Nachmieter - Schadenersatz beanspruchen, für die Doppelbelastung die mir bevorsteht?

27. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
woisin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter - Schadenersatz beanspruchen, für die Doppelbelastung die mir bevorsteht?

Ich habe meine Wohnung gekündigt und dem Vermieter mitgeteilt das ich mich um einen Nachmieter bemühen werde, um das mietverhältnis vorzeitig zu beenden! Ich habe auch einige Nachmieter präsentiert, es wurde auch einer akzeptiert und der Person wurde der Mietvertrag zugesand! Nun ist es so, das die Person sich nicht meldet, weder telefonisch noch indem sie den Mietvertrag zurücksendet! Ich habe natürlich alle Hebel in bewehung gesetzt damit ich rechtzeitig aus der Wohnung sein kann, inklusive den neuen Mietvertrag einen Monat früher beginne! Kann ich, im Falle das die Person abspringt, schadenersatz beanspruchen, für die Doppelbelastung die mir bevorsteht?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Von wem willst Du denn Schadenersatz beanspruchen?

Vom Vermieter? Der kann doch nichts dafür, wenn Der von Dir gestellte Nachmieter sich nicht meldet.

Vom Nachmieter? Auf welcher Rechtsgrundlage?

Ich sehe hier also keine Grundlage für irgendwelche Schadenersatzansprüche, gegen wen auch immer.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Nein, der VM hätte weder den Nachmieter akzeptieren noch Dich früher aus dem Vertrag lassen müssen.
Oder wolltest Du vom potentiellen Nachmieter Schadensersatz? Daraus wird ebenfalls nichts, denn er hat ja nichts mit Deinem Mietverhältnis zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen