Ich habe ein Problem - mein ehemaliger Vermieter stellt mir noch Nachzahlungen von Nebenkosten in Rechnung und wohl auch noch eine Monatsmiete (WG-Mietvertrag, ich hatte drei Monate vor Auszug gekündigt, die anderen aber erst später). Nun hab ich aber absolut kein Geld und bekomme Harz 4. Der Vermieter fordert von mir einen Zahlungsplan und dessen Einhaltung und droht mit Anwalt - ich kann aber ehrlich nichts aufstellen. Was kann man da machen bzw. was kann mir passieren, wenn er seinen Anwalt einschaltet.
-- Editiert von Flossi am 16.08.2006 14:51:43
Nachzahlung - Vermieter fordert von mir einen Zahlungsplan
Fragen zur Miete?
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WG Mietvertrag ? Kannst du das mal erlaeurtern ?
Und, was steht genau in dein Mietvertrag diesbezueglich? Gibt es auch ein Protokoll ueber die Uebergabe der Wohnung?
Hast du schon mal dem Vermieter angeschrieben, wenn ja, was hast du geschrieben?
Und was fuer eine Frist hast du bekommen ?
Sag bloß, du weißt nicht, was eine WG ist?
Erfolgte die Kündigung schriftlich?
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Also wir waren alle Hauptmieter und da ist es wohl unwesentlich, wer wann kündigt. Aber ehrlich gesagt kommts mir darauf gar nicht an - ich hab keine Ahnung, wie ich die Nachzahlungen leisten soll...
Wenn ihr mehrere Hauptmieter gewesen seid, frage ich mich, warum du allein die Nachzahlung zahlen sollst!?
Das soll ich gar nicht, die ist nur einfach immens hoch und ich kann sie nicht bezahlen...
Also wir waren alle Hauptmieter und da ist es wohl unwesentlich, wer wann kündigt.
Das ist ein Irrtum. Wenn alle gemeinsam Hauptmieter sind, können auch nur alle gemeinsam kündigen.
Außerdem haften die Mieter gesamtschuldnerisch, d.h. gegenüber dem vermieter muss jeder einzelne Mieter für die gesamten gerade stehen.
Wenn Dein Vermieter nun den Anwalt einschaltet, dann laufen natürlich weitere Kosten auf, die Du zunächst einmal auch nicht bezahlen kannst.
Solltest Du planen, irgendwann einmal aus Hartz IV herauszukommen, dann werden Dich diese Schulden zu dem Zeitpunkt zzgl. der Zinsen wieder einholen.
Wenn der Vermieter einen Vollstreckungsbescheid gegen Dich erwirkt, dann verjährt dieser erst nach 30 Jahren.
Danke für die Antwort...okay, jetzt kann ich ihm also nur einen Rückzahlplan anbieten...
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