Nachzahlung Nebenkosten

22. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
honighuhn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung Nebenkosten

Hallo,
ich hab da ein recht fisseliges Problem. Ich bin am 15. April 2002 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen. Nachmieterin wurde eine Freundin von mir. Wir hatten es so gemacht, dass ich noch für den ganzen April die Miete überwiesen und sie dann den halben April an mich gezahlt hat.
2004 bekam sie dann Ärger mit dem Vermieter, weil wohl Zahlungen offen waren. Nach langem Suchen stellte sich dann heraus, dass der Vermieter meine fällige NK-Abrechung aus 2002 mit der von mir zu viel gezahlten Miete für April 2002 verrechnet hat. Mir ist jedoch nie eine Abrechnung zugegangen! Zwischendurch bin ich zwar nochmals umgezogen, war aber immer fristgerecht beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
Im Oktober 2004 hatte ich dann die Abrechnung nochmals angefordert, welche mich aber bislang nicht erreichte.
Heute ruft mich meine Freundin an und sagt, dass man ihr schriftlich mit Inkasso gedroht hat. Nach nochmaligem Anruf bei der Hausverwaltung meinten die, sie hätten mir die Abrechnung im Oktober geschickt.
Ich weiß echt nicht mehr weiter. Bin Medizinstudentin und hab weder Zeit noch Geld für so einen Ärger.
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Andrea

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Andrea,

bevor der Vermieter Nachzahlungen verlangen kann, muss er zunächst dem Mieter die Betriebskostenabrechnung frist- und formgerecht mitteilen. Dazu hat er nur 12 Monate nach Ende der Abrechungsperiode Zeit. Für den rechtzeitigen Zugang ist der Vermieter beweispflichtig (Postausgangsbuch o.ä.).

Vor diesem Hintergrund könnte man dem Vermieter mitteilen, dass er es versäumt habe, die Betriebskosten innerhalb der v.g. Frist abzurechnen und somit Nachforderungen ausgeschlossen sind; § 556 Abs. 3 BGB .

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.069 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen