In meiner Wohnung gab es eine Rohrverstopfung. Das Ganze wurde durch den angestellten Hausmeister des Vermieters beseitigt. Die Kosten hat der Vermieter mir in Rechnung gestellt.
Mir geht es jetzt nicht um die Frage, ob ich den Schaden überhaupt zu vertreten habe, sondern darum, was der Vermieter mir in Rechnung stellen darf und welche Nachweise ich verlangen kann.
Der Stundensatz, der mir für den Hausmeister in Rechnung gestellt wurde, lag bei 34,50€. Angeblich seien dies die reinen Lohnkosten plus Lohnnebenkosten. Das zweifle ich an. Der Stundensatz erscheint mir zu hoch und zu glatt. Ich glaube nicht, dass mein Vermieter derart viel in seinen Hausmeister investiert (auch wenn ich dem Mann das gönnen würde). Meine Vermutung ist, dass hier noch etwas aufgeschlagen wurde, um daran zu verdienen.
Ist dies zulässig? Meine Vorstellung ist, dass der Vermieter nur die Kosten zurückverlangen kann, die Ihm tatsächlich entstanden sind, also das, was er seinem Angestellten auch gezahlt hat.
Sind hier Vereinbarung in dem Sinne zulässig, dass der Stundensatz, der für die gleiche Arbeit gezahlt wird, am Ende höher ist, wenn die Kosten zu Lasten des Mieters gehen? Bsp.:
Gehen die Kosten für die Rohrverstopfung zu Lasten des Vermieters zahlt er seinem Angestellten 15€/Std. für die Beseitigung. Gehen die Kosten zu Lasten des Mieters zahlt er seinem Angestellten für die gleiche Arbeit 20€/Std.
Kann ich von meinem Vermieter einen Nachweis darüber verlangen, was er seinem Angestellten für diese Arbeiten gezahlt hat (Lohnabrechnung. o.ä.)?
Die Arbeiten wurden in meiner Abwesenheit durchgeführt und haben angeblich mehrere Stunden gedauert. Kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass er mir beschreibt welche Arbeiten duchrgeführt wurden und wie lange diese in etwa gedauert haben?
Nachweis Hausmeisterkosten bei Rohrverstopfung / Was kann der Vermieter in Rechnung stellen?
31. Mai 2018
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Frage vom 31. Mai 2018 | 11:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweis Hausmeisterkosten bei Rohrverstopfung / Was kann der Vermieter in Rechnung stellen?
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#1
Antwort vom 31. Mai 2018 | 11:45
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
ZitatMir geht es jetzt nicht um die Frage, ob ich den Schaden überhaupt zu vertreten habe, sondern darum, was der Vermieter mir in Rechnung stellen darf und welche Nachweise ich verlangen kann. :
Schade, so wäre das schneller geklärt....
So wird es kompliziert.
Mal angenommen, der Vermieter hätte eine Fachfirma kommen lassen, dann wäre der Stundensatz mit Sicherheit höher gewesen, so bist Du schon mal wesentlich günstiger davongekommen.
Wenn der Schaden wirklich Dir anzulasten ist, wäre es ja so gewesen, dass Du den Handwerker hättest beauftragen müssen/bezahlen müssen.
Sicherlich steht Dir eine ordentliche Rechnung mit den durchgeführten Arbeiten und den Stunden zu.
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