Nebenkosten nicht aufgelistet

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)
Nebenkosten nicht aufgelistet

Hallo liebe Leute, hoffe ihr könnt mir mit folgendem Problemchen weiterhelfen.
Bin mit meinem Partner seit dem 15.12 in eine neue Wohnung gezogen.
Alles wunderbar soweit, nur hab ich dummerweise bei Mietvertrag wohl nicht richtig hingeschaut und bin etwas ratlos was ich jetzt genau machen soll?

Die Kaltmiete ist genau festgelegt, jedoch beim Absatz Nebenkosten, sind lediglich die Kosten für die Heizung eingetragen? Betriebskosten hat die Vermieterin einfach durchgestrichen....was heißt das jetzt genau?

So weit ich mich erkundigt habe, kann man entweder
1. einen Pauschalbetrag für Nebenkosten festlegen, der keiner weiteren detailierten Auflistung bedarf
2. eine Vorauszahlung für Nebenkosten festlegen, wo aber im Detail alles erwähnt werden muss, also jede einzelne Position, die auf den Mieter umgelegt wird.

Hier sind also lediglich die Heizkosten erwähnt...

Frage 1:
Heißt das also die Vermieterin darf dann im Nachhinein mir nicht mit irgendwelchen anteiligen Müllgebühren, Gartenpflege etc ankommen? Ist das richtig?

Frage 2:
Ist das nicht automatisch ein Pauschalbetrag, da eben nur ein Betrag ohne detailierte Auflistung vorhanden ist? (weil Vorauszahlung angekreuzt ist)





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-- Editiert go404848-60 am 05.01.2015 12:49

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42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Immer wieder verwunderlich, das man mit so einfachen Formularen überfordert ist und dennoch vermieten darf ...


So wie das dort von der Vermieterin ausgefüllt und für uns sichtbar ist, bedeutet das:
Du zahlst für Heizung und Warmwasser eine Vorrauszahlung von 210 EUR / Monat (Punkt a) und Du zahlst für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr eine Vorrauszahlung von 210 EUR / Monat (Punkt b)


Jetzt wäre noch zu klären, wie hoch die Kaltmiete ist, die dürfte vermutlich höher sein wie 130 EUR, ich vermute mal 340 EUR?


Dann würde die verständige Auslegung ergeben, das nur 1x 210 EUR Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser (Punkt a) und Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr (Punkt b) geschuldet sind.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja keine Ahnung warum die das so eingetragen hat. Wir zahlen 340 Kalt Plus 210 Euro Nebenkosten. Warum das da nur so eingetragen ist weiss ich nicht.
210 Euro Heizkosten halte ich auch für übertrieben hoch für ne 70 qm mit Dreifach-Isolierten Fenstern und nem relativen Neubau-Haus?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Sind ja nicht nur Heizkosten ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

So wie es aussieht aber schon....

Was bringt mir denn der Pauschalbetrag?! Ich muss doch wissen, in welcher Höhe ich für was bezahlen muss? Sonst kann mir ja jeder mit nem x-beliebigen Betrag kommen, und sich nachher die Hälfte in die Tasche abzwacken...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Es gibt leider (für Mieter Gott sei Dank) immer wieder Vermieter die im Eigentorschießen Weltmeister sind, So auch dieser.

Aus meiner Sicht muß hier der Mieter zwar insgesamt erst mal 420 € monatlich voraus zahlen, aber lediglich für Heiz-/Warmwasserkosten, Frisch-/Abwasser und Müllentsorgnung.

Nicht für mehr da der Vermieter so unklug war keine weiteren Betriebskosten einzutragen und statt dessen ein fettes Kreuz an die Stelle gesetzt hat.

Alle anderen umlgebaren NK, wie z. B. Versicherungen und Grundsteuer, sind mit Zahlung der Kaltmiete abgegolten. Kann also weder abgerechnet noch etwas dafür nachfordert werden.

Im Klartext, eine Abrechnung darf hier lediglich über Heiz- und Warmwasserkosten, Frisch-/Abwasser, sowie Müllentsorgung erfolgen. Keinen Posten mehr.

Was bei dem Vorauszahlungsbetrag wohl eine fette Gutschrift bedeutet.

