Hallo,
mein Mietvertrag läuft bis zum 31.07.2010. Ein Nachmieter habe ich gefunden, die Vermieterin hat diesen auch aktzeptiert und er zieht zum 01.08.2010 ein.
Ich habe mich mit dem Nachmieter darauf geeinigt, dass er am 14.07.2010 in die Wohnung darf und ich die Miete trotzdem für den ganzen Juli zahle, er mir dafür aber die Renovierungsarbeiten übernimmt (Wänder streichen).
Ich mache mit dem Hausmeister am 13.07.2010 eine Wohnungsübergabe wo ich auch meine Schlüssel abgeben werde.
Kann ich rechtlich nun für die Zeit vom 14.07-31.07 belangt werden, wenn der Nachmieter irgendwas in der Wohnung anstellt?
Gibt es irgendwelche Musterverträge die ich mit dem Nachmieter machen kann?
Vielen Dank!
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Nachmieter früher in Wohnung - Risiken?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
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Kann ich rechtlich nun für die Zeit vom 14.07-31.07 belangt werden
Natürlich, Du bist schließlich noch Mieter und der Nachmieter ist für diesen Zeitraum quasi Dein Untermieter.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ich mache mit dem Hausmeister am 13.07.2010 eine Wohnungsübergabe wo ich auch meine Schlüssel abgeben werde.
Es wäre wesentlich vernünftiger, wenn du diese mit deinem Vermieter machen würdest. Sonst hast DU
einen Untermieter und bleibst für diesen verantwortlich.
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wenn du diese mit deinem Vermieter machen würdest
Selbst wenn.
Entweder der VM leitet die Schlüssel nach Weisung weiter oder es werden eben keine Wände gestrichen (zumindest nicht vom Nachmieter).
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@ Morti
Wieso kommt denn in so einem Fall von Dir nie die Nachfrage wie :
"Wie lautet denn die Vereinbarung, die Dich zum Streicehn verpflichtet ??"
Angst davor, der Mieter könnte feststellen, dass er gar nicht verpflichtet wäre zu streichen ??
Ansonsten willst Du doch auch immer die genauen Hintergründe wissen.....
@ Sebastian
Prüf doch erst mal, ob DU überhaupt streichen müsstest.
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quote:
Ansonsten willst Du doch auch immer die genauen Hintergründe wissen.....
Nur soweit dies nötig ist, um die gestellte Frage zu beantworten.
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