Ich habe meine Wohnung gekündigt und dem Vermieter mitgeteilt das ich mich um einen Nachmieter bemühen werde, um das mietverhältnis vorzeitig zu beenden! Ich habe auch einige Nachmieter präsentiert, es wurde auch einer akzeptiert und der Person wurde der Mietvertrag zugesand! Nun ist es so, das die Person sich nicht meldet, weder telefonisch noch indem sie den Mietvertrag zurücksendet! Ich habe natürlich alle Hebel in bewehung gesetzt damit ich rechtzeitig aus der Wohnung sein kann, inklusive den neuen Mietvertrag einen Monat früher beginne! Kann ich, im Falle das die Person abspringt, schadenersatz beanspruchen, für die Doppelbelastung die mir bevorsteht?
Nachmieter - Schadenersatz beanspruchen, für die Doppelbelastung die mir bevorsteht?
27. Juni 2007
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Frage vom 27. Juni 2007 | 12:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter - Schadenersatz beanspruchen, für die Doppelbelastung die mir bevorsteht?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2007 | 14:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47486 Beiträge, 16806x hilfreich)
Von wem willst Du denn Schadenersatz beanspruchen?
Vom Vermieter? Der kann doch nichts dafür, wenn Der von Dir gestellte Nachmieter sich nicht meldet.
Vom Nachmieter? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Ich sehe hier also keine Grundlage für irgendwelche Schadenersatzansprüche, gegen wen auch immer.
#2
Antwort vom 27. Juni 2007 | 14:09
Von
Status: Schüler (390 Beiträge, 15x hilfreich)
Nein, der VM hätte weder den Nachmieter akzeptieren noch Dich früher aus dem Vertrag lassen müssen.
Oder wolltest Du vom potentiellen Nachmieter Schadensersatz? Daraus wird ebenfalls nichts, denn er hat ja nichts mit Deinem Mietverhältnis zu tun.
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