Danach darf, wenn der Vermieter es nicht macht, der Mieter die monatlichen Vorauszahlungen selbst anpassen.











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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Vielen Dank!
Das wollt ich wissen !


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wie kommt ihr darauf, dass die Vorauszahlung auch für Wasser/Abwasser/Müllabfuhr ist?

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie kommt ihr darauf, dass die Vorauszahlung auch für Wasser/Abwasser/Müllabfuhr ist? <hr size=1 noshade>

Weil es so im Vertrag steht.



quote:<hr size=1 noshade>Aus meiner Sicht muß hier der Mieter zwar insgesamt erst mal 420 € monatlich voraus zahlen, <hr size=1 noshade>

Fraglich, es kommt auch auf die Kaltmiete an

Fset steht nur die Monatsgesammiete, die ist 550 EUR



quote:<hr size=1 noshade>Was bringt mir denn der Pauschalbetrag?! <hr size=1 noshade>

Welcher Pauschalbetrag??



quote:<hr size=1 noshade>Ich muss doch wissen, in welcher Höhe ich für was bezahlen muss? <hr size=1 noshade>

Dafür gibt es 1x pro Jahr die Nebenkostenabrechung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Weil es so im Vertrag steht.


Nein, tut es nicht. Die Vorauszahlung ist für Heizung und WW. Der Rest ist "durchgestrichen".

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Nö, durchgestrichen ist eindeutig nur der Bereich zur Ergänzung weiterer Betriebskosten.

Der Bereich für "Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr" davon nicht betroffen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Lies mal den Satz vollständig:
"Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung in Höhe von 210 Euro monatlich." (Punkt!)
Würde unten jetzt z.B. 260€ stehen, dann wärs klar, aber es steht die gleiche Summe da wie für Heizung und WW.
Welcher Verlag hat denn diesen MV verbrochen........

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Also ich hab mir jetzt den betreffenden Absatz nochmal ganz genau durchgelesen. Mit allen "."(Punkten).
Bedeutet: 210 Vorauszahlung für Heizung/WW
210 Vorauszahlung für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr
550 zu zahlende Gesamtmiete
Macht eine "Teilinklusivmiete" von 130€. Wenn der Vermieter sich jetzt nicht auf "Irrtum", die Anzeige, oder sonstwas berufen kann, hat er ein ganz großes Problem.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

quote:
Lies mal den Satz vollständig:
"Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung in Höhe von 210 Euro monatlich." (Punkt!)


Ja, und danach geht es weiter.

Für Wasserversorgung, Entwässerung und Müllabfuhr wurde ebenfalls eine Vorauszahlung in Höhe von 210€ vereinbart.

quote:
aber es steht die gleiche Summe da wie für Heizung und WW.


Na und?

quote:
Welcher Verlag hat denn diesen MV verbrochen........


Der Deutsche Mieterbund.

Die Vorlage enthält noch mehr derartige Fallen für unaufmerksame Vermieter. Z.B. fehlen Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen, so dass diese vom Vermieter durchgeführt werden müssen. Auch fehlen Vereinbarungen zu Kleinreparaturen und Kaution. Der Mieter muss daher z.B. keine Kaution hinterlegen. Daneben ist z.B. die ordentliche Kündigung (Eigenbedarf) durch den Vermieter ausgeschlossen.

Dieser Vordruck ist die einzige mir bekannte Vorlage für Mietverträge, die zu Gunsten des Mieters von den gesetzlichen Regelungen abweicht.

Zitat:
Macht eine "Teilinklusivmiete" von 130€.


Aber nicht, wenn unter 3.1 des Mietvertrages eine Miete in Höhe von 340€ vereinbart wurde. Dann handelt es sich eindeutig um einen Irrtum, der so zu interpretieren ist, dass die 210€ für sämtliche explizit genannten Nebenkosten gilt.

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-- Editiert hh am 06.01.2015 00:42

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Macht eine "Teilinklusivmiete" von 130€. <hr size=1 noshade>

Das war ja eine meiner ersten Nachfragen, ob im Vertrag auch eine Kaltmiete in welcher Höhe eingetragen ist ...

Schauen wir mal was der TE antwortet...




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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Welcher Verlag hat denn diesen MV verbrochen........

Der Deutsche Mieterbund.

Na dann ist der Vermieter selber schuld.

quote:
Aber nicht, wenn unter 3.1 des Mietvertrages eine Miete in Höhe von 340€ vereinbart wurde. Dann handelt es sich eindeutig um einen Irrtum, der so zu interpretieren ist, dass die 210€ für sämtliche explizit genannten Nebenkosten gilt.


Ich kenne diesen Paragraphen nicht.


Schade, dass halt meist ältere Vermieter, die das Geld zur Aufbesserung ihrer Rente brauchen, solche Verträge nehmen.


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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:
Der Deutsche Mieterbund.


Na dann ist der Vermieter selber schuld.


Wie schon gesagt,

der Vermieter ist Weltmeister im Eigentor schießen

Wie kann man den Vertrag vom "Feind" aufsetzen lassen?

Ich seh das aber auch so wie Kathi, das hier wohl die 210 € für alle Nebenkosten gemeint sind.

Natürlich nur die die eindeutig im Vertrag genannt sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Die Stelle mit den Muellgebuehren usw. ist nicht durchgestrichen, sondern _angekreuzt_ ... !

Durchgestrichen ist was anderes, und die 210 sind so zu verstehen, dass sie insgesamt gelten: Heizung, Warmwasser, Muell usw. usf. .

Das Heisst: Kaltmiete + 210 EUR sind zu zahlen .

Das wird ggf. wohl auch fast jeder Richter so sehen; ich wuerde davon abraten, sich in dem Fall von den Falschen beeinflussen zu lassen: Es gibt viel Propaganda, wo Mietern empfohlen wird, es drauf ankommen zu lassen ...
==> Nachher geht man dann teuer Baden und muss nicht nur die NK zahlen, sondern auch noch Anwaelte und Gerichtsgebuehren + evtl. weiteres ....

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Durchgestrichen ist was anderes, und die 210 sind so zu verstehen, dass sie insgesamt gelten: Heizung, Warmwasser, Muell usw. usf. <hr size=1 noshade>

Nein. Heizung und Warmwasser sind separat von Wasserversorgung und Müll angekreuzt. Sorry, aber das ist absolut eindeutig, das sind ganz klar zwei Positionen. Damit ergibt sich eine Gesamtvorauszahlung von 2x210€ = 420 €.

Dass das ein Versehen ist, ist zunächst mal unerheblich, insbesondere da es ein Formularvertrag ist, der vom Vermieter verwendet wurde.

Ich schätze aber, dass irgendwo noch ein Kaltmiete eingetragen ist und damit Kaltmiete + Nebenkosten nicht der eingetragenen Gesamtmiete entsprechen. Das führt dann zwangsläufig zu der Notwendigkeit, die Willenserklärung zu interpretieren und da wird man da ohne Zweifel auf 340 € kalt + 210 € NK kommen.

Hat der Vermieter diesen Eintrag jedoch vergessen, dann kann man den Vertrag gar nicht anders auslegen als 130 € kalt + 420 € NK. Dass das anders gedacht war, ist zunächst mal völlig unerheblich. Hier bekommen oft genug Leute zu hören, dass sie Pech gehabt haben, wenn sie Verträge nicht richtig durchlesen - das gilt dann erst recht, wenn man ihn auch noch selber ausfüllt. Wenn ich selbst nicht die Fähigkeit dazu habe, dann muss ich mir eben Hilfe suchen, im Zweifelsfall beim Anwalt.

Hier liegen aber zweifelsohne die Voraussetzungen für eine Irrtumsanfechtung vor - das reicht ja noch, wenn er den Irrtum bemerkt, also nach dem Einspruch des Mieters gegen die NK-Abrechnung. Da bin ich mir jetzt aber ehrlichgesagt nicht so ganz sicher, wie die Rechtsfolgen aussehen, wenn der Vermieter das dann nach über einem Jahr erst mekrt. Der Vertrag wäre dann nichtig, also wohnt der Mieter ohne Mietvertrag in der Wohnung. Theoretisch müsste er umgehend ausziehen und die Schadenersatzpflicht des Vermieters wäre nicht gegeben, weil dem Mieter der Irrtum klar gewesen war (§122 Abs. 2 BGB ). Wie sieht es dann mit den ohne Vertragsgrundlage erfolgten Zahlungen aus? Grundsätzlich wäre ein Ersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten, aber ist der Mieter hier nicht schon entreichert? Was ist mit der hohen NK-Rückzahlung? Fällt das ggf. auch unter die Entreicherung oder muss das dann als Nutzungsausgleich herhalten? Und wenn grundsätzlich Nutzungsersatz zu leisten wäre: Was wird als Miete angesetzt? Die sich aus Interpretation des Vertrages ergebende Kaltmiete oder die nach Mietspiegel.

