Nebenkosten Hausverwaltung betrügt

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
armin6209
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkosten Hausverwaltung betrügt

Hallo, vor 2 Jahren habe ich mir eine günstige ,vermietete Wohnung bei Dresden gekauft.
Mit den Mietern bin ich zufrieden, Miete wird immer überwiesen. Mein Mieter überweist die Miete
immer an die Hausverwaltung und ich bekomme dann von denen Geld.
Mein Mieter ist sparsam im Umgang mit Wasser und Heizung, so das er Betriebskostenrückzahlung
bekommt. Das Geld hat die Hausverwaltung auch überwiesen.
Allerdings hat die Hausverwaltung mir das Geld von der Miete die ich von Ihnen bekomme abgezogen.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Was soll ich unternehmen? Bin für Tipps dankbar.

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27 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Mit der Hausverwaltung sprechen, anstatt hier zu Fragen. Der direkte Weg ist immer der beste, wenn man eine Frage hat. Vielleicht ein versehen? ein Fehler?

Einen Betrug sehe ich hier erstmal nicht nach deiner bisherigen Schilderung.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von armin6209):
Das kann doch nicht rechtens sein, oder?


Einnahmen werden an Sie weitergeleitet, Rückzahlungen dann natürlich auch.

Die Alternative wäre, dass die Verwaltung die komplette Miete an Sie überweist und Sie die Rückerstattung an die Verwaltung überweisen.

Hier hat sich die Verwaltung für die einfachste Möglichkeit der Verrechnung gegenseitiger Ansprüche entschieden.

Warum sollte das nicht rechtens sein?

Oder werden Ihnen die Vorauszahlungen für die Nebenkosten nicht mit der Miete überwiesen und verbleiben bei der Verwaltung?

-- Editiert von spatenklopper am 09.08.2018 16:18

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#3
 Von 
armin6209
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit der Hausverwaltung habe ich bereits geredet. Die sagen es ist alles rechtens

Die Betriebskostenrückzahlung hat der Mieter bekommen.
Allerdings hat die Hausverwaltung mir das Geld von der Miete abgezogen.
Dabei wurden ja die Betriebskosten mit der Vorrauszahlung bereits bezahlt bzw. überbezahlt

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Allerdings hat die Hausverwaltung mir das Geld von der Miete abgezogen.


Das ist doch logisch. Wer sollte denn im Ergebnis die Betriebskostenrückzahlung übernehmen, wenn nicht Du als Vermieter?

Zitat:
Dabei wurden ja die Betriebskosten mit der Vorrauszahlung bereits bezahlt bzw. überbezahlt


Wenn Deine Wohngeldzahlungen ebenfalls einen Überschuss hatten, dann bekommst Du von der WEG eine Erstattung.

Die Abrechnung der WEG und die Abrechnung gegenüber dem Mieter sind aber zwei verschiedene Vorgänge, die auch unabhängig voneinander betrachtet werden müssen.

Es kann durchaus sein, dass Du von der WEG eine Erstattung erhalten hast und dem Mieter eine Rückzahlung leisten musst. Ich kann daher nicht einmal irgendetwas Ungewöhnliches erkennen und erst recht keinen Betrug.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von armin6209):
Das Geld hat die Hausverwaltung auch überwiesen.
Allerdings hat die Hausverwaltung mir das Geld von der Miete die ich von Ihnen bekomme abgezogen.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder?


Natürlich ist das rechtens. Die HV war so nett und hat deinem Mieter das Guthaben überwiesen. Jetzt verrechnet sie es mit deinen Zahlungen an die HV.

Zitat (von armin6209):
Allerdings hat die Hausverwaltung mir das Geld von der Miete abgezogen.


Wovon soll sie es sonst abziehen?

Ersatzweise hätte dir die HV auch eine Rechnung in Höhe des Guthabens schicken können.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von armin6209):
Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

Warum nicht?



Entweder sie ziehen es direkt von der Miete ab oder sie überweisen die volle Miete und dann zieht man die geschuldete Summe selbst von der vollen Miete ab und überweist es zurück.

Kommt darauf an, was genau diesbezüglich in den vertraglichen Vereinbarungen steht.

Aber selbst wenn es nicht vertraglich vereinbart wäre, dürften sie wohl laut Gesetz aufrechnen (§ 387 BGB ), also direkt von der Miete abziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
armin6209
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spatenklopper,
die Vorrauszahlungen für die Nebenkosten bleiben bei der Verwaltung.
Sie waren halt höher wie der Verbrauch des Mieters.
Die Rückerstattung im letzten Jahr wurde mir erst dieses Jahr im Mai abgezogen,
die 2. Rückerstattung jetzt im Juli.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von armin6209):
Allerdings hat die Hausverwaltung mir das Geld von der Miete die ich von Ihnen bekomme abgezogen.


