Guten Tag!
Ich bin Student und werde zum 1.Juli in die Niederlande ziehen, um dort weiter zu studieren.
Da sich dies kurzfristig ergeben hat, konnte ich nicht rechtzeitig
kündigen; also suchte ich Nachmieter.
Als ich den ersten Vorstellte, ebenfalls Student, verlangte man von ihm eine Bürgschaft der Eltern (liegt von mir nicht vor).
Dann wurde erst zu-, und zwei Stunden später telefonisch abgesagt.
Die Begründung: Ausländische Mitbürger sind nicht erwünscht. (es wohnen 2 ausländische Mitbürger im Haus)
Der interessent hatte kein Problem mit der Bürgschaft der Eltern und ist in Deutschland geboren.
Der zweite Interessent war eine Gastärztin, die zwar noch kein deutsch sprach, aber dabei war, es zu lernen. Ich dachte, bei einer Ärztin mache man eine Ausnahme - weit gefehlt.
Ich wurde verspottet, als ich diese Annahme aüßerte und habe seitdem das Gefühl, meine Vermieterin nutzt meine Lage, die ich ihr dummerweise geschildert habe aus, um bequem Miete zu kassieren, ohne einen Mieter zu unterhalten. Sie weiß, dass ich die Wohnung nach dem 1.07. nicht mehr
betreten werde.
Ich bin echt verzweifelt, da ich es mir absolut nicht leisten kann, zwei
Mieten zu Zahlen. Ich weiß nicht, was ich tun soll.
Ich bitte Sie um Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Nachmieter-Blockade der Vermieterin
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
also ich als Vermieter hätte ja dann Angst das der Mieter aus Frust einfach mal nichts mehr zahlt, und ich dann meinem Geld im Ausland hinterher laufen darf. Vielleicht würde er das einfach mal vorher ankündigen.
Ich hoffe du verstehst was ich damit sagen wollte :-).
Gruss,
Tom
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"ego lavo meum manus endo innocentia"
Guten Tag,
ich denke, rechtlich bleibt Dir da keine Handhabe.
Dein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn Du ihm Nachmieter präsentierst. Es steht dem Vermieter auch prinzipiell frei, einen Vermieter nach welchen Gründen auch immer auszuwählen oder abzulehnen.
Gruss, JoKu
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Hallo,
zum Thema Nachmieterstellung finden Sie hier fundierte Informationen:
<a href="http://www.123recht.net/article.asp?a=10470"><font color="blue">Die Legende von den drei Nachmietern</font></a>
Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Solange Ihre Kündigungsfrist nicht mehr als drei Monate beträgt bzw. im Mietvertrag ausdrücklich das Recht auf Nachmieterstellung eingeräumt wurde, muss Ihr Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren. Er kann von Ihnen die Erfüllung des Vertrags verlangen.
Sollte der Vermieter allerdings Wert darauf legen, die Wohnung schon während der Kündigungsfrist nutzen zu können, sei es um selbst Renovierungsarbeiten durchzuführen oder dies einem Nachmieter zu ermöglichen, können Sie das von einer Gegenleistung abhängig machen, z..B. einer Mietbefreiung bzw. -Reduzierung.
MfG Gruwo
Einer der potentiellen Nachmieter besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und ist zudem bereit, eine Bürgschaft der Eltern schriftlich zu bestätigen. Die andere ist Ärztin. Unter dem angegebenen Link zur Legende von den drei Nachmietern fand ich diesen Abschnitt: "Wenn der Vermieter durch Forderung unangemessener Vertragsbedingungen mit einem potentiellen Ersatzmieter den Vertragsabschluss vereitelt, obwohl ein wichtiger Grund vorlag, gilt das Mietverhältnis ab dem Zeitpunkt, zu welchem der potentielle Nachmieter einen Vertrag geschlossen hätte, als beendet."
Ferner steht hier, dass kein objektiver Ablehnungsgrund vorliegt, wenn Ersatzmieter Ausländer ist (so schon BGH MDR 1970/320).
Ich will aus der Wohnung raus, weil ich aus beruflichen Gründen ins Ausland gehe.
Hiermit liegen meiner Auffassung nach die beiden Vorraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis vor: ein wichtiger Grund (Abwanderung ins Ausland aus beruflichen Gründen) und ein geeigneter Nachmieter (NR 1 legt elterliche Bürgschaft vor, Nr 2 ist Ärztin; beide also in mindestens gleich guter finanzieller Lage)
Ps: haben hier nur Vermieter geantwortet?
Hilfe!
MfG
Gregor
Umzug ins Ausland ist schon ein wichtiger Grund.
Aber:
wie hier bereits hinlänglich geschildert, wird dem Mieter auch in solchen Fällen die Einhaltung einer normalen 3monatigen Kündigungsfrist zugemutet. Der Vermieter muß den Mieter nicht von heute auf morgen aus einem Vertrag entlassen, wenn er Nachmieter benennt.
Die entsprechenden Entscheidungen beziehen sich auf Fälle, wo der Mieter durch befristete Mietverträge langfristig gebunden war oder längere Kündigungsfristen hatte. Beides ist heutzutage aufgrund diverser Gesetzesänderungen meist nicht mehr so aktuell, da die allermeisten Verträge mit 3monatiger Frist ordentlich kündbar sind.
Wegen der Ausländereigenschaft allein darf der Vermieter keinen Nachmieter ablehnen. Bloß werden sich solche mündlich geäußerten Beweggründe nicht nachweisen lassen.
Es gibt nun einmal den Grundsatz, daß geschlossene Verträge einzuhalten sind, auch in Hinblick auf die Kündigungsfristen. Wenn die vorzeitige Entlassung durch Nachmieterstellung nicht im Vertrag verankert ist (selten), muß man sich damit abfinden.
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