Wenn ich mir das mit allen möglichen Konsequenzen so anschaue, dann wäre die beste Möglichkeit, mal das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, ihn auf den Fehler hinzuweisen und um eine Korrektur des Vertrages zu bitten. Da könnte dann theoretisch zwar auch eine Irrtumsanfechtung kommen, bei der Vorgehensweise zeigt der Mieter aber klar, dass er das zunächst auch anders interpretiert hat und damit §122 Abs. 2 BGB nicht greift - womit der Vermieter wieder für den Vertrauensschaden haftet, wodurch die Irrtumsanfechtung für ihn sehr teuer werden kann.


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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 07.01.2015 10:07

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Ich gehe auch davon aus, dass die Vermieterin wegen der 2x 210€ einen Irrtum nach § 119 BGB geltend machen kann. Wenn er das macht, führt das aber nicht zu den von JogyB vermuteten Folgen, sondern nur dazu, dass die Nebenkostenvorauszahlung lediglich 1x 210€ beträgt.

Auch ist davon auszugehen, dass der Mieter den Irrtum im Sinne von § 122 Abs. 2 BGB kennen musste. Das ändert sich nicht dadurch, dass er jetzt die Kenntnis bestreitet. Der Mieter durfte wohl kaum davon ausgehen, dass die Kaltmiete lediglich 130€ betragen sollte.

Insgesamt sollte der Mieter nichts machen und die Klausel hinsichtlich der Zahlen einfach so nehmen, wie sie gemeint war. Daneben sollte er sich freuen, dass die Vermieterin so dämlich war, für den Mietvertrag eine Vorlage des Deutschen Mieterbundes zu verwenden.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich gehe auch davon aus, dass die Vermieterin wegen der 2x 210€ einen Irrtum nach § 119 BGB geltend machen kann. <hr size=1 noshade>

Davon gehe ich im Prinzip ja auch aus. Nur habe ich keine Ahnung wie vermieterfreundlich Gerichte in diesem Fall entscheiden würden. Denn schliesslich stammt der Vertrag vom Vermieter, er hatte Zeit sich den Vertrag in aller Seelenruhe mehrfach durchzulesen und bei Unklarheiten eine andere Vertragsvorlage zu nehmen.

quote:<hr size=1 noshade>Der Mieter durfte wohl kaum davon ausgehen, dass die Kaltmiete lediglich 130€ betragen sollte. <hr size=1 noshade>

Die reine Kaltmiete ist noch geringer, da Dinge wie Versicherungen, Grundsteuer etc. nicht in der Vorauszahlung enthalten sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Uiui, also nur um klar zu stellen,
die Kaltmiete beträgt 340 Euro, steht auf der Seite vorher.

Über den Rest habe ich mir genauso den Kopf zerbrochen wie ihr.
Tatsächlich überweisen wir nur 550 Euro, weil alles andere auch totaler Quatsch wäre.

Was mich halt einfach nur stört, was ich von bis jetzt jedem gesagt bekommen habe und auch selbst in meinem alten Mietvertrag stehen hatte, sind die Einzelbeträge, die für jede Position der Nebenkosten fehlen:


Müllabfuhr xx,xx €
Kaltwasser/Abwässerung xx,xx €
....
usw.
versteht ihr was ich meine?

hatte bis jetzt immer, und das auch so bei anderen gesehen, dass IMMER die Nebenkosten einzeln aufgelistet waren.
Dieser Pauschalbetrag von 210 € sagt mir gar nichts !

Kann ja sein dass die tatsächlichen Betriebskosten plus Heizung nur 140 Euro betragen, und sie sich den Rest einsackt? Versteht ihr? Das ist im Moment meine Sorge....

Als ich gefragt hatte, warum sie so hohe Nebenkosten für uns verlangt, meinte die Vermieterin nur ja die Müllabfuhrkosten wären ja hier besonders hoch ('n Dorf mit 2500 Einwohnern) und wir haben für 2 Wohnungen nur eine Blaue, Braune und Schwarze Tonne....
Weiterhin meinte sie die Vormieterin hätte ja so extrem viel geheizt, hätte ja angeblich immer die Heizung in der ganzen Wohnung auf 4 gehabt, sodass man Temperaturen von 28 Grad hier drinne gehabt hätte.
Und das hat sie uns nun als Bemessungsgrundlage genommen.

Ist das überhaupt rechtens? Ich mein warum muss ich das ausbaden, was die andere verzapft hat?

---- Weiterhin ist das Problem, was auch vielleicht die hohen Heizkosten ausmachen könnte, ist dass wir seis im Bad oder vorallem in der Küche immer erst 40 Sekunden das Wasser laufen lassen müssen, bis das Wasser überhaupt anfängt warm zu werden. Das sind auch jedes mal Literweise Wasser was KALT in den Abfluss läuft, aber der Warmwasserzähler läuft trotzdem von Anfang an mit......
bin auch überhaupt nicht damit einverstanden dafür am Ende zahlen zu müssen.
Haben die Vermieterin auch mal drauf angesprochen, sie meinte nur ja bei ihr oben würde es noch länger dauern.... das wars....
Aber zahlen müssen wir für die verschütteten 5 Liter bei jedem Mal, trotzdem.


Wie würdet Ihr das handhaben?
Habe keine Lust mich übern Tisch ziehen zu lassen, und finds immer suspekter je mehr ich drüber nachdenk....bereitet mir einfach echt Kopfschmerzen und fühl mich hier mittlerweile mehr unwohl als wohl....


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-- Editiert go404848-60 am 08.01.2015 23:21

-- Editiert go404848-60 am 08.01.2015 23:26

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>hatte bis jetzt immer, und das auch so bei anderen gesehen, dass IMMER die Nebenkosten einzeln aufgelistet waren. <hr size=1 noshade>

Da diese Beträge von Jahr zu Jahr steigen oder sinken können, bringt Dir das genauso viel wie der Gesamtbetrag.



quote:<hr size=1 noshade>Kann ja sein dass die tatsächlichen Betriebskosten plus Heizung nur 140 Euro betragen, und sie sich den Rest einsackt? Versteht ihr? <hr size=1 noshade>

Nö, das merkt man ja spätestend bei der Abrechnung. Und wnen man der nicht traut, gibt es noch die Belegeinsicht.



ist dass wir seis im Bad oder vorallem in der Küche immer erst 40 Sekunden das Wasser laufen lassen müssen, bis das Wasser überhaupt anfängt warm zu werden.
Wird die Warmwassertemperatur von 55° C erst nach dem Durchfluss von 15 Litern Kaltwasser erreicht, gestand das LG Berlin (MM 2008, 298 ) 3,5 % Mietminderung zu.
Du dürftest also um 1,16% mindern ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Was mich halt einfach nur stört, was ich von bis jetzt jedem gesagt bekommen habe und auch selbst in meinem alten Mietvertrag stehen hatte, sind die Einzelbeträge, die für jede Position der Nebenkosten fehlen:

Das kann man auflisten, muss man aber nicht.

quote:
Ist das überhaupt rechtens? Ich mein warum muss ich das ausbaden, was die andere verzapft hat?

Du bekommst das Geld ja zurück, wenn du weniger verbrauchst.

Was bleibt ist die Tatsache, dass die Vermieterin manche Posten trotzdem nicht abrechnen darf, auch wenn auf einer anderen Seite die genaue Kaltmiete steht.

quote:
Du dürftest also um 1,16% mindern

Das würde ich tunlichst unterlassen, wenn man mit dem Vermieter zusammen in einem ZFH lebt.





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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

So liebe Leute, muss mich wieder zu dem Thema melden, weil ich jetzt ne Vorab-Rechnung bekommen hab und eben das eingetreten ist, was ich befürchtet habe.