Aus welchem Fundus hätte die Verwaltung die Kosten sonst zahlen sollen?

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#9
 Von 
armin6209
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus den monatlichen Vorrauszahlungen von den Betriebskosten.
Es sind ja verschiedene Rücklagen vorhanden z.Bsp. Heizöl.

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#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von armin6209):
Die Rückerstattung im letzten Jahr wurde mir erst dieses Jahr im Mai abgezogen,
die 2. Rückerstattung jetzt im Juli.


Wo ist das Problem? Die HV hat eine Forderung an dich und die geltend gemacht. Normalerweise sind Rechnungen sofort zu zahlen, nicht erst in einem Jahr.

Wenn Dein Mieter jedes Geld zurück bekommt solltest Du vielleicht mal die monatlichen Vorauszahlungen senken.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#11
 Von 
armin6209
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die monatlichen Vorrauszahlungen hat die Hausverwaltung festgelegt.

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#12
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von armin6209):
Die monatlichen Vorrauszahlungen hat die Hausverwaltung festgelegt.


Die legt normalerweise der Vermieter im Mietvertrag fest. Und der Vermieter ändert Sie nach einer Abrechnung wenn nötig. Übrigens dürfte das auch der Mieter selbst machen.

Entzieh doch der HV die Verwaltung deiner Mietvertragsangelegenheiten und mach das selber wenn Du nicht zufrieden mit der Arbeit der HV bist.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#13
 Von 
armin6209
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das werde ich machen.
Dann werde ich auch noch veranlassen, das die Miete vom Vermieter an mich überwiesen wird,
denn ich bin ja der Wohnungseigentümer.
Die Hausverwaltung bekommt dann die monatliche Vorrauszahlung von mir.
Für zusätzliche Ausgaben müssen Sie mir dann eine Rechnung stellen.

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#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Also irgendwas läuft hier im Thread falsch. Bitte nochmal zur Klarstellung: Du bist Vermieter. Miete+Nebenkosten überweist dein Mieter an die Hausverwaltung. Diese überweist nur die Miete an dich weiter oder auch die Nebenkosten?

Bekommst du von der Hausverwaltung eine Extra-Rechnung für die Abwicklung der Mietangelegenheiten oder wie wird dieser Zusatzaufwand abgerechnet? Der Mieter muss das nämlich nicht zahlen.

Und zuletzt: Was genau hat dir die Hausverwaltung mit welcher Begründung von der Miete abgezogen?

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#15
 Von 
armin6209
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau. Miete undNebenkosten überweist der Mieter an die Hausverwaltung. Ich bekomme nur die Miete.
Für die Abwicklung der Mietangelegenheit bekomm ich zum Jahresende eine Rechnung. Diese ist steuerlich absetzbar, wobei pauschal monatlich ein fester Betrag abgezogen wird.
Sie hat das Guthaben Betriebskosten/Heizung Nachzahlung abgezogen, genau das was der Mieter halt
als Rückzahlung bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Dann solltest du die Hausverwaltung fragen, warum sie das getan hat.

Momentan verstehe ich das so: Die Hausverwaltung bekommt und behält alle Nebenkostenvorauszahlungen. Wenn der Mieter zuviel vorausgezahlt hat, hat die Hausverwaltung zuviel Vorauszahlung erhalten und muss den zuviel gezahlten Teil an den Mieter zurückzahlen. Das hat sie mit der Betriebskostenrückzahlung auch getan. Woher die Hausverwaltung nun eine Forderung gegenüber dem Eigentümer (also dir) hernimmt, wird sie erstmal erklären müssen.

Nachtrag: Erklärbar wäre das ganze z.B., wenn es einen Leerstand gab. Dann muss tatsächlich der Eigentümer für diese Zeit die Nebenkosten tragen. Oder wenn z.B. Reparaturarbeiten angefallen sind, die der Eigentümer als Vermieter tragen muss. Aber das wird die Verwaltung ja sicherlich erklären können. Die Nebenkostenrückzahlung an den Mieter scheint mir in dieser Situation keine Forderung gegenüber dem Eigentümer=Vermieter zu begründen.

-- Editiert von cauchy am 09.08.2018 20:08

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#17
 Von 
armin6209
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau so ist es. Ich hatte heute früh ein Telefongespräch mit der Chefin der Hausverwaltung.
Sie wollte mir alle Daten heute noch zusammenstellen und dann mailen. Ist nicht passiert.
Und dann soll ich mich morgen noch mal melden.

Hatte den Nachtrag noch nicht gesehen, Wohnung stand nicht leer, oder so.
Und bei zusätzlichen Leistungen kommtimmer die Info, und dann eine Rechnung.

-- Editiert von armin6209 am 09.08.2018 20:15

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#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Melde dich nochmal, wenn du eine Antwort der Hausverwaltung hast. Entweder du hast irgendetwas falsch verstanden oder ide Hausverwaltung macht einen Denkfehler.

Der Mieter zahlt mit den Vorauszahlungen in einen Geldtopf ein, welcher nicht bei dir sondern bei der Verwaltung steht. Wenn er zuviel eingezahlt hat, bekommt er halt was aus dem Topf zurück. Wenn bei dir nie irgendwelche Nebenkostenvorauszahlungen ankommen, hast du auch nichts mit einer Nebenkostenrückzahlung zu tun.

Natürlich kann es Forderungen der WEG und auch der Verwaltung gegen dich geben. Aber das muss dann auch entsprechend begründet werden.

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#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ist es eine Eigentumswohnung? Liegt es dann im Bereich der Möglichkeit, dass Sie die Abrechnung Hausgeld meinen

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#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Entweder du hast irgendetwas falsch verstanden oder die Hausverwaltung macht einen Denkfehler.


Der Denkfehler liegt hier ziemlich offensichtlich bei @armin6209

Es gibt bei einer Eigentumswohnung nämlich zwei Abrechnungen und die Hausverwaltung nimmt auch zwei verschiedene Funktionen wahr. Beides muss man sauber auseinender halten

A) Die Hausverwaltung verwaltet die Dinge der WEG. Dazu gehören auch die Hausgeldzahlungen der Eigentümer an die Hausverwaltung auf das entsprechende WEG-Konto. Über die Hausgeldzahlungen muss jährlich abgerechnet werden und darüber wird in einer Eigentümerversammlung von den Eigentümern beschlossen.

B) Die Hausverwaltung übernimmt die Mietverwaltung für den Eigentümer gegenüber dem Mieter. In dem Rahmen erstellt die Hausverwaltung eine Nebenkostenabrechnung für den Mieter. Diese muss auch einmal jährlich erstellt werden und basiert auf der Hausgeldabrechnung für A)

Dennoch unterscheiden sich beide Abrechnungen, denn an den Mieter können nur umlagefähige Kosten weiter gereicht werden. Kosten der Verwaltung, sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten muss der Vermieter selbst tragen. Er muss auch selbst die Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage einzahlen. Zusätzlich zum Hausgeld kann er aber die von ihm separat gezahlte Grundsteuer gegenüber dem Mieter abrechnen

Es gibt also zwei verschiedene Abrechnungen.

Dabei kann es durchaus passieren, dass der Eigentümer bei der Hausgeldzahlung an die WEG (bzw. Hausverwaltung) nachzahlen muss und bei der Nebenkostenabrechnung dem Mieter eine Erstattung leisten muss.

Zitat (von cauchy):
Momentan verstehe ich das so: Die Hausverwaltung bekommt und behält alle Nebenkostenvorauszahlungen. Wenn der Mieter zuviel vorausgezahlt hat, hat die Hausverwaltung zuviel Vorauszahlung erhalten und muss den zuviel gezahlten Teil an den Mieter zurückzahlen. Das hat sie mit der Betriebskostenrückzahlung auch getan. Woher die Hausverwaltung nun eine Forderung gegenüber dem Eigentümer (also dir) hernimmt, wird sie erstmal erklären müssen.


Und ich verstehe es so, dass die Hausverwaltung die Bruttowarmmiete des Mieters um die Hausgeldzahlung an die WEG kürzt. Das wäre nämlich der vernünftige und logische Weg. In dem Fall hätte aber alles seine Richtigkeit.

Der Denkfehler wäre dann, dass die Nebenkostenzahlung des Mieters mit der Hausgeldzahlung an die WEG gleichgesetzt wird, was natürlich nicht zulässig ist.

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#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

@hh: Ich kenne die vertraglichen Vereinbarungen des Teilnehmers nicht. Deine Interpretation ist zwar durchaus möglich, deckt sich aber nicht mit der Darstellung des Teilnehmers hier im Thread. Also entweder irrt der Teilnehmer mit seiner Darstellung hier oder die Hausverwaltung mit ihrem Vorgehen. Das sollte sich aber eigentlich mit der Hausverwaltung klären lassen.

