ich habe 2 Jahre Lang in einer 3 Personen WG gewohnt. (mitlerweile ausgezogen) Im Untermietvertrag war festgehalten, dass bei etwailigen nebenkostennachzahlungen diese auf die Bewohner aufgeteilt wurden.
Nun kam eine Solche Rechnung, Strom Nachzahlung, für einen Zeitraum in dem ich noch dort wohnte. 1/3 des Betrages habe ich Dem Hauptmieter bereits bezahlt. Nun fällt ihm ein, das 90% des Zeitraumes, um den es geht, wir nur zu zweit in der WG wohnten (da er keinen Nachmieter fand) und ich deshalb die hälfte zahlen muss. (der Bewohner der anderen 10% wurde zurück ins Ausland abgeschoben)
muss ich?
welches Prinzip hat gültikkeit
a) ich hab für eine 3er WG unterschrieben und muss daher nur ein drittel zahlen
b) in dem Zeitraum waren wir fast nur zu zweit, also durch 2 teilen.
PS.: Im Vertrag steht nichts bezüglich Kompensationen von ausgefallen bzw nicht vorhandenen anderen Mietern. Daher sehe ich das als Pech des Hauptmieters.
-- Editiert von Perno1988 am 30.05.2018 13:18
Nebenkosten Nachzahlung in WG
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIm Untermietvertrag war festgehalten, dass bei etwailigen nebenkostennachzahlungen diese auf die Bewohner aufgeteilt wurden. :
Es gab nach Deiner Beschreibung nur zwei Bewohner.
Woraus resultiert daher Deine Feststellung
?Zitatund muss daher nur ein drittel zahlen :
Berry
.
-- Editiert von Perno1988 am 30.05.2018 14:19
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?Zitat:
Es gab nach Deiner Beschreibung nur zwei Bewohner.
Woraus resultiert daher Deine Feststellung
Berry
Hallo.
Die WG ist für 3 Bewohner geplant und so wurden auch alle Kosten geplant. In meinem Mietvertrag steht auch drin das es eine 3 Personen WG ist.
zum Thema Nebenkosten Nachzahlungen steht dort allerdings nur das ich bei Nachzahlungen "meinen Anteil" Zahlen muss.
Somit rein Theoretisch ein 1/3 der im Vertrag festgehaltenen, ich nenn es mal untermietparteien. Oder 1/2 der aktiven Bewohner.
Unter dem Gedanken bin ich damals eingezogen, das egal welche kosten entstehen, es durch 3 geteilt wird. und wenn der Hauptmieter keinen Nachmieter hat bzw ein Zimmer frei steht, es sein Problem ist und er ein zusätzliches Zimmer und die damit verbundenen Kosten, stemmen muss.
hoffe ich habe das Verständlich ausgedrückt
Vergessen wir mal kurz, dass es um eine WG geht. In einem normalen Mehrfamilienhaus ist der Vermieter für den Leerstand von Wohnungen verantwortlich. D.h. der Eigentümer der leeren Wohnung trägt die Nebenkosten für diese Wohnung.
Bei Abrechnung nach Quadratmetern oder nach Wohnung ist das unproblematisch. Wenn Nebenkostenanteile pro Kopf abgerechnet werden, muss meines Wissens nach für die leere Wohnung mindestens ein Kopf berechnet werden. Manche Quellen gehen von mehr aus. Bei Abrechnungsanteilen nach Verbrauch ist es wieder einfach, denn da schaut man einfach auf die Zähler. Wobei z.B. bei Wärme in der Regel ein gewisser Prozentsatz der Gesamtkosten nach Quadratmetern abgerechnet werden muss.
Überträgt man das nun auf die WG, so bleibt der Vermieter (hier Hauptmieter) für den Leerstand verantwortlich. Zumindest wenn das leere Zimmer nicht von dir als Mieter genutzt wurde. Da eine Abrechnung pro Kopf vereinbart wurde, müsste das leere Zimmer mit einer Person gerechnet werden. Es bleibt also in der Tat für den Mieter hier nur ein Drittel der Nebenkosten und nicht die Hälfte.
Anders sähe es aus, wenn das leere Zimmer vom Mieter genutzt wurde oder wenn ein anderer Abrechnungsmaßstab vereinbart wurde.
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