Laut dem Beitrag auf Seite 1 (Nebenkosten-Vereinbarung) wurden nun bei der Abrechnung so ziemlich alles auf mich abgewälzt, was geht.
Und das, obwohl es im Mietvertrag vorab NICHT vereinbart wurde !
1. Also kann ich den Positionen, die nicht im Mietvertrag drin stehen, widersprechen?

2. Sind wir am 15.12.14 eingezogen und die Abrechnung beläuft sich auf 17 Tage (bis 31.12.14). Für diese 17 Tage müssen wir 104,94 Euro Heizkosten nachzahlen!!!!!!!
Das soll doch ein Witz sein?!

Ich fass mal kurz zusammen:
Warmmiete:
Kalt 340 € Monatl.
NK 210 € Monatl.

aus der Liste ergeben sich quasi 156 Euro Heizkosten/Warmwasser für einen 1/2 Monat und 56 Euro Betriebskosten für für einen 1/2 Monat???
D.h grob gesagt muss ich jeden Monat 300 Euro Heizkosten und 100 Euro Betriebskosten zahlen?!

Leute bin grad echt verzweifelt. Mir ist echt alles aus dem Gesicht gefallen bei den Werten.
Mir ist klar dass es ein Wintermonat ist, aber weil das neue Haus so gut gedämmt ist, mussten wir ja nicht viel heizen.
Habe in meiner alten Wohnung bei 62qm (1960er Haus, ungedämmt!!!) 80 Euro Heiz/Warmwasserkosten gehabt.

Sehe ich hier iwas falsch, oder kann mir vielleicht bitte erklären wie man zu solch einer Wucher-Rechnung kommt?

Mache mir ernsthaft Gedanken, da wir bald ein Baby bekommen und ich logischerweise mehr Heiz-/Warmwasserkosten haben werde.

Jetzt fürchte ich noch, dass ich am Ende eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich bekomme.
Bitte helft mir :sad:

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9868 Beiträge, 4476x hilfreich)

quote:
aus der Liste ergeben sich quasi 156 Euro Heizkosten/Warmwasser für einen 1/2 Monat

Der weitaus überwiegende Teil in der Abrechnung sind die verbrauchsabhäbgigen Nebenkosten. Da würde ich zunächst mal schauen, ob die abgelesenen Zählerstände mit den abgerechneten übereinstimmen. Wenn ja, dann habt ihr halt soviel verbraucht oder die Zähler sind nicht korrekt.
quote:
Also kann ich den Positionen, die nicht im Mietvertrag drin stehen, widersprechen?

Wenn ich das richtig sehe, sind nur die Versicherungen und die Grundsteuer nicht in dem eingescannten Teil des Mietvertrages genannt. Das macht weniger als 15 Euro, die du abziehen könntest.

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

quote:
Der weitaus überwiegende Teil in der Abrechnung sind die verbrauchsabhäbgigen Nebenkosten. Da würde ich zunächst mal schauen, ob die abgelesenen Zählerstände mit den abgerechneten übereinstimmen. Wenn ja, dann habt ihr halt soviel verbraucht oder die Zähler sind nicht korrekt.

Ja gut die Vermieterin kam ja und hat die Zählerstände abgelesen.
Habe eben jetzt selbst mal nachgeschaut und alle Werte stimmen mit den vom 31.12 abgelesenen (Zettel+ Heizung)
Unten in dem Schreiben stehen dann die Positionen mit den Zählernummern. Nur bei einer Position ist die Zählernummer falsch.

Wo ich nun bei der Verbrauchswertberechnung stutzig geworden bin, ist der Faktor.....alle Heizungen werden mit nem Faktor zwischen 1,3 und 1,8 bewertet.
Warum wird das überhaupt gemacht? Im Endeffekt zahl ich ja doch nicht das was ich wirklich verbraucht habe...Wonach richtet sich der Faktorwert? Größe des Heizkörpers evtl? Gibt es da Grenzen, Normen, Richtwerte?

Im Wohnzimmer haben wir eine ziemlich breite Heizung (ca. 2 m)...da hängen 2 Zähler dran.
Ist das richtig? Haben beide jeweils nen Faktor von 1,825, Also wird dann doppelt gerechnet?

