Nachmieter - Kann ich dagegen etwas machen außer mit dem Nachmieter etwas zu vereinbaren?

11. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)
Nachmieter - Kann ich dagegen etwas machen außer mit dem Nachmieter etwas zu vereinbaren?

Hallo ,

ich habe meine Wohnung zum 31.01.2011 gekündigt . Heute habe ich einen Nachmieter gefunden der die Wohnung zum 01.12.2010 mieten möchte .
Er war gerade bei der Wohnungsgesellschaft und bekommt die Wohnung auch !
Er hat sogar schon einen Mietvertrag unterschrieben allerdings erst zum 01.01.2011 weil das Verwaltungstechnisch nicht früher möglich wäre .
Muss ich jetzt den Dezember noch bezahlen weil die nicht in der Lage sind das zu Regeln ??? Heute ist doch gerade mal der 11. des Monats .
Kann ich dagegen etwas machen außer mit dem Nachmieter was aus zu kungeln ???

Danke schonmal
Frank

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33 Antworten
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#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Du kannst ja auf Risiko spielen und ihm die Wohnung für Dezember untervermieten.



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#2
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12314.11.2010 12:19:42
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 37x hilfreich)

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#4
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich habe jetzt den Termin für die Wohnungsabnahme und Schlüsselabgabe an den Nachmieter am 29.11.2010 ! Komisch das klappt aber der Mietvertrag klappt nicht vor dem 01.01.2011 .
Wer zahlt denn nun den Dezember ???
beim Googlen bin ich über das hier gestolpert :

Vorzeitiger Auszug

AG Lörrach, 3 C 2250/98 WM 99,303
Zieht der Mieter vor Ablauf der Mietzeit aus,muss
er grundsätzlich die Miete weiterzahlen. Der Vermieter
kann aber keine Zahlungen mehr verlangen,
sobald er die Wohnung einem Dritten überlässt
oder zum Zwecke der Renovierung selbst
nutzt.

MfG
Frank

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#5
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12316.11.2010 14:23:59
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Genau , ist ganz einfach !
Ich habe zum 31.01.2011 gekündigt , ich übergebe die Wohnung am 29.11.2010 an den Nachmieter und der hat den Mietvertrag ab 01.01.2011 weil es Verwaltungstechnisch nicht früher geht laut Wohnungsgesellschaft !!!
Der Nachmieter wollte den Mietvertrag schon ab 01.12.2010 haben !!!
Die Wohnung wird also an einen Dritten übergeben der aber den Mietvertrag erst ab 01.01.2011 hat.

Ist alles völlig klar wer den Dezember bezahlt , ok

-- Editiert am 15.11.2010 16:27

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#9
 Von 
guest-12316.11.2010 14:23:59
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Und was macht Frankie dann mit der Nebenkostenabrechnung ?



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#11
 Von 
guest-12316.11.2010 14:23:59
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Kommen wird sie ja wohl für den Zeitraum bis einschließlich Dezember.



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#13
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Ach , mit den Nebenkosten könnte ich leben . Hätte ja auch alles viel schlimmer kommen können !
Ich warte jetzt mal bis zur Übergabe ab und dann kann ich mich ja immer noch
mit der Wohnungsgesellschaft " anlegen " wenn wir uns nicht einig werden !

Danke
Frank

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#14
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
mit den Nebenkosten könnte ich leben

Der Anteil der Heizkosten für Dezember wird "nicht ohne" sein.



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#15
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Jetzt hat der Nachmieter den Mietvertrag zugeschickt bekommen zum 01.02.2011 !!!
Er wollte die Wohnung zum 01.12.2010 von mir übernehen .
Was glauben die denn wer die zwei Mieten noch bezahlt ???
Es sah alles nach einem perfekten Übergang aus und jetzt sowas !
Ich verstehe das ganze Problem von denen nicht !

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#16
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Ich verstehe das ganze Problem von denen nicht !

Das ist doch ganz einfach:
Dein Nachfolger hat genauso 3 Monate Kündigungsfrist wie jeder andere auch.

Was glauben die denn wer die zwei Mieten noch bezahlt ???
Du !!!

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#17
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Mein Nachfolger hat eine Kündigungsfrist von 14 Tagen und wollte den Mietvertrag für den 01.12.2010 haben !!!

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#18
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Wie soll ich die denn verärgert haben ? Ich hab doch sogar einen Nachmieter besorgt der nahtlos die Wohnung übernimmt . Wenn ich hier aus dem Fenster kuck sollten die mir Dankbar sein bei den ganzen Wohnungen die hier leer stehen.
Wollen wir mal sehen was passiert wenn die Wohnung am 30.11.2010 an den Nachmieter ( also einen Dritten ) übergeben wird !
Vielleich greift dann das Urteil ! (siehe Seite 1 ).

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#20
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Hirn einschalten hilft bei der Lösung von Problemen...

Die Kündigungsfrist läuft bis zum 31.01. und genau bis zu diesem Zeitpunkt ist auch die Miete vom derzeitigen Mieter zu zahlen.

Wenn der "Nachmieter" nur einen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen abschließt ist das für den Vermieter kein Anlass, den Mieter schon ab dem 01.12. aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Vielmehr könnte der Vermieter auch den Eindruck haben, dass der Mieter ihn hier für blöd verkaufen will. Er soll den Mieter aus dem Mietverhältnis zum 30.11. entlassen und der tolle Nachmietger kündigt mit 14 Tage Frist zur Monatsmitte oder, falls das nicht möglich wäre, zum Monatsende Dezember. Das stinkt geradezu nach der Trickserei eines oberschlauen Mieters...

Der Mieter wird sich auch durch eine Übergabe der Wohnung an den neuen Mieter nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen befreien können. Der Vermeiter hat einen Vertrag ab dem 01.02. abgeschlossen und überlässt die Mietsache auch genau ab diesem Zeitpunkt. Wenn die beiden Mieter untereinanderer die Übergabe zu einem anderen Zeitpunkt durchführen, kann das gegenüber dem Vermieter keine Ansprüche begründen.

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#21
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@Frank Rost

quote:
Der Vermieter
kann aber keine Zahlungen mehr verlangen,
sobald er die Wohnung einem Dritten überlässt
oder zum Zwecke der Renovierung selbst
nutzt
.
D.h., wenn der Vermieter die Wohnung einem Dritten überläßt
und nicht

quote:
ich übergebe die Wohnung am 29.11.2010 an den Nachmieter

:???:
Vielleich greift dann das Urteil ! (siehe Seite 1 ). Nein.

Gruß
Karakorum




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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#22
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

ich übergebe die Wohnung am 29.11.2010 an den Nach mieter

Das stimmt nicht.
Du übergibst die Wohnung an deinen Unter mieter.


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#23
 Von 
guest-12323.11.2010 15:34:36
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

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#24
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Wieso soll der Mieter gegenwärtig nicht beispielsweise zur Untermiete in einem möbilierten Zimmer wohnen können?

von grauer morgen am 22.11.2010 08:49


Wieso sollte das für den hier vorgegebenen Sachverhalt relevant sein? Sachverhalt ist, dass das Mietverhältnis zum 31.01. enden soll. Sachverhalt ist weiter, dass es Differenzen über die Nachmieterstellung gibt.

Selbstverständlich könnte man auch darüber diskutieren, ob der Termin 31.01. zutrffend ist. Das ist dann allerdings nicht das Thema, das vom TE vorgegeben wurde.

"Untermiete in einem möbilierten Zimmer" kann übrigens - auch wenn vermutlich das richtige gemeint ist - kein relevantes Kriterium sein. Besondere Vorschriften gibt es lediglich für "möbliert innerhalb der Wohnung des Vermieters".

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#25
 Von 
guest-12323.11.2010 15:34:36
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#26
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Also nioch einmal:

Wieso sollte es denn nach Trickserei stinken, dass der Nachmieter eine 14-tägige Kündigungsfrist hat?

von grauer morgen am 22.11.2010 11:10



Also gut, wenn es denn so schwierig ist...

Mieter hat eine Kündigungsfrist bis 31.01. und präsentiert einen angeblichen Nachmieter ab dem 01.12., der aber nur mit 14 Tagen Kündigungsfrist abschließen will.
Warum um alles in der Welt sollte ein nicht völlig verblödeter Vermieter diesen Nachmieter akzptieren, den Mieter aus dem Mietverhältnis entlassen und das Risiko einer Kündigung am 01.12. zur Monatsmitte eingehen? Er kann nur verlieren.


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#27
 Von 
guest-12323.11.2010 15:34:36
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

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#28
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Also noch einmal zusammengefasst.
Der Nachmieter hat sich sofort nach der Besichtigung auf den Weg zur Wohnungsgesellschaft gemacht weil er die Wohnung unbedingt haben wollte.
Ich ziehe jetzt aus und er wollte sofort den Anschlußmietvertrag ab 01.12.2010.
Warum man in Halle ( da kommt der Nachmieter her ) nur zwei Wochen Kündigungsfrist hat weiss ich auch nicht.
Warum ist der Vermieter denn nicht froh das alles so Reibungslos über die Bühne geht ? Wieso greifen die nicht zu wenn da einer steht und sagt ich nehm die Wohnung sofort am 01.12.2010 .
Bin mal gespannt wie es weitergeht . Solange wie ich zahlen muß werde ich dann wohl die Schlüssel erstmal behalten ! Der Nachmieter wollte auf jeden Fall vor Weihnachten umgezogen sein weil seine Kinder auch hier wohnen.
Aber das scheint ja "Verwaltungstechnisch" nicht mölich zu sein !

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#29
 Von 
guest-12323.11.2010 15:34:36
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

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#30
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
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