Nebenkosten falsch abgerechnet???

11. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
klein.mele
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten falsch abgerechnet???

hallo

ich bin vor kurzen umgezogen und habe die nebenkostenabrechnung meiner alten wohnung bekommen. in dieser rechnung stand der punkt haftpflicht und was mich jetzt interessiert ob die nur die mieter zahlen müssen oder auch die vertmieter. die vermieter wohnen auch mit im haus , aber diese versicherung wurde nur durch 2 parteien gerechnet, obwohl wir ein 3 parteienhaus sind. sind das nur kosten für mieter?

der 2 punkt wo ich probleme habe die die hausstromabrechnung. ich habe keine ahnung was alles über den hausstrom laufen tut. aber ich habe die vermutung der ganze keller und das hauslicht und gartenhaus. jetzt ist das so im keller sind die waschmaschinen aller parteien und laufen wahrscheinlich über den hausstrom, wo ich ja okay finde, nur wie muß dann der strom berechnet werden. durch die anzahl der parteien oder der bewohner. da ich nur mit meiner tochter alleine gewohnt habe hatte ich ja nur wäsche für 2 zu waschen, aber die anderen parteien sind zu dritt und zu viert. jetzt ist meine frage muß ich genausoviel stom zahlen wie die anderen (wo mehr zu waschen haben) oder muß sowas z.B. wie die wasserabrechnung durch alle personen im Haus geteilt werden.

würde mich freuen wenn ich so schnell wie möglich eine Anwort bekommen würde.
will mich nicht unnötig abzogen lassen.

mfG meli

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Johnny1
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also die Haftpflichtversicherung wird ja für das ganze Haus bezahlt und muss deshalb auch von dem Vermieter anteilig bezahlt werden. Die Berechnung erfolgt üblicher weise nach dem Verhältnis der Wohnfläche. In Ausnahmefällen, wenn im Mietvertrag vereinbart, auch nach Eigentumsanteilen.

Bei dem Strom kommt es darauf an, ob es Allgemeinstrom ist oder ob der Strom nur von einer bestimmten Person verbraucht wird. Der Allgemeinstrom, der also von allen benutzt wird, wie z.B. Treppenhauslicht oder Hoflicht, muss in der Regel nach dem Verhältniss der Wohnfläche (qm) oder wenn im Mietvertrag vereinbart, nach Eigentumsanteilen umgelegt werden.
Kann der Strom nur von einer bstimmten Person benutzt werden, z.B. Waschmaschine, so ist dieser auch nur von dieser Person zu bezahlen. Wenn kein Zwischenzähler vorhanden ist, kann man den Verbrauch notfalls auch schätzen. Am besten wäre es aber, die Steckdosen für die einzelnen Waschmaschinen an die Stromzähler der jeweiligen Wohnung anzuschließen. Sollte mit dem Vermieter keine Einigung erzielt werden können, so würde ich die Allgemeinstromkosten wenn überhaupt, nur unter Protest bezahlen (unbedingt bei Zahlung vermerken) und zu einem Rechtsanwalt gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47576 Beiträge, 16821x hilfreich)

Ich würde mich Johnny1 bis auf einen Punkt anschließen.

Bezahlen musst Du erst, wenn eine korrekte Nebenkostenabrechnung vorliegt.

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