>>>> Im Schlafzimmer (22qm) hängen zwei getrennte Heizkörper, die von der Größe/Modell etc. total identisch sind. Beide werden jeweils mit einem Faktor 1,055 berechnet. Im Bad (10qm) hängt ebenfalls derselbe Heizkörper, nur 1 mal. wird aber mit einem Faktor von 2,192 berechnet.
Wie kann das sein?

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Puh - ich fange mal irgendwo an

Heizkostenverteiler messen nicht "den Verbrauch" sondern Anteile am Gesamtverbrauch; zudem müssen die Mess-Einheiten entsprechend der Heizleistung der Heizkörper umgerechnet werden ("Faktor" - mehr Heizleistung = höherer Faktor) - dafür haben die Abrechnungsfirmen Datenblätter der Heizkörperhersteller und/oder PC-Prgramme.
http://www.bfw-gohl.de/wiki/heizung/faktorenaenderung
http://www.centrona.de/downloads/heizkoerpererkennung_und_bewertung.pdf

Wenn an einem besonders großen Heizkörper 2 Messgeräte sind, dann wird entweder mit 1/2 des Faktors gerechnet oder beide Zählerverbrauchswerte*Faktor werden zuerst addiert, dann durch 2 geteilt.

quote:
>>>> Im Schlafzimmer (22qm) hängen zwei getrennte Heizkörper, die von der Größe/Modell etc. total identisch sind. Beide werden jeweils mit einem Faktor 1,055 berechnet. Im Bad (10qm) hängt ebenfalls derselbe Heizkörper, nur 1 mal. wird aber mit einem Faktor von 2,192 berechnet.
Wie kann das sein?

Wenn sie nicht nur die gleiche Größe sondern auch wirklich die gleiche Heizleistung haben (nicht der eine Heizkörper nur 1-reihig und der im Bad vielleicht 3-reihig - mit/ohne Konvektor?? >Link >Link), dann musst Du dazu Deinen Vermieter befragen, der dann ggf. wieder die Abrechnungsfirma fragen muss.

quote:
aus der Liste ergeben sich quasi 156 Euro Heizkosten/Warmwasser für einen 1/2 Monat und 56 Euro Betriebskosten für für einen 1/2 Monat???
D.h grob gesagt muss ich jeden Monat 300 Euro Heizkosten und 100 Euro Betriebskosten zahlen?!


Deine Aussage würde nur zutreffen, wenn Du im August genauso heizt wie im Dezember - ansonsten ist Deine Aussage totaler Quatsch.

Du hast für 87,74 von 1000 Gradzahltagen 133,30 Euro Heizkosten
133,30 / 87,74 * 1000 = 1.519,26 Euro auf 1 komplettes Heizjahr hochgerechnet
1.519,26 : 12 Monate = umgerechnet rund 126 Euro Heizkosten monatlich

Außerdem fehlt für Deinen 1/2 Monat Heizkostenverbrauch einfach der entsprechende Vorauszahlungsanteil aus einem Nichtheizmonat
6 Heizmonate = 12 Vorauszahlungsmonate
Du hast aber 1/2 Heizmonat und dafür nur 1/2 Vorauszahlungsmonat

Ich finde allerdings auch die hochgerechnet "nur" noch 1520 Euro Jahres-Heizkosten für eine 73m² Wohnung recht heftig - für ein "gut gedämmtes" Haus !!!
Zu beachten ist aber, dass sich bei Hochrechnungen aus so kurzer Nutzungszeit dann auch Abweichungenen/Besonderheiten ganz extrem auswirken - z.B. Umzug/Tapezieren/Streichen > da steht ja auch gern mal eine Tür, ein Fenster länger auf.

Die umgelegten Kosten für Grundsteuer und Versicherungen sind gemäß Mietvertrag eigentlich in der Miete enthalten. Du kannst der Umlage also widersprechen - aber der Vermieter kann natürlich die erste Gelegenheit zur Mieterhöhung wahrnehmen um seine Kalkulation wieder auszugleichen.

Bei uns ist übrigens selbst eine ungedämmte Wohnung niemals für 4,65€/m² Kalt-Mietpreis zu bekommen ... (340Euro : 73m²)

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#28
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

So neuer Stand zu der Sache.

