Nebenkosten- Waschmasch. und Bad zählen als Person

8. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
EvaSonnenschein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten- Waschmasch. und Bad zählen als Person

Guten Abend an alle !

Heute habe ich mir die Nebenkostenabrechnung meines Freundes angesehen. Er wohnt allein in der Wohnung. Die Kosten für Awista, Strom, Kanal etc. werden jedoch mit einem Verteilerschlüssel von 3 Personen berechnet, da lt. Abrechnung die Waschmaschine und das Badezimmer als Person zählen.

So etwas habe ich noch nie gehört, und kann mir auch nicht vorstellen, das das in Ordnung ist.

Da ich weiß, das es hier viele Fachleute gibt, wende ich mich an Euch.

Darf die Vermieterin meinen Freund als drei Personen zählen? Was wäre die vernünftigste Handhabe um dagegen anzugehen?

Ich hoffe sehr auf Eure Hilfe,
vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Was gibt es denn da sonst noch für Wohnungen bzw. Mieter ?



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#2
 Von 
EvaSonnenschein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
das Haus ist ein normales Mehrfamilienhaus mit etwa 8-10 Parteien. Die Wohnung meines Freundes liegt im EG.
Im EG gibt es noch ein gewerblich vermietetes Ladenlokal.



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#4
 Von 
EvaSonnenschein
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

gibt es niemand, der mir helfen kann?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Waschmaschinen und Badezimmer sind keine Personen und dürfen selbstverständlich nicht als solche in den Verteilerschlüssel aufgenommen werden.

Fragen Sie einfach den Vermieter nach der Rechtsgrundlage. Da es keine gibt, wird er seine Berechnung wohl korrigieren müssen.



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#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Da es keine gibt, wird er seine Berechnung wohl korrigieren müssen.

Mutige Worte.

Bei einer unterschiedlichen Ausstattung der Wohnungen bzgl. Badezimmern und Waschmaschinen (die Gewerbeeinheit wird wohl keines von beiden haben) kann ein solcher Verteilerschlüssel durchaus Sinn machen.



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#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Stimmt diese Art der Aufteilung denn mit dem im Mietvertrag vereinbarten Verfahren überein?

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