Nebenkosten Abrechnung - wie lange sollte man denn Geduld haben sollte?

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Abrechnung - wie lange sollte man denn Geduld haben sollte?

Hallo, Ich habe ende Januar an meine 3 Mietparteien die aktuelle Nebenkostenabrechnung überreicht welche von der Firma Ista ausgestellt wurde. 2 der 3 Parteien haben bereits gezahlt. Ich möchte jetzt nicht ungeduldig rüberkommen aber ich hatte eigentlich schon gedacht dass mit der Märzmiete dann die Zahlung kommt. Kam aber nicht, jetzt wollte ich mal bei Profis anfragen wie lange man denn Geduld haben sollte?

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28 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

wou. und ich dachte paar wochen oder gar monate wären okay.
Ich glaub ich werde mit meinem Mieter mal reden müssen, Danke für die rasche Antwort.

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#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Du könntest auch noch Folgendes in der NK-Abr. mitteilen :
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug geraten, sofern die Rechnungssumme bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt ist.

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#5
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die nützlichen Tips, bei der nächsten abrechnung werde ich mich vorbereiten und die Tips in die Tat umsetzen, Na dann werd ich morgen meine Mieterin mal besuchen müssen.

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#11
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

aber ich sag mal wenn mir als mieter was nicht passt kann ich doch meinen vermieter das sagen oder schriftlich informieren? okay ich wohn direkt in der Haushälfte nebenan, man läuft sich immer über den Weg. wenn Ihr was nicht passen sollte muss sie mir das doch sagen oder meint ihr nicht?

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das wird hier aber anders gesehen und richtet sich wohl nach § 286 BGB Abs.3 :
<hr size=1 noshade>


Wohl kaum, bei Verbrauchern gilt das nur eingeschränkt:

"... dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist."

Dann sollte man nicht Fälligkeit (=Zugang der Abrechnung) und Verzug mit der Zahlung (= Fristsetzung/Mahnung) nach § 286 BGB verwechseln.

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#14
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist alles so kompliziert, auf was man alles achten muss dass man sichs nicht verscherzt bei seinen Mietern und vorallem dass man immer richtig handelt.....

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#19
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Stell sie doch einfach noch mal.

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#22
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Reg dich wieder ab, dieser Troll wurde nun zum Glück gelöscht.
Und ja, es geht noch.

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#23
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
dieser Troll wurde nun zum Glück gelöscht.



wieso, Du bist doch noch da, Blockwärtchen....

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#28
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Heuy Leute bitte wieder zurück zum Thema, wir sind doch alt genug. Ich wollte nicht dass mein Thema derart ausartet. Ich habe jetzt zweierlei ergebnisse. Es heisst zum einen dass die Zahlung sofort fällig ist und zum anderen dass es ne frist von einem Monat gibt um es gegebenenfalls mit einem anwalt oder wem auch immer abzusprechen. Fakt ist dass es bereits 6 Wochen her ist und in beiden Fällen schon zu lange.
Falls ich auf Probleme Stoßen sollte werde ich mich bei euch wieder melden aber um Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden kann dieses Thema geschlossen werden.

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