Nachdem ich eine sachlichen und formell ordentlichen Widerspruch geschrieben und an den Vermieter gegeben habe (natürlich mit Begründung und mit der Bitte um Einsicht in die Belege bzw. Begründung wieso was so ist wie es ist), krieg ich morgens von seiner Frau erstmal ne SMS "Habe euren Brief bekommen und geht direkt zum Fachanwalt. Geht ja nicht anders mit euch"...und dann eben musst ich mich von dem Vermieter auf der Straße anplärren lassen, er wird mich jetzt rausschmeißen, er wird dafür sorgen usw. Hab dann nett gefragt mit welcher Begründung denn? Meinte er nur ja den Brief haben sie an Spezialisten weitergegeben und die werden dafür sorgen dass ich rausfliege. Also ich finds richtig lächerlich, dass sie einem so kommen und scheinbar nicht in der Lage sind etwas zu klären. Habe gemeint wenn er jetzt noch Gründe erfinden muss um mich rauszuschmeissen wirds richtig kindisch. Er meinte nur wirst sehen, wirst sehen. Habe ihn noch mehrmals nach den Gründen gefragt (weil ich weiss, dass man jemand nicht einfach so rausschmeissen kann), er ist immer wieder ausgewichen.
Also weiss echt nicht was ich davon halten soll....habe meine Miete immer bezahlt und wenn die Nebenkostenabrechnung schlichtweg nicht richtig ist, in mehreren Punkten, habe ich doch das gute Recht es prüfen zu lassen. Aber da kommen die einem gleich so. Letzter Kommentar von ihm "kannst dir schonmal ne Wohnung suchen !" (Wohne mit meinem Verlobten aber hier, kA warum er nur mich meint)

Was soll ich nun machen? Kriege in 2 Monaten mein Baby und stehe kurz vor den Abschlussprüfungen, hab weiss Gott genug um die Ohren als mir darüber auch noch den Kopf zu zerbrechen....:(
Könnt ihr mir ein bisschen helfen?

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)


Zitat (von go404848-60):
Also weiss echt nicht was ich davon halten soll....habe meine Miete immer bezahlt und wenn die Nebenkostenabrechnung schlichtweg nicht richtig ist, in mehreren Punkten, habe ich doch das gute Recht es prüfen zu lassen. Aber da kommen die einem gleich so. Letzter Kommentar von ihm "kannst dir schonmal ne Wohnung suchen !" (Wohne mit meinem Verlobten aber hier, kA warum er nur mich meint)


Die "mehreren" Punkte sind normalerweise in jedem Mietvertrag zu zahlen, nur hier hat der Vermieter einen Fehler gemacht.

Zitat (von cauchy):
Wenn ich das richtig sehe, sind nur die Versicherungen und die Grundsteuer nicht in dem eingescannten Teil des Mietvertrages genannt. Das macht weniger als 15 Euro, die du abziehen könntest.


Und die Summe - die Dein Vermieter Dir aus Versehen oder Blödheit rein rechtlich eigentlich nicht abknöpfen kann - macht gerade mal 15 Euro aus.

Dafür hast Du jetzt einen Vermieter, der Dich bei der nächsten Gelegenheit versucht loszuwerden. Natürlich kann er Dich deswegen nicht kündigen, doch z.B. im ZFH hat er ein erleichtertes Kündigungsrecht und kann auch ohne Grund innerhalb von 6 Monaten kündigen.

Hat sich das für die 15 Euro gelohnt?

-- Editiert von Ver am 28.04.2015 16:13

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat
Dafür hast Du jetzt einen Vermieter, der Dich bei der nächsten Gelegenheit versucht loszuwerden. Natürlich kann er Dich deswegen nicht kündigen, doch z.B. im ZFH hat er ein erleichtertes Kündigungsrecht und kann auch ohne Grund innerhalb von 6 Monaten kündigen.

Hat sich das für die 15 Euro gelohnt?


Muss ich mich übern Tisch ziehen lassen?
An der Tankstelle zahlst du auch deine 20,08 € wenn du tankst, und erwartest auch im Supermarkt deine 1,83 € zurück oder?
Außerdem 15 Euro auf einen Zeitraum von 17 Tagen gerechnet !
Ja ! Wer weiss was dann nach 1 Jahr für ne Phantasiesumme kommen würde.

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