Hallo,
wir wollen unsere Wohnung kündigen unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist lt. Mietvertrag. Nun hatte aber der Vermieter handschriftlich im Mietvertrag geschrieben: "Bei Kündigung durch den Mieter, obliegt es diesem einen Nachmieter
zu stellen". Wir haben den Vertrag damals unterschrieben. Ist diese Klausel rechtlich wirksam ?
Danke im voraus.
Grüße
Ulla
Nachmieter stellen trotz fristgerechter Kündigung ?
26. April 2002
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Frage vom 26. April 2002 | 21:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter stellen trotz fristgerechter Kündigung ?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 29. April 2002 | 01:46
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Also ehrlich, Sachen gibt es.
Zwar herrscht grundsätzlich einmal Vertragsfreiheit, aber da habe ich angesichts unseres sozialen Wohnraummietrechts doch Bedenken.
Meines Erachtens nach würde diese Vereinbarung gegen das Ihnen gesetzlich eingeräumte Kündigungsrecht verstoßen. Nach dem Prinzip der Rechtsquellen, sind gesetzliche Vorschriften höherrangig und damit vorrangig. Ohne eine einschlägige Entscheidung zu kennen, gehe ich davon aus, das die Auferlegung einer nachvertraglichen (kdg.) Pflicht unwirksam sein dürfte.
Bislang waren mir solche Klauseln nur in Fällen vorzeitiger Vertragsbeendigung bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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