Nebenkosten doppelt so hoch wie veranschlagt

8. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fonsie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nebenkosten doppelt so hoch wie veranschlagt

Hallo,

da ich eine saftige Nachzahlung auf meiner Nebenkostenabrechnung stehen habe (im November erst eingezogen, 60 qm² Neubauwohnung in MFH, 220€ Nachzahlung bei 220€ Vorauszahlung, also Gesamtkosten angeblich doppelt so hoch wie in der Vorauszahlung veranschlagt), erwäge ich das Ganze mal auf Korrektheit prüfen zu lassen.

Die Highlights:

Verbrauchskosten (70% Schlüssel) für Warmwasser von 25€ pro m³. Inklusive den 30% Grundkosten sinds etwa 28,50€ pro m³

2200€ Wartungskosten für den Aufzug in drei Monaten, anteilig sind das bei mir 47€ für die 2 Monate

4000€ für den Hausmeister in 3 Monaten . Mein Anteil ~73€. Es handelt sich um 6 Reihenhäuser und 3 MFH mit jeweils 6-10 Parteien. Alles komplett neu. Bis auf Streudienst und ein bisschen Außenanlagen (kurzes Stück Hecke und Grünanlage auf dem TG-Dach) pflegen also quasi nichts zu tun. Ist aber anscheinend trotzdem 2x die Woche gekommen mit extrem hohem Stundensatz (50€/h fürs Tiefgaragendach bewässern ) + Anfahrtsspesen.


Was das formelle angeht habe ich grundsätzlich wenig Bedenken, da die Abrechnung professionell mit Hausverwaltung, Energiedienstleister (Ista) etc. erfolgt ist und die Rechnungen alle vorliegen.

Dennoch halte ich die Kosten für extrem übertrieben und wirtschaftlich nicht vertretbar, d. h. die Hausverwaltung hätte sich hier mM nach z.B. um einen anderen Hausmeister und günstigeren Wartungsvertrag kümmern müssen. Zumindest aber hätte man mich rechtzeitig über eine dermaßen hohe Kostenabweichung informieren müssen... immerhin sind die Wartungskosten für den Aufzug oder die Hausmeisterkosten ja bekannt und leicht hochzurechnen.

Was meint Ihr? Welche Möglichkeiten habe ich?



-- Editiert von Fonsie am 08.10.2018 12:31

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Fonsie):
Hausverwaltung hätte sich hier mM nach z.B. um einen anderen Hausmeister

Man könnte sich ja selbst mal der HV anbieten, die Kleinigkeiten für die Hälfte zu erledigen?



Zitat (von Fonsie):
also Gesamtkosten angeblich doppelt so hoch wie in der Vorauszahlung veranschlagt

Da die Vorauszahlungen aus den heizfreien Monaten fehlen, ist das nur ein Denkfehler.



Zitat (von Fonsie):
Zumindest aber hätte man mich rechtzeitig über eine dermaßen hohe Kostenabweichung informieren müssen

Nö. Es gibt nicht mal eine Pflicht überhaupt Vorausszahlungen zu nehmen, geschweige denn diese in einer realistischen Höhe zu verlangen.



Zitat (von Fonsie):
Welche Möglichkeiten habe ich?

Erst mal eine detailierte Belegeinsicht nehmen und diese dann sorgfältig prüfen bzw. prüfen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31906 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Fonsie):
4000€ für den Hausmeister in 3 Monaten .
Moin, nur zu dieser Position: Oft steht in der BK-Abrechnung *Hausmeisterbereitschaft*.
Dann wird der Hausmeister nicht nach nachgewiesenen Stunden und Stundenlohn abgerechnet. Sondern als Pauschalsumme p.a., dann auf qm Wohnfläche umgelegt. Der kommt dann aber nur auf Anruf.

Wieso überhaupt für 3 Monate?
im November erst eingezogen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fonsie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Fonsie):
4000€ für den Hausmeister in 3 Monaten .
Moin, nur zu dieser Position: Oft steht in der BK-Abrechnung *Hausmeisterbereitschaft*.
Dann wird der Hausmeister nicht nach nachgewiesenen Stunden und Stundenlohn abgerechnet. Sondern als Pauschalsumme p.a., dann auf qm Wohnfläche umgelegt. Der kommt dann aber nur auf Anruf.

Wieso überhaupt für 3 Monate?
im November erst eingezogen.


Die 4000€ sind in zwei Positionen aufgeschlüsselt, 1500€ für "Handwerker Außenanlage" und 2500€ für "Handwerker Mehrfamilienhäuser". Ist aber anscheinend derselbe Handwerker, nur eben nach Tätigkeitsbereich aufgeschlüsselt.

3 Monate deshalb, weil die Abrechnung der Hausverwaltung sich auf den Zeitraum 01.10.2018 - 31.12.2018 bezieht. Sprich die haben dann die 4000€ genommen, meinen Anteil (nach Wohnfläche) berechnet und dann 2/3 davon angesetzt, weil mein "Nutzungszeitraum" ja nur 2 Monate waren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Fonsie):
Verbrauchskosten (70% Schlüssel) für Warmwasser von 25€ pro m³. Inklusive den 30% Grundkosten sinds etwa 28,50€ pro m³


Das sieht nach Fernwärme aus. Sehr hohe Gesamtkosten aber nur geringer Gesamtverbrauch.

Nicht selten wird vom Versorger eine Mindestabnahmemenge vorgeschrieben. Wird die unterschritten haben die Mieter das Nachsehen. Blöd aber nicht unzulässig.

Im Großen und Ganzen ist die Nachzahlung aber dem ungünstigen Nutzungszeitraum von nur 2 Heizmonaten geschuldet.

Zitat (von Fonsie):
2200€ Wartungskosten für den Aufzug in drei Monaten, anteilig sind das bei mir 47€ für die 2 Monate

4000€ für den Hausmeister in 3 Monaten .


Das sind nicht die Gesamtkosten für 3, sondern für 12 Monate.

Davon abgesehen sind 120 € inkl. Heiz- und Warmwasserkosten monatliche Vorauszahlung bei 60 m² Wohnfläche schon recht knapp.

-- Editiert von Anitari am 09.10.2018 10:19

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wieso drei Monate?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie schon geschrieben bist Du ungünstig eingezogen, 120 EUR Heizkostenvorauszahlung sind ca. 1.400 EUR pro Jahr, welche ja effektiv in den Heizmonaten verbraucht werden. Somit fehlen bei Dir die anderen Monate quasi als "Ansparzeit"

2x Hilfreiche Antwort

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