Hallo liebe Leute ,
wir sind zum 01.07.16 aus einen Haus ausgezogen und in ein größeres , moderneres eingezogen .
Mit unsere ehemaligen Vermieterin bestand ein Abkommen ( Der nicht im Mietvertrag
verankert war ) den Dachboden des Hauses ausräumen sowie diverse Maler arbeiten rund ums Haus zu erledigen .
Ich sagte der Sache zu und unterschrieb ihr damals einen Zweizeiler der gesondert vom Mietvertrag vorlag und eben genanntes beinhaltet hatte .
Ich stellte ihr also meine Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung und wollte im Fall Dachboden für einen kostenlosen Abtransport sorgen .
Als es ans Eingemachte gehen sollte ( streicharbeiten waren bereits im Zuge der Renovierung erledigt ) kam selbstverständlich die Frage auf: wer bezahlt die Entsorgung ?
Unsere Vermieterin weigerte sich auch nur einen cent zuzahlen und verwies darauf das dies mein Problem sei !Naturlich sah ich nicht ein für ihren Unrat aufzukommen und somit blieb die Sache liegen da keine Einigung möglich, Diese Geschichte holt uns natürlich jetzt nach Auszug wieder ein....
Um zum Abschluss zukommen :-)
Vermieterin möchte von unseren 2200 Euro geleisteter Kaution knapp 500 Euro für eine angebliche Firma ( offensichtlich keine Rechnung vorhanden, denn auch nach Aufforderung blieb die Vorlage aus ) einbehalten , ist dies überhaupt erlaubt ?
Es wurde weder die Möglichkeit gegeben etwas nachzubessern noch gab es ein Einsehen .
Danke für eure Mühe
-- Editier von Markg am 11.08.2016 06:42
Nebenabkommen zum Mietvertrag Kaution
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIch sagte der Sache zu und unterschrieb ihr damals einen Zweizeiler der gesondert vom Mietvertrag vorlag und eben genanntes beinhaltet hatte . :
Genauer Wortlaut des Zweizeilers?
Habt ihr das Haus auf Grund der Verpflichtung, den Dachboden auszuräumen und die Malerarbeiten durchzuführen, günstiger bekommen?
Ich empfehle mich.
Nein ... wir konnten zwar früher ins Haus um Renovierungsarbeiten zu beginnen aber nichts offizielles.
An den genauen Wortlaut kann ich mich nicht erinner , da mir dieser Zweizeiler nicht vorliegt
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ZitatAn den genauen Wortlaut kann ich mich nicht erinner , da mir dieser Zweizeiler nicht vorliegt :
Tja, man sollte schon wissen, was man unterschreibt bzw. unterschrieben hat..
Des Weiteren hätte man sich eine Kopie aushändigen lassen können.
Fragen Sie doch mal nett bei dem Vermieter nach, ob er eine Kopie aushändigt... (Verpflichtet dazu ist er allerdings nicht.)
Ich empfehle mich.
Das mag schon richtig sein ... der Inhalt ist mir bekannt und ich weiß das dort die Kostenfrage nicht geregelt wurde .
Die frage die sich mir stellt ... inwieweit hat das dies mit meiner Kaution zutun ?
Klar einige Tage früher sind wir uns Haus gekommen aber zur Renovierung die natürlich auch der Vermieterin zugute kam, da das Haus ziemlich verwohnt war .
Zitatder Inhalt ist mir bekannt und ich weiß das dort die Kostenfrage nicht geregelt wurde . :
Warum wurde die Kostenfrage nicht bei bzw. vor der Unterzeichnung geregelt?
Zitatden Dachboden des Hauses ausräumen :
Lt. Eingangspost haben habt ihr euch zum ausräumen des Dachbodens verpflichtet. Nicht aber zur Entsorgung.
Steht das auch so in dem Zweizeiler...
"Mieter verpflichten sich, den Dachboden auszuräumen und diverse Malerarbeiten am Haus durchzuführen" ?!
Ich empfehle mich.
Das ist richtig ... weswegen die Frage ja aufkam, als es daran gehen sollte den Boden auszuräumen .
Vermieterin wurde dazu kontaktiert , es könnte allerdings keine Lösung erzielt werden .
Zitates könnte allerdings keine Lösung erzielt werden :
Das könnte - und wird - wenn man keine Einigung erzielen kann dann nur ein Richter entscheiden können.
Für die Kaution gilt dann erst mal folgendes:
Einwurfschreiben mit 14 tägiger Frist an den Vermieter mit der Aufforderung, den einbehaltenen Betrag auszuzahlen, senden.
Ich empfehle mich.
Bisher wurde kein Cent ausgezahlt ... nach wie vor stehen 2200 Euro offen besten Dank
-- Editiert von Markg am 11.08.2016 08:28
ZitatBisher wurde kein Cent ausgezahlt ... nach wie vor stehen 2200 Euro offen besten Dank :
Dann natürlich Forderung, dass die Kaution komplett ausgezahlt wird.
Wichtig: Einwurfschreiben mit gerichtsfester Frist. 14 Tage + Postweg.
Ich empfehle mich.
Für mich las sich das aber durchaus so, als ob der Mieter sich auch um die Entsorgung kümmern wollte. Der Satz lautete:
Zitat:Ich stellte ihr also meine Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung und wollte im Fall Dachboden für einen kostenlosen Abtransport sorgen .
Dies war nur mein Vorhaben allerdings nicht so besprochen und oder festgehalten !
ZitatFür mich las sich das aber durchaus so, als ob der Mieter sich auch um die Entsorgung kümmern wollte. Der Satz lautete: :
Zitat:Ich stellte ihr also meine Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung und wollte im Fall Dachboden für einen kostenlosen Abtransport sorgen .
