Nebenkosten pro Kopf

20. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
bogimaus
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkosten pro Kopf

Hallo,

wir haben gerade unsere Nebenkostenabrechnung für 2003 erhalten. Diese ist recht hoch, vor allem die Wasserkosten und der Allgemeinstrom.

Nun haben wir festgestellt, das bei der Mieterin über uns nur 3 Personen berechnet wurden, also sie selbst und ihre beiden Kinder. Diese Dame hatte im letzten Jahr regen Herrenverkehr, man wußte zeitweise gar nicht, ob da nun einer der Vier fest eingezogen war oder nicht. Ihr Ehemann (von dem sie sich erst trennen wollte) wohnt aber nun seit ca. November 03 anscheinend dauerhaft hier. Dieser muß doch dann auch in die Rechnung mit aufgenommen werden, oder?
Zudem verwenden die Leute - als einzige in dem 6-Parteien-Haus - Strom und Wasser aus dem Heizungskeller um die Autos zu waschen oder für sonstiges. Das kann doch auch nicht sein?

Weiß da jemand Rat? Wäre prima.




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Pro-Kopf-Abrechnung ist immer wieder ein Streitthema - gerade wenn die Personen nicht bei dieser Anschrift gemeldet sind.

Ihr Ehemann (von dem sie sich erst trennen wollte) wohnt aber nun seit ca. November 03 anscheinend dauerhaft hier
Wann ist er denn vorher ausgezogen? Wohnte er Anfang 2003 noch in der Wohnung?
Dann müsste dies zumindest anteilig in der Abrechnung berücksichtigt werden.

Zudem verwenden die Leute - als einzige in dem 6-Parteien-Haus - Strom und Wasser aus dem Heizungskeller um die Autos zu waschen oder für sonstiges. Das kann doch auch nicht sein?
Ist dies denn verboten?
Wenn nicht, haben alle Mieter ein Recht darauf?
Wenn nicht, ist dass m.E. nach eure eigene Schuld :(

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Seit der Gesetzgeber die Regelung eingeführt hat, daß auch pro Kopf abgerechnet werden kann, sind diese Streitigkeiten vorprogrammiert.
Aber jede Regelung, die nicht nach festen Meßgrößen (z.B. Wasseruhren) durchgeführt wird, hat irgendwo ihre Vor- und Nachteile und ihre Ungerechtigkeiten.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogimaus
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Ehemann wohnte vorher gar nicht hier, die Dame zog - wegen der Trennung- anfangs alleine ein, er kam aber öfter vorbei wegen der Kinder und übernachtete dann hier. Dies war aber nicht dauerhaft, meines Wissens muß ja ein Partner/Mitbewohner erst ab dauerhafter Anwesenheit von 4 Wochen gemeldet werden.

Desweiteren ist uns von Dritten bekannt, das die Dame Sozialhilfe beantragt hat - ist uns eigentlich egal, uns hat nur gewundert, das der Vermieter im Januar bei uns anruft und nach fehlender Miete von November und Dezember fragt - diese Dritten meinen aber auch, das der Gatte nicht gemeldet wäre wegen der Sozialhilfe. Machen ja viele so, sonst wird die Hilfe ja gekürzt....ob es in diesem Fall so ist wissen wir nicht und ist uns auch egal, uns stört nur, das der Gatte nicht in der Rechnung aufgeführt ist obwohl er jetzt fest hier wohnt.Er müßte ja zumindest anteilig für November und Dezember gerechnet werden, sehe ich das falsch?

Wegen des Allgemeinstroms muß ich den Vermieter mal fragen, als wir vor zwei Jahren eingezogen sind war das Haus bis auf ein älteres Ehepaar leer und die sind leider nicht gerade die besten Ansprechpartner wegen sowas.
Dabei stört mich auch nur, das die Nachbarn den Strom und das Wasser zur Autoreinigung benutzen.....wenn das nur zur Rasenpflege für den Allgemeingarten wäre, ok. Wegen der Sache frage ich auch nur, weil ich mal gelesen habe, das der Vermieter erst seine Zustimmung geben müßte wenn Allgemeinstrom und Wasser zweckentfremdet wird - also in diesem Fall zur Autoreinigung.


Diese pro Kopf Abrechnung finde ich persönlich nur deshalb ungerecht, weil ja jeder verschieden viel braucht. Eine Wasseruhr wird aber nicht eingebaut, der Vermieter weigert sich, das Haus sei zu alt, ich hatte da mal nachgefragt weil das ältere Ehepaar behauptet hatte, sie würden eine Wasseruhr eingebaut bekommen.
Weiß vielleicht jemand, ob man so Zähler auch im Inneren der Wohnung einbauen kann? Ich habe mal irgendwo in einem Forum was von Ventilen gelesen, finde das aber nicht mehr. Falls es doch so etwas gibt, würden die im Streit um die Wasserkosten als Nachweis gelten?


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