Stutzig macht mich folgendes: Die Nebenkostenabrechnung für den Mieter enthält Heizung- und Wasserkosten. Wenn die Wohnung davon weniger verbraucht hat als geplant, dann muss der Mieter aber natürlich auch der Eigentümer=Vermieter weniger für das Abrechnungsjahr zahlen. Und nun haben wir hier angeblich eine Forderung der Verwaltung in exakt der Höhe der Nebenkostenrückzahlung an den Mieter. Und das lässt mich zweifeln.

Denn die zuviel bezahlten Anteile für diese verbrauchsabhängigen Kosten sind für den Vermieter ja nur ein durchlaufender Posten. Wenn er jetzt die Rückzahlung dieses Anteils der Vorauszahlungen an den Mieter bezahlen soll, muss ein Anspruch des Vermieters gegenüber der WEG oder dem Versorger in gleicher Höhe enstehen.

Mag sein, dass hier der Vermieter selber die Zahlungen an den Versorger leistet. Dann würde das ganze zumindest ein wenig Sinn ergeben und der Vermieter müsste vom Versorger entsprechend etwas zurückbekommen. Die Darstellung klingt jedoch nicht danach. Ich hatte den Eindruck, dass die Verwaltung mehr oder weniger ein all-inclusive Servicepaket für Vermieter anbietet.

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#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@hh

Ja so habe ich mir das Problem auch gedacht. Viele Neueigentümer denken nicht an die Trennung dieser beiden Dinge.

Lieber TE, welche Summe wird denn an Hausgeld mtl. bezahlt, wie hoch war die die Nachzahlung desselben und wie wurde die beglichen ? ... ich denke, dass ich da mit meiner Vermutung ins Schwarze getroffen habe.

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#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Deine Interpretation ist zwar durchaus möglich, deckt sich aber nicht mit der Darstellung des Teilnehmers hier im Thread.


Der Fragesteller hat nach eigener Aussage zwei Abrechnungen bekommen und musste bei beiden nachzahlen. Das lässt sich alleine mit meiner Interpretation erklären.

Außerdem spiegelt meine Interpretation die übliche Vorgehensweise eine Hausverwaltung in so einem Fall wider.

Zitat:
Also entweder irrt der Teilnehmer mit seiner Darstellung hier oder die Hausverwaltung mit ihrem Vorgehen.


Ich gehe fest davon aus, dass der Fragesteller irrt.

Zitat:
Stutzig macht mich folgendes: Die Nebenkostenabrechnung für den Mieter enthält Heizung- und Wasserkosten. Wenn die Wohnung davon weniger verbraucht hat als geplant, dann muss der Mieter aber natürlich auch der Eigentümer=Vermieter weniger für das Abrechnungsjahr zahlen.


Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, bei denen diese Annahme nicht zutrifft. Die einfachste ist noch, dass hohe Instandhaltungskosten angefallen sind.

Zitat:
Und nun haben wir hier angeblich eine Forderung der Verwaltung in exakt der Höhe der Nebenkostenrückzahlung an den Mieter.


Jetzt machst Du den gleichen Denkfehler wie der Fragesteller. Es ist nämlich zwingende Voraussetzung für die Forderung der Mietverwaltung, dass sie exakt den Rückzahlungsbetrag an den Mieter vom Vermieter fordert. Was denn sonst? Das Hausgeld ist doch bereits mit der vorhergehenden Abrechnung ausgeglichen worden.

Zitat:
Ich hatte den Eindruck, dass die Verwaltung mehr oder weniger ein all-inclusive Servicepaket für Vermieter anbietet.


Ja, klar ist das so. Und dann passiert genau das, was der Fragesteller beklagt. Ich gehe auch von einer all-inclusive Verwaltung aus.


-- Editiert von hh am 10.08.2018 23:08

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#24
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Wir können jetzt wild hin und her diskutieren, was dort vielleicht wirklich abläuft. Fakt ist nunmal, dass die aktuelle Darstellung so rechtlich nicht passt. Wenn die Verwaltung exakt den Mieter-Nachzahlungsbetrag vom Vermieter einbehält, muss dieser irgendwo einen Gegenwert finden. Möglich, dass sich dieser in der Hausgeldabrechnung findet und dort durch andere Eigentümerkosten, die nicht umlegbar sind, verschleiert wird. Aber irgendwo müssen diese Kosten dem Eigentümer wieder zukommen.

Meiner Meinung nach ist es aber Aufgabe des Vertragspartners (hier Verwaltung der Eigentumanteils) zu erläutern, wie dort abgerechnet wird.

