Ich beziehe mich auf diese Frage aus dem Jahr 2007, die ziemlich exakt mein Problem wiedergibt, bei der aber fast keine Antworten mehr zu lesen sind:
https://www.123recht.net/forum/mietrecht/Lautedumpfe-Trittgeraeusche-der-Nachbarn-__f90876.html
Die Wohnung über meiner Wohnung, in der ich seit 13 Jahren wohne, wurde im Mai neu vermietet, zuvor wurde über den vorh. Teppichboden Laminat verlegt, ohne weitere Trittschalldämmung. Darunter ist eine Holzbalkendecke, mit Stroh unterfüttert. Ich wache nachts bei jedem Laufen auf, trotz Ohropax, mit denen ich schon regelmäßig schlafe, sonst würde ich gar kein Auge zutun. Der neue Mieter ist offenbar Schichtarbeiter und kommt und geht zu allen Tages- und Nachtzeiten. (Die vorherigen Nachbarn hatten das Zimmer über meinem Schlafzimmer nur sporadisch genutzt).
Das Laufen in der Wohnung kann man anderen Menschen ja schlecht verbieten. De facto bedeutet aber allein dieses Laufen und Räumen für mich eine nächtliche Ruhestörung. Es hört sich an wie im eigenen Zimmer, so als ob man in einem Schuhkarton wohnt.
Was kann ich tun? Schallpegelmessung? Nachbesserung verlangen? Inwieweit sich der Trittschall evtl. durch das Laminat verschlechtert hat, kann ich nicht beurteilen. Mir ist zudem klar, dass ich keinen Anspruch auf eine Verbesserung der Trittschalldämmung gegenüber dem Zustand bei meinem Einzug habe. Allerdings war da die Situation aufgrund der dort wohnenden Nachbarn, die nachts auch schlafen, eine andere.
Ich bin chronisch übermüdet....
Nächtliche Ruhestörung durch mangelnden Trittschall
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatMir ist zudem klar, dass ich keinen Anspruch auf eine Verbesserung der Trittschalldämmung gegenüber dem Zustand bei meinem Einzug habe. :
Naja, wenn der Mangel bisher nicht aufgefallen ist..... Dann schon....
Letztendlich würde ich den Vermieter mal dazu holen und ihm das vorführen.
Das Laminat hat, wenn ich richtig gelesen habe, der Vermieter verlegen lassen ?
Nun, es käme bei der Trittschallmessung ja auch auf das Baujahr des Hauses an und die im Baujahr geltenden baunormen.
In deiner Schilderung fällt aber etwas ganz anders auf: Offenbar wurde das Laminat nicht fachgerecht verlegt, denn eine Verlegung auf Teppichboden entspricht bei keinem mit bekannten Produkt den Vorgaben.
Wenn das beweisbar so ist, dann könnte man den Vermieter wohl auffordern, den durch den unsachgemäßen Einbau entstehenden Lärm zu unterbinden.
Im Idealfall gehört das Laminat dem "Obermieter", dann hat der Vermieter auch kein Problem damit, den Ausbau zu verlangen.
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Zitat:ZitatMir ist zudem klar, dass ich keinen Anspruch auf eine Verbesserung der Trittschalldämmung gegenüber dem Zustand bei meinem Einzug habe. :
Naja, wenn der Mangel bisher nicht aufgefallen ist..... Dann schon....
Letztendlich würde ich den Vermieter mal dazu holen und ihm das vorführen.
Das Laminat hat, wenn ich richtig gelesen habe, der Vermieter verlegen lassen ?
Der Mangel war mir bei Einzug nicht bekannt. Mit meinem Einzug habe ich die Situation quasi "akzeptiert", der Zustand war so und ich hätte ansonsten gleich wieder ausziehen müssen.
Die bisherigen Mieter habe ich auch laut gehört, aber zum Glück haben die nachts geschlafen ;-)
Das Laminat hat der Vermieter der Whg. über mir legen lassen. Mein Vermieter ist ein anderer. Mit dem Vermieter der Whg. über mir hatte ich vor Einzug auch darüber gesprochen, er meinte dazu nur, der Teppichboden hätte er als Trittschalldämmung unter dem Laminat belassen. Allerdings wirkt ein 20 Jahre alter, abgelaufener Teppichboden nicht so effektiv wie eine wirkliche Trittschalldämmung.
ZitatNun, es käme bei der Trittschallmessung ja auch auf das Baujahr des Hauses an und die im Baujahr geltenden baunormen. :
In deiner Schilderung fällt aber etwas ganz anders auf: Offenbar wurde das Laminat nicht fachgerecht verlegt, denn eine Verlegung auf Teppichboden entspricht bei keinem mit bekannten Produkt den Vorgaben.
Wenn das beweisbar so ist, dann könnte man den Vermieter wohl auffordern, den durch den unsachgemäßen Einbau entstehenden Lärm zu unterbinden.
Im Idealfall gehört das Laminat dem "Obermieter", dann hat der Vermieter auch kein Problem damit, den Ausbau zu verlangen.
Das Haus wurde ca. 1930 gebaut, und die Normen sind denkbar schlecht gewesen..
Das Laminat wurde vom Vermieter der Whg. über mir selbst verlegt, ohne zusätzl. Trittschalldämmung. Sein Argument würde wohl sein, dass vorher ja auch keine Trittschalldämmung verlegt war und es daher zu keiner Verschlechterung gekommen sei.
Ob Laminat zwingend nur mit Trittschalldämmung verlegt werden darf, das würde ich bezweifeln (wäre schön!)
Die rechtliche Bewertung solcher Fälle ist offenbar sehr unterschiedlich:
https://www.t-online.de/finanzen/immobilien/id_73071496/ruhestoerung-durch-trittschall-bgh-urteil.html
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-s/trittschall.html
Wenn ich es richtig sehe, habe ich wohl wenig Chancen:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/auswechslung-von-teppichboden-gegen-laminat-und-fliesen_idesk_PI17574_HI3295149.html
und die hier genannten Normen
https://www.schoeck.de/de/bauaufsichtliche-anforderungen-nach-din-4109
von 1989 haben zum Zeitpunkt der Decken- und Fußbodenherstellung der Wohnung über mir ja noch nicht gegolten.
Bleibt also nur, selbst auszuziehen?
ZitatSein Argument würde wohl sein, dass vorher ja auch keine Trittschalldämmung verlegt war und es daher zu keiner Verschlechterung gekommen sei. :
Das würde ich mit der Frage kontern, ob das Laminat auch mit ausreichendem Abstand zu Wand und Zargen verlegt worden sei. Daß man Holzfußböden nicht knirschend an die Wand legt, wußte man auch 1930 schon. Möglich, daß in Ihrem Fall Trittschall so auch in die Wand übertragen wird.
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