Nebenkosten Hausmeister/Müll

18. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ingo_Z
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 5x hilfreich)
Nebenkosten Hausmeister/Müll

Hallo,

meine Frau hat ein Gewerbe und ab 10/03 600 qm gemietet.
Nun hat sie die Nebenkostenabrechnung für 3 Monate 03 und 12 Monate 04 bekommen.
Dort sind die Kosten für Hausmeister pauschal mit 10 % der Lohnkosten ( 1872 jhrl.)und Müllentsorgung mit 262 Euro jährlich angegeben.
Es war nie vereinbart, dass wir den Müll über die gemeinsame Tonne entsorgen und haben sie somit auch bisher nicht genutzt.

1. Wonach kann ein Vermieter die Gebühren pauschal berechnen?

Unser Vermieter hat einen Hausmeister, der in 99% seiner Arbeitszeit Sachen des Vermieters erledigt, die gar nichts mit unserer Mietsache zu tun hat. Weiterhin bekam er in diesem Zeitraum eine 80% Förderung vom Arbeitsamt.

2. Wonach kann ein Vermieter einen Hausmeister pauschal geltend machen und muss die Förderung berücksichtigt werden? Muss evtl. der Vermieter nachweisen, was der Hausmeister für unsere Mietsache getan hat?

Im Mietvertrag sind die Nebenkosten allgemein gehalten und Müll und Hausmeister sind nicht erwähnt.

Vielen Dank

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" MfG

Ingo_Z"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Um das beurteilen zu können, müsstest Du die allgemeine Klausel hier schon mal posten. Letztlich gilt immer das, was im Vertrag steht. Ausserdem gelten zum Teil bei Mieten für Gewerberäume auch andere Regeln, wie für privates Wohnen. Auf jeden Fall in Sachen Kündigung, der Gesetzgeber sieth hier kein so großes Schutzbedürfniss.

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"Chylla"

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#2
 Von 
Ingo_Z
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort.

Im Mietvertrag steht:

Neben der Miete sind die Betriebs- und Nebenkosten gesondert zu zahlen.
Als Vorauszahlung auf die tatsächlichen Neben- und Betriebskosten wird eine Pauschale in Höhe von 362,40 € in Anwendung gebracht. Die Summe der Vorauszahlung ist jährlich anzupassen.
Die Betriebskosten des Grundstücks können dem Vermieter (?Schreibfehler im Mietvertrag?) im Verhältnis der vereinbarten Miete zur Gesamtmiete des Grundstücks umgelegt werden.
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In der gesamten Nebenkostenabrechnung sind keine Umlageschlüssel erwähnt.
Den Mietvertrag kündigen möchten wir nicht. Wir haben in diese Räume viel Geld investiert und möchten noch viele Jahre dort bleiben.
Mit der vorhandenen Abrechnung hätten wir eine Rückerstattung der Vorrauszahlungen von 80 Euro, ohne Hausmeister und Müll über 2000 Euro.

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" MfG

Ingo_Z"

-- Editiert von Ingo_Z am 19.12.2005 09:34:12

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#3
 Von 
Ingo_Z
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich schieb es mal nach oben ;)

Abrechnungskosten von 200 Euro im Jahr sollen wir auch bezahlen. Ich hab an anderer Stelle gelesen, dass Abrechnungskosten nicht gestattet sind. Ist das so?

Hat jemand auch eine Antwort auf die Fragen oben für mich?

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" MfG

Ingo_Z"

-- Editiert von Ingo_Z am 20.12.2005 22:02:00

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#4
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Dann steht für mich die Frage im Raum, WIE entsorgt ihr euren Müll denn?

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Das Wort Müll steht im gesamten Mietvertrag nicht ? Denn das ist ja dumm gelaufen, wenn der Vermieter das unter allgemeine Kosten reinrechnet und ihr auf eigene Kosten auch eine Entsorgung macht. Ausserdem steht ja drin, nur die tatsächlichen Kosten und diese dann anteilig, dann kann man ja eigentlich nicht mit irgendwelchen Pauschalen kommen. Die Müllrechnung würd ich mir mal zuerst zeigen lassen.

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"Chylla"

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#6
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Kosten angemessen zu verteilen. Vermieten Sie Gewerbe- oder preisfreien Wohnraum, können Sie den Verteilungsschlüssel bereits im Mietvertrag festlegen. Enthält Ihr Mietvertrag keine Regelung zum Verteilungsschlüssel, wird Ihnen als Gewerberaum-Vermieter ein Leistungsbestimmungsrecht zugebilligt (AG Köln, ZMR 1997, S. 30).

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#7
 Von 
Ingo_Z
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 5x hilfreich)

@Wohnirrtum,

da bei uns nicht viel Müll anfällt haben wir ihn in den ersten Monaten über unsere Mülltonne am alten Gewerbeobjekt entsorgt. Danach über unsere Hausmülltonne, da sie auch nie voll war. (Es fallen pro Woche nur 40-50 Liter an)

Was heißt der Satz:
Enthält Ihr Mietvertrag keine Regelung zum Verteilungsschlüssel, wird Ihnen als Gewerberaum-Vermieter ein Leistungsbestimmungsrecht zugebilligt.

Kann der Vermieter machen was er will.

Und wie schaut das mit dem Hausmeister (siehe oben) aus?



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" MfG

Ingo_Z"

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#8
 Von 
Ingo_Z
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 5x hilfreich)

Sorry,

mir fehlen noch ein paar Antworten. (siehe oben)
Wie schaut es mit Verwaltungskosten aus. In der Nebenkostenabrechnung steht: anteilig Verwaltungskosten 246,57 (ohne Verteilschlüssel)
Ist das rechtens?

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" MfG

Ingo_Z"

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#9
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Anworten: Siehe oben.

Enthält Ihr Mietvertrag keine Regelung zum Verteilungsschlüssel, wird Ihnen als Gewerberaum-Vermieter ein Leistungsbestimmungsrecht zugebilligt (AG Köln, ZMR 1997, S. 30).

GEWERBERAUM!!! Du solltest nicht laufend vergessen, expliziet darauf hinzuweisen, dass es sich bei Dir um GEWERBERAUM handelt und NICHT um WOHNraum.

Das mit dem Müll ist auch recht naiv.
Versuch mal in Deiner Wohnung die Mülltonne abzubestellen, mit der Begründung Du hättest noch woanders eine Mülltonne.
Vielleicht weißt Du dann, was ich meine.

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#10
 Von 
Ingo_Z
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich hatte im ersten Posting darauf verwiesen, dass es ein Gewerbe-Mietvertrag ist und werde es hier noch einmal betonen. :)
Zum Thema Mülltonne:
Das man eine Mülltone haben muss, ist mir bekannt.
Kann mich aber der Vermieter zwingen, seine Mülltonne zu nutzen und mir dann eine Pauschale zu berechnen?
An unserem alten Gewerbeobjekt hatten wir eine eigene Mülltonne. Daher wissen wir auch, wieviel Müll wir produzieren und was es kostet.
Jetzt aber genug zum Thema Müll.

Wie schaut es aus mit Hausmeister und Verwaltungskosten in einem Gewerbe-Mietvertrag?

Wonach kann ein Vermieter einen Hausmeister pauschal geltend machen und muss die Förderung berücksichtigt werden? Muss evtl. der Vermieter nachweisen, was der Hausmeister für unsere Mietsache getan hat?

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" MfG

Ingo_Z"

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