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#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Couchi, wir haben es hier doch mit zwei Abrechnungssträngen zu tun, was dem Fragesteller nicht so ganz klar zu sein scheint. Der eine betrifft die Abrechnungen aus den WEG Verpflichtungen, die andere die individuelle Verwaltung der Wohnung. Für beides entstehen natürlich noch zusätzliche Kosten. Für mich wäre der erste Schritt, mal alle Rechnungen rauszusuchen und unter dem Gesichtspunkt zu sortieren, auch in die Verträge schauen, wie was geregelt ist. Erst wenn dieser Überblick da ist, kann man doch schauen, ob richtig verrechnet worden ist. Und erst dann kann man doch auch auf den Punkt genau fragen und mögliche Fehler aufdecken.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

@cauchy
Du hast gerade ein ganz dickes Brett vor dem Kopf und zwar das gleiche wie der Fragesteller.

Zitat:
Fakt ist nunmal, dass die aktuelle Darstellung so rechtlich nicht passt.


Natürlich passt die Darstellung rechtlich so.

Zitat:
Wenn die Verwaltung exakt den Mieter-Nachzahlungsbetrag vom Vermieter einbehält, muss dieser irgendwo einen Gegenwert finden.


Der Mieter hat eine Erstattung bekommen und das ist der Gegenwert. Von wem soll das Geld für die Erstattung denn kommen, wenn nicht vom Vermieter.

Zitat:
Möglich, dass sich dieser in der Hausgeldabrechnung findet und dort durch andere Eigentümerkosten, die nicht umlegbar sind, verschleiert wird. Aber irgendwo müssen diese Kosten dem Eigentümer wieder zukommen.


Ich bin jetzt gerade total verzweifelt, dass Du das nicht verstehst.

Zitat:
Meiner Meinung nach ist es aber Aufgabe des Vertragspartners (hier Verwaltung der Eigentumanteils) zu erläutern, wie dort abgerechnet wird.


Da gibt es doch gar nichts zu erklären.

Wahrscheinlich ist die Hausverwaltung gerade genauso verzweifelt, wie sie es sie es dem Fragesteller noch erklären soll, wie ich es gerade bezüglich Dir (@cauchy) bin.

Aber vielleicht kommen wir mit Beispielen weiter.

Ich mache das jetzt stark vereinfacht.

Miete: 500€ + 100€ Nebenkosten = 600€
Hausgeld: 120€
Zahlung Hausverwaltung an Vermieter: 480€

Hausgeldabrechnung
Heizung 800€
Wasser 300€
Instandhaltung 300€
Verwaltung 100€

Gesamt 1500€
abzgl. Vorausszahlung: 1.440€

Nachzahlung vom Vermieter an Die Hausverwaltung: 60€

Nebenkostenabrechnung an Mieter:
Heizung: 800€
Wasser: 300€
Gesamt: 1.100€
abzgl. Vorauszahlung: 1.200€

Erstattung an den Mieter: 100€

Die Hausverwaltung behält vom Vermieter also erst 60€ und dann 100€ ein. Das ist ein völlig normaler Vorgang. Auch muss es zwingend so sein, dass bei der 2. Abrechnung exakt der Erstattungsbetrag an den Mieter durch die Hausverwaltung vom Vermieter einbehalten wird. Es darf gar nicht anders sein.

Und jetzt etwas, das sich aus diesen beiden Abrechnungen offensichtlich bereits ergibt erklären zu müssen, ist quasi unmöglich. Denn die Erklärung hat der Vermieter doch bereits vorliegen.

Natürlich müssen die Positionen Heizung und Wasser in beiden Abrechnungen identisch sein. Das hat der Fragesteller aber gar nicht geprüft, jedenfalls ergibt sich aus dem Sachverhalt nichts dazu.

Der Fragesteller versteht nicht, warum es zwei Abrechnungen gibt und er bei beiden nachzahlen soll.

Für Nachhilfestunden in Sachen Mietabrechnung ist die Hausverwaltung nicht zuständig.

Die Antwort aus der Frage, wo denn die 100€ her kommen lautet doch einfach: „Aus den Abrechnungen, die Ihnen vorliegen". Mehr muss die Hausverwaltung dazu auch nicht sagen.

Diese Darstellung passt übrigens perfekt auf die Angaben aus der Fragestellung. Der Fragesteller hat dabei den gleichen Knoten im Kopf wie Du (@cauchy)

-- Editiert von hh am 11.08.2018 09:46

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von hh):
@cauchy
Du hast gerade ein ganz dickes Brett vor dem Kopf und zwar das gleiche wie der Fragesteller.


Stimmt. Beiden ist offensichtlich nicht klar, wie das mit den Hausgeld- und Nebenkostenabrechnungen funktioniert.

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