung wusste, dass man die Nebenkostenabrechnung nur 12 Monate rückwirkend nachzahlen muss?

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!

PS: Falls sich jemand fragt, warum ich ihn das Geld überhaupt überwiesen habe, da es ja schliesslich seine Schuld ist, dass die Nachzahlung überhaupt so hoch ausfallen (man hätte ja nach dem 1. Jahr gleich die monatliche Rate hochsetzen können). Ich dachte unter Erwachsenen Menschen zählt das Gesprochene Wort und es gehört sich einfach so. Das Umdenken kam, als wir aus der Grauzone zu seinen Nachteil raus waren. Seitdem kann man sich nicht mehr einigen scheint mir so, sondern er pocht einfach auf sein Recht.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gäbe es (rein theoretisch) eine Möglichkeit, die Zahlung von 2012+2013 quasi Rückgängig zu machen <hr size=1 noshade>


IMO nein. Einer verjährten Forderung kann man durch Einrede der Verjährung entgegen treten. Sie ist aber formell nicht erloschen. D.h. wenn man sie bedient, dann ist das auch wirksam. §814 BGB ist hier gerade nicht einschlägig, da ohne Erhebung der Einrede der Verjährung die Forderung eben nicht "nicht bestanden" hat.

quote:<hr size=1 noshade>Falls es eine Möglichkeit gibt, spielt es eine Rolle, ob ich zum Zeitpunkt der Überweisung wusste, dass man die Nebenkostenabrechnung nur 12 Monate rückwirkend nachzahlen muss? <hr size=1 noshade>


Nein, s.o.

quote:<hr size=1 noshade>Für 2014 hat er noch nix fertig und weigert sich jetzt mir die Kaution wieder zurück zu zahlen, welches er erst nach Bezahlung der Rechnung 2014 machen möchte. <hr size=1 noshade>


Grundsätzlich ist das auch normal.
Fällig wird die Abrechnung ja erst zum Ende des Abrechnungszeitraumes.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muntu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, ich habe es leider auch schon vermutet! :(

quote:

quote:Für 2014 hat er noch nix fertig und weigert sich jetzt mir die Kaution wieder zurück zu zahlen, welches er erst nach Bezahlung der Rechnung 2014 machen möchte.



Grundsätzlich ist das auch normal.
Fällig wird die Abrechnung ja erst zum Ende des Abrechnungszeitraumes.


Das ist mir beuwsst. Grundsätzlich ist es aber auch normal die Abrechnung Jährlich zu machen. Auf die Forderung hin (die ja wie gesagt möglichst schnell überwiesen werden sollte), habe ich gesagt dass ich nicht mal eben 1000€ auf meinen Girokonto über habe, also müsste er mir entweder meine Kaution wieder bringen, wir gehen zusammen zur Bank und er kriegt das Geld sofort in Bar (oder auch per Überweisung), oder aber er wartet bis Ende des Monats, dann ist mein Gehalt da und sobald das Geld auf seinen Konto ist, bringt er mir die Kaution vorbei. Seine Antwort darauf war "Ende des Monats ist in Ordnung".

Meiner Meinung nach hat er mich ganz bewusst in den Glauben gelassen ich bekomme meine Kaution wieder. Ich dachte, genauso wie ich ihn da Vertrauen kann, genauso kann er sich drauf verlassen dass ich ihn anschließend die Nebenkosten für 2014 in ein paar Wochen/Monaten ebenfalls wieder bezahlen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120118 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Falls es eine Möglichkeit gibt, spielt es eine Rolle, ob ich zum Zeitpunkt der Überweisung wusste, dass man die Nebenkostenabrechnung nur 12 Monate rückwirkend nachzahlen muss? <hr size=1 noshade>

Da die Forderung noch bestand, wird es da keine Möglichkeit geben.



quote:<hr size=1 noshade>Für 2014 hat er noch nix fertig und weigert sich jetzt mir die Kaution wieder zurück zu zahlen, welches er erst nach Bezahlung der Rechnung 2014 machen möchte. <hr size=1 noshade>

Er darf einen angemessenen Anteil einbehalten, der sich in der Regel an den Nachzahlungen der letzten (drei) Jahre orientiert.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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