Ich habe einen Standardmietvertrag des Haus- und Grundbesitzervereins.
Dort wird unter §4 Miete folgendes geregelt.
(1) Die Miete beträgt monatlich xxxx Euro
zuzüglich Miete für Garage (zwei Stellplätze a 50 Euro) 100 Euro
Vorauszahlung auf die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser (keine Angabe)
Vorauszahlung auf die übrigen Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung xxx Euro
insgesamt xxxx Euro
Nun zu meiner Frage:
Ist die Tiefgarage somit eine Pauschale? Dürfen die Nebenkosten
der Tiefgarage auf den Mieter umgelegt werden?
Nebenkosten für Tiefgarage
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Natürlich, genauso wie die Miete für die Wohnung.ZitatIst die Tiefgarage somit eine Pauschale? :
Selbstverständlich.ZitatDürfen die Nebenkosten der Tiefgarage auf den Mieter umgelegt werden? :
Ich würde sagen es ist keine Pauschale, sondern eine monatliche Vorauszahlung auf die NK
aus TE
Zitat:Vorauszahlung auf die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser (keine Angabe)
Vorauszahlung auf die übrigen Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung xxx Euro
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Es geht um die 50€ für jeweils eijne Garage, nicht um die Vorauszahlung für die Nebenkosten.
Meiner Meinung nach dürfen für eine TG wenn es eine Pauschale ist, keine Nebenkosten abgerechnet werden.
Die Frage ist, ob das hier eine Pauschale ist.
Es ist ein Mietvertrag für Wohnung+2Stellplätze. Die Miete wird zwar einzeln angegeben. Im Endeffekt wird aber nur eine Miete auf eine einzige Mietsache bezahlt. Auf die Nebenkosten der gesamten Mietsache wird eine Pauschale bezahlt. Warum sollten die Garagennebenkosten da rausgerechnet werden?
Nein! Auf die Nebenkosten wird eine Vorauszahlung auf die echten Kosten bezahlt!ZitatAuf die Nebenkosten der gesamten Mietsache wird eine Pauschale bezahlt. :
Ich könnte mich Ohrfeigen, dass ich mich dem Sprachgebrauch des Fragestellers angepasst habe.
Die Wohnung kostet X, die Garage kostet Y, fertig. Für die Nebenkosten zahlt er eine Summe Z im Voraus als Abschlagszahlung.
Um es mit dem Worten des TE auszudrücken: Die Wohnung kostet pauschal X€, die Garage kostet pauschal Y€. Die Nebenkosten die der Mieter für beide Mietsachen bezahlen muss werden separat abgerechnet. Mir ist nicht ersichtlich warum der Fragesteller vermutet, dass er für die Garage keine Nebenkosten würde zahlen müssen (z.B. Strom/Wasser die dort evtl. verlegt sind).
ZitatEs geht um die 50€ für jeweils eijne Garage, nicht um die Vorauszahlung für die Nebenkosten. :
Ich scheine ja heute besonders begriffsstutzig zu sein, aber ich ging davon aus, dass die 50 EUR Miete wären ...?
aus TE
Zitat:(1) Die Miete beträgt monatlich xxxx Euro
zuzüglich Miete für Garage (zwei Stellplätze a 50 Euro) 100 Euro
Ist doch richtig, Miete für jeweils eine Garage, mehr nicht. Darin sind keine Nebenkosten für die Garagen (Strom/Wasser....) enthalten. Diese sind separat zu bezahlen.
ZitatIst doch richtig, Miete für jeweils eine Garage, mehr nicht. Darin sind keine Nebenkosten für die Garagen (Strom/Wasser....) enthalten. Diese sind separat zu bezahlen. :
Ja ... aber das war doch eigentlich nicht die Frage? Ich habe es so verstanden, dass der/die TE wissen wollte, ob die NK für die Tiefgarage eine Pauschale seien, sind sie aber nicht, da es sich hier um NK Vorauszahlungen handelt.
ZitatZitat (von cauchy): :
Auf die Nebenkosten der gesamten Mietsache wird eine Pauschale bezahlt.
Nein! Auf die Nebenkosten wird eine Vorauszahlung auf die echten Kosten bezahlt!
Sorry. Da war der Kopf schon weiter als die Finger geschrieben haben. Ich meinte natürlich es wird eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten der kompletten Mietsache gezahlt.
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