Ich habe meine Wohnung im September fristgerecht zum 31.12.05 gekündigt. Meinem Vermieter
habe ich mehrere potentielle Nachmieter vorgestellt und für eine hat er sich auch entschieden. Normalerweise müsste man jetzt meinen, dass alles geklärt sei, leider nicht!
Ich wollte natürlich gern, dass mein Vermieter die Wohnung zum 01.11.05 weitervermietet, dass hat leider nicht geklappt, da er private Probleme hatte, die wichtiger waren und er in den Urlaub gefahren ist. Ist das rechtmäßig? Darf er einfach so entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er den Nachmieter annimmt, obwohl die Wohnung bereits leer und ordnungsgemäß gestrichen etc. war und ich rechtzeitig eine geeignete Nachmieterin gestellt habe?
Am 31.10.05 hatte ich dann erst die Wohnungsübergabe und zahle noch bis zum 30.11.05 Miete. Er sagte mir vorab, dass er die Wohnung ab dem 01.12.05 weiter vermietet und ich dann im Dez. nichts mehr zahlen muss.
Nun habe ich erfahren, dass meine potentielle Nachmieterin bereits zum 15.11.05 einzieht. Mein Vermieter hat mir aber gestern die komplette Miete für November abgezogen! Ist das erlaubt? So kassiert er doch doppelt.
Nachmieter gestellt, trotzdem Mietfortzahlung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das wird vor allem darauf ankommen, was im konkreten Fall (und vor allem beweisbar) zwischen Vermieter und altem Mieter hinsichtlich der vorzeitigen Beendigung des Vertrages vereinbart worden ist. Ebenso, ob ggf. hinsichtlich Nachmieterstellung etwas im Mietvertrag steht (eher selten). Bei mündlichen Absprachen ist das leider immer so eine Sache.
Grundsätzlich steht dem Vermieter eine Überlegungsfrist für die vom Altmieter präsentierten Nachfolger zu. Andererseits kann er nicht zweimal für denselben Zeitraum Miete kassieren. Wobei sich allerdings fragt, ob der Nachmieter überhaupt für den halben Monat Miete zahlt oder ihm nicht die Wohnung gefälligkeitshalber eher zur Verfügung gestellt wird.
Aber eigentlich darf er ihm doch die Wohnung nicht eher zur Verfügung stellen oder?
Wenn der Altmieter noch Miete zahlen muss, darf er den Raum ja auch noch nutzen. Wenn das nicht geht weil da schon jemand wohnt braucht er denk cih nciht zu zahlen
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Eher umgekehrt, Maikita ist bis 30.11.05 die Mieterin und ausser Ihr darf KEINER die Wohnung nutzen, ausser sie erlaubt es. Dies würde ich natürlich nur unter der Vorraussetzung machen, wenn ich die entspr. Miete nicht bezahle.
Gruß
Hallo,
also, der Vermieter kann und darf die Wohnung nicht im Mietraum weitervermieten. (also dürfen darf er schon, nur...die komplette Miete vom Vormieter abkassieren geht nicht) Selbst wenn der neue Mieter keine Miete bezahlt. Der neue Mieter nutzt die Wohnung und somit...ist ein neuer Mietvertrag zu stande gekommen.
Guck mal im BGB nach, bei Mietrecht...irgendwo steht das da. (Bin leider nicht zu Hause...sonst hätte ich das selber hingeschrieben.)
Gruß
Da muss ich widersprechen.
Die Wohnung wurde am 31.10 an den Vermieter übergeben. Damit geht das Hausrecht auf den Vermieter über. Ab diesem Zeitpunkt darf der alte Mieter die Wohnung nicht mehr ohne Zustimmung das Vermieters nutzen, obwohl er weiterhin verpflichtet ist, die Miete zu zahlen.
Der Vermieter darf jedoch nicht doppelt Miete kassieren.
Einfach mal den Nachmieter ansprechen, ob er netterweise für dich Kopien der ersten Seite seines Mietvertrages sowie des Übergabeprotokolles für angemessene Bezahlung machen könnte, damit du "dein Kaution(dahingestellt ob du eine bezahlt hattest)vom VM schnellst zurückfordern kannst. Mit etwas Glück hast du so die Beweise für die Doppelzahlung der Miete und verlangst diese zurück.
Hallo Maikita,
der Termin ab dem Dein Vermieter den neuen Mieter übernimmt ist ganz ihm überlassen. Er hätte Dich auch bis zum Jahresende zappeln lassen dürfen. Nett das er das nicht getan hat.
Wenn der neue Mieter nicht zu Deinem Wunschdatum einzieht ist das natürlich schade, aber leider auch nicht zu ändern. Sei froh das Du zumindestens einen Monat gespart hast.
Allderdings muss ich hh fragen wie er zu seiner Aussage kommt? Meines Wissens nach beendet eine reguläre Wohnungsübergabe den Mietvertrag. Ich lasse mich hier aber auch gerne eines besseren belehren.
Wäre ich der Vermieter würde ich unter diesen Umständen die Schlüssel nur unter Vorbehalt annehmen. Natürlich kannst Du diese dann auch jederzeit zurückfordern.
Wenn die Übernahme unter Vorbehalt stattgefunden hat, bist Du verpflichtet
bis zum 30.11.05 Miete zu bezahlen. Bis der neue Mietvertrag beginnt.
Sobald der neue Mieter eingezogen ist (vor dem 1.12.05), mußt Du natürlich nicht weiter zahlen. Ergo mit Deiner Kaution bekommst Du die zuvielgezahlte Miete zurück.
Danke für die vielen Antworten und Tipps.
Zur kurzen Erklärung, ich habe mich mit meinem Vermieter abgesprochen die Wohnungsübergabe so früh zu machen, da er jetzt im Urlaub ist. Kulanz meinerseits, da er bisher immer ein toller Vermieter war und bei Reparaturen und Problemen sich sofort gekümmert hat. Aber wenn es dann ums Geld geht, sollte man im Zweifelsfall sich wohl doch doppelt absichern. Tja, beim nächsten Mal...
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