Nebekostenabrechnung 2008 + 2009

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
gallone
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Nebekostenabrechnung 2008 + 2009

Guten Abend,

ich bin am 30.11.2009 aus einer Mietwohnung ausgezogen.

Am 07.01.2011 habe ich die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters erhalten, für die Vorjahre 2008 und 2009.

Die Nachzahlung aus dem Jahr 2008 betragen lediglich € 15,36. Telefonisch sagte ich ihm 2010 die Überweisung mit der Abrechnung für 2009 zu.

Die Nachzahlung für 2009 beträgt € 197,78 (u. a. sind es 11 Monate Müllabfuhr a € 11,25). Die Abrechnung/ Ablesung der Zähler durch die ISTA erfolgte am 28.06.2010.

Die Rechnung von meinem Vermieter ist nicht datiert, habe diese aber am 07.01.2011 erhalten.

Wie verhalte ich mich denn hier?

Muss ich das bezahlen? Oder ist hier die Frist bereits abgelaufen?

Dankeschön

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@gallone

quote:
Oder ist hier die Frist bereits abgelaufen?
Der Abrechnungszeitraum beträgt grundsätzlich 12 Monate. Häufig fällt er mit dem jeweiligen Kalenderjahr zusammen, was jedoch nicht zwingend ist. Er muss aber stets exakt angegeben werden und der Vereinbarung im Mietvertrag entsprechen. Mieter/innen, die während der Abrechnungsperiode ein - oder auch ausziehen, werden zeitanteilig mit den gesamten Nebenkosten belastet.
Für 2008 ist die Abrechnungsfrist abgelaufen.
Für 2009 vielleicht. Welche Abrechnungsperiode ist im Mietvertrag vereinbart und auf der Abrechnung angegeben?

Gruß
Karakorum



-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
kleine Korrektur zum Eintrag von Karakorum:
Bei Mietnebenkostenabrechnungen ist stets das Kalenderjahr der Abrechnungzeitraum!
Ist die Abrechnung von 2008/09 erst am 07.01.2011 eingegangen ist die Forderung verwirkt!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Bei Mietnebenkostenabrechnungen ist stets das Kalenderjahr der Abrechnungzeitraum! <hr size=1 noshade>


Wenn dem so wäre, würde im § 556 BGB dies auch so niedergelegt sein. Dort lautet es aber:

Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraum s mitzuteilen.

Von einem Kalenderjahr...keine Spur.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Die Abrechnung/ Ablesung der Zähler durch die ISTA erfolgte am 28.06.2010.


Das lässt mich daran zweifeln, ob hier Abrechnungszeitraum und Kalenderjahr übereinstimmen.

quote:
u. a. sind es 11 Monate Müllabfuhr


Das wiederum spricht jedoch dafür, das Abrechnungszeitraum und Kalenderjahr übereinstimmen. Aber nur dann ist die Nebenkostenabrechnung verspätet und eine Nachforderung durch den vermieter nicht mehr möglich.

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#6
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Die Abrechnungszeiträume für Nebenkosten und für Heizkosten werden wohl nicht identisch sein.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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