Erstmal ein Hinweis zur Kaution: Der Vermieter muss diese zurückzahlen, wenn sein Sicherungsinteresse erloschen ist. Wegen § 548 BGB
ist das spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung der Fall. Es zwar theoretisch möglich, vorher eine Rückzahlung der Kaution einzuklagen, praktisch ist das aber nicht sinnvoll. Der Mieter müsste nämlich beweisen, dass der Vermieter keine Ansprüche mehr geltend machen kann. Wenn ihm das nicht gelingt, würde die Klage ins Leere laufen. Von daher würde ich das Risiko als Mieter nur dann eingehen, wenn der Vermieter z.B. in einem Übergabeprotokoll bereits die Mängelfreiheit der Wohnung bestätigt hat und die Kaution für den Mieter überlebenswichtig ist.
Einfacher ist es, 6 Monate zu warten. Dann ist die Lage für den Mieter deutlich entspannter. Dann muss der Vermieter eine Kautionsabrechnung vorlegen. Darin muss stehen, welche Teile der Kaution er genau für welche Forderungen einbehält. Die Zinsen müssen aufgeführt sein. Wenn der Vermieter noch für eine Nebenkostenabrechnung einen Teil der Kaution einbehalten will, so muss er dies ebenfalls begründen. D.h. er muss begründen, warum noch eine Nebenkostennachzahlung in der einbehaltenen Höhe zu erwarten ist.
Zur Frage an sich kann ich leider wenig beitragen. Man müsste den exakten Wortlaut der Klausel kennen und wissen, wie sie zustande gekommen ist. Sie steht auf einem extra Zettel. Das alleine macht sie noch nicht zu einer sogenannten Individualklausel, auch wenn das viele Vermieter offenbar glaube. Als AGB-Klausel wäre sie vermutlich ungültig.
Zitat:und somit blieb die Sache liegen da keine Einigung möglich,
Wo, auf dem Dachboden ?
Was war eigentlich gemietet ? Gehörte der Dachboden zur Mietsache, steht er im Mietvertrag ?
Er gehört zum Haus aber war nicht nutzbar und steht auch nicht gesondert erwähnt im Vertrag ....handelt sich um ein Einfamilienhaus
-- Editiert von Markg am 11.08.2016 10:34
Zitatden Dachboden des Hauses ausräumen ....... :
Ich sagte der Sache zu und unterschrieb ihr damals einen Zweizeiler der gesondert vom Mietvertrag vorlag und eben genanntes beinhaltet hatte .
Ich stellte ihr also meine Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung und wollte im Fall Dachboden für einen kostenlosen Abtransport sorgen .
Warum sollte die Vermieterin hier noch einmal zur Nachbesserung auffordern. Die Sachlage ist doch klar (Jenachdem was in dem Zweizeiler stand.)
Das nicht Beseitigen des Gerümpels ist eine klassische Erfüllungsverweigerung und die Vermieterin muss jetzt nur noch beweisen, in welcher Höhe die Kosten entstanden sind.
Zitatwer bezahlt die Entsorgung ? :
Unsere Vermieterin weigerte sich auch nur einen cent zuzahlen und verwies darauf das dies mein Problem sei !
Habt Ihr nicht so etwas wie eine Müllabfuhr, die kann man mit Sperrmüllabholung beauftragen. Je nach Güte der Sachen hätte man die auch noch verkaufen oder verschenken (verschenken gegen abholung) können.
Außerdem hättet Ihr den Platz auch noch benutzen können, während Ihr darin gewohnt habt.
Zitat:Er gehört zum Haus aber war nicht nutzbar und steht auch nicht gesondert erwähnt im Vertrag ....handelt sich um ein Einfamilienhaus
Wurden denn nun nur bestimmte Räume in dem Haus gemietet oder das Haus ?
Wenn das Haus gemietet wurde, gehört auch der Dachboden dazu und damit gibt es auch eine Verbindung zur Mietkaution, d.h. wenn der Vermieter Ansprüche wegen des Zustandes des Dachbodens hat, kann er durchaus die Kaution nutzen.
Das sehe ich etwas anders ....das Haus wird nicht weiter vermietet sondern steht nun zum Verkauf , daher besteht in meinen Augen sichtlich Zeit und Möglichkeit um hier zur Nachbesserung aufzurufen ...
Auch blieb bisher die Aufforderung Rechnungen und Belege der Entrümplung nachzuweisen/ vorzulegen seit 3 Wochen aus .
Zitat:Zitatden Dachboden des Hauses ausräumen ....... :
Ich sagte der Sache zu und unterschrieb ihr damals einen Zweizeiler der gesondert vom Mietvertrag vorlag und eben genanntes beinhaltet hatte .
Ich stellte ihr also meine Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung und wollte im Fall Dachboden für einen kostenlosen Abtransport sorgen .
Warum sollte die Vermieterin hier noch einmal zur Nachbesserung auffordern. Die Sachlage ist doch klar (Jenachdem was in dem Zweizeiler stand.)
Das nicht Beseitigen des Gerümpels ist eine klassische Erfüllungsverweigerung und die Vermieterin muss jetzt nur noch beweisen, in welcher Höhe die Kosten entstanden sind.
Zitatwer bezahlt die Entsorgung ? :
Unsere Vermieterin weigerte sich auch nur einen cent zuzahlen und verwies darauf das dies mein Problem sei !
Habt Ihr nicht so etwas wie eine Müllabfuhr, die kann man mit Sperrmüllabholung beauftragen. Je nach Güte der Sachen hätte man die auch noch verkaufen oder verschenken (verschenken gegen abholung) können.
Außerdem hättet Ihr den Platz auch noch benutzen können, während Ihr darin gewohnt habt.
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