Hallo,
hoffentlich bin ich bei in der richtigen Abteilung.
Meine Frage: Wer zahlt Nebenkosten-Nachzahlung?
Meine Eltern haben im August 2007 eine Wohnung gekauft und wohnen seit dem auch selber drin.
Im Dezember dieses Jahres wurde bei denen vom Konto Nachzahlung für Juni 2006 bis Juni 2007 abgezogen. Meine Mama hat das Geld wieder zurüchgezogen, weil die in der Zeit noch keine Eigentümer von dieser Wohnung waren und auch nicht drin gelebt haben.
Heute bekamen meine Elter ein Schreiben von der Hausverwaltung: " die Nachzahlung (93 Euro)wird wieder abgebucht."
Hat die Hausverwaltung das Recht darauf meinen Eltern die Nebenkosten von dem früheren Vermieter zuzuschreiben?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
mary
Nebenkosten-Nachzahlung
Fragen zur Miete?
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Hallo,
sehr wahrscheinlich müssen deine Eltern das zahlen. Denn die Nachzahlung bezieht sich bestimmt auf die Heizkostenabrechnung.
Da deine Eltern erst im August eingezogen sind, haben sie nur geringe Heizkostenvorauszahlungen geleistet.
Normalerweise wird über den Sommer eine Heizkostenvorauszahlung innerhalb der Betriebskosten angespart.
D.h. Sie haben nicht genug Geld angespart um die Heizkosten in den kalten Monaten zu decken. Und so erfolgt eine Nachzahlungsaufforderung.
Das haut nicht hin.
Sie sind im August 2007 eingezogen und die Nachzahlung ist für einen Zeitraum davor
! (Juni 2006 bis Juni 2007)
Steht denn was im Kaufvertrag, dass deine Eltern mit dem Kauf die Pflichten des ehemaligen Besitzers übernehmen? Wenn nicht, dann sollte doch der ehemalige Besitzer zahlen müssen.
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nein, im Kaufvertrag steht sawas nicht drin.
ich bin auch der Meinung, dass die das nicht zahlen müssen. Meine Eltern haben in der Zein von Juni 2006 bis Juni 2007 mit der Wohnung nichts zutun gehabt.
Vielen Dank für die Antwort
PS: die Nachzahlung wurde nicht im Dezember , sonder im Januar 2008 abgezogen.
--- editiert vom Admin
Es kommt m. E. darauf an: Welche Nebenkosten werden denn da überhaupt in Rechnung gestellt?
Ihr schreibt zwar von Heizkosten, aber davon schreibt mary-ma nicht.
@ hehe
Aber warum sollte das von der Art der Nebenkosten abhängen? Schließlich waren sie zu dem abgerechneten Zeitraum nicht einmal Eigentümer der Wohnung.
Bei Hauskäufen ist es so, dass die mit dem Grundstück verbunden Kosten (z. B. Grundsteuer) - wenn vom Vorbesitzer nicht gezahlt - dem Nachfolger in RE gestellt werden. Wie sich das bei Eigentumswohnungen verhält, weiß ich nicht, deshalb meine Anmerkung, dass es sich evtl. um solche Kosten handeln könnte.
--- editiert vom Admin
Nein, eben nicht. Ging mir nämlich genauso: Der VK meines Hauses hatte Schulden bei der Gemeindekasse, die wir hätten begleichen müssen, wenn er nicht gezahlt hätte. Diese Kosten sind mit dem Grundstück und dem jeweiligen Besitzer verbunden.
vielen Dank für euren Einsatz.
Es handelt sich um normale Nebenkosten, kein Grundsteuer. Der Hausverwalter sagt, er zieht es noch mal vom Konto ab +6Euro Gebühr, weil meine Mama das Geld zurückzog.
Er sagt, dass sie es selbst mit der Verkäuferin abklären sollen. Und nach irgend einem Paragraphen sind meine Eltern als Eigentümer für diese Nachzahlug verpflichtet.
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