Hallo,
ich hab da ein recht fisseliges Problem. Ich bin am 15. April 2002 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen. Nachmieterin wurde eine Freundin von mir. Wir hatten es so gemacht, dass ich noch für den ganzen April die Miete überwiesen und sie dann den halben April an mich gezahlt hat.
2004 bekam sie dann Ärger mit dem Vermieter, weil wohl Zahlungen offen waren. Nach langem Suchen stellte sich dann heraus, dass der Vermieter meine fällige NK-Abrechung aus 2002 mit der von mir zu viel gezahlten Miete für April 2002 verrechnet hat. Mir ist jedoch nie eine Abrechnung zugegangen! Zwischendurch bin ich zwar nochmals umgezogen, war aber immer fristgerecht beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
Im Oktober 2004 hatte ich dann die Abrechnung nochmals angefordert, welche mich aber bislang nicht erreichte.
Heute ruft mich meine Freundin an und sagt, dass man ihr schriftlich mit Inkasso gedroht hat. Nach nochmaligem Anruf bei der Hausverwaltung meinten die, sie hätten mir die Abrechnung im Oktober geschickt.
Ich weiß echt nicht mehr weiter. Bin Medizinstudentin und hab weder Zeit noch Geld für so einen Ärger.
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Andrea
Nachzahlung Nebenkosten
22. Februar 2005
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Frage vom 22. Februar 2005 | 15:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung Nebenkosten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 23. Februar 2005 | 13:29
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo Andrea,
bevor der Vermieter Nachzahlungen verlangen kann, muss er zunächst dem Mieter die Betriebskostenabrechnung frist- und formgerecht mitteilen. Dazu hat er nur 12 Monate nach Ende der Abrechungsperiode Zeit. Für den rechtzeitigen Zugang ist der Vermieter beweispflichtig (Postausgangsbuch o.ä.).
Vor diesem Hintergrund könnte man dem Vermieter mitteilen, dass er es versäumt habe, die Betriebskosten innerhalb der v.g. Frist abzurechnen und somit Nachforderungen ausgeschlossen sind; § 556 Abs. 3 BGB
.
MfG Gruwo
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