Nachforderungen trotz Uebergabe / Kaution

13. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
romeo2828
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderungen trotz Uebergabe / Kaution

Kurz & knapp:
- Die Wohnung wurde zum 28.02.2007 gekündigt!
- Wohnungsübergabe fand am 01.03.2007 mit dem Hausmeister, meiner Frau (damals Freundin) und meiner Schwester statt. Folgende Mängel wurden festgestellt:
-> Tür in der Küche muss angebracht werden
-> Holzverkleidung an der Heizung muss angebracht werden
-> Teppichboden muss entfernt werden
- Die Mängel wurden am 02.03. und 05.03.2007 durch meine Frau, meinen Großvater und meinem Nachbar beseitigt
- Nach langer Stille habe ICH mich dann Anfang – Mitte April 2007 bei der Wohnungsgesellschaft gemeldet und nachgefragt, was denn Sache ist (Kaution), ERST DANN haben die Herrschaften bemerkt, dass in der Wohnung angeblich noch Mängel offen sind und die Dame am Empfang meinte, dass im System drin steht, dass ich mich weigern würde, die Mängel zu beseitigen – Stimmt nicht!!! Zwischenzeitlich hatte ich auch eine Mail rausgeschickt gehabt, wann die Kaution ausgezahlt wird und ob alles soweit i.O. ist
- Am 18.04.2007 kam dann das Schreiben der WG, wo drin stand, dass die Mängel nicht fachmännisch beseitigt worden sind und die deshalb einen Handwerker einschalten werden und die Rechnung mit meiner Kaution verrechnen werden!!!
- Obwohl ich der Dame vorgeschlagen habe bzw. diese gebeten habe, mir eine zweite Möglichkeit zu geben, die Mängel zu beseitigen, sagte sie, dass das nicht mehr möglich sei und das der Handwerker schon drin sei (Telefonat müsste 1-2 Tage nach Eingag des schreiben vom 18.04.2007 sein). Die Rechnungskopie (ca. 760,- EURO) des Handwerkers, die ich mittlerweile erhalten habe, ist auf den 25.04.2007 datiert!!!
- Jetzt machen die (WG) mir den Vorschlag, die Rechnung 50% / 50% zu teilen!!!
- Ist das ALLES Rechtens???
KANN MIR JEMAND RAT GEBEN???
Danke im voruas.


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"Leben & leben lassen.."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo,
ich würde mich daruaf nicht einlassen. setzten sie schriftlich, per einschreiben, eine letzte frist und nachfruchtloser verstreichung, mahnbescheid oder gleich klage einreichen.
grss,
kristijan

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#2
 Von 
romeo2828
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für Ihren Beitrag.
Leider habe ich vergessen (aus Wut!) zu erwähnen, dass ich beim Einzug in die Wohnung die Wohnung "so übernommen habe", sprich die angebliche Küchentür war im Keller, in der Küche war eine Einbauküche, dahinter die Heizung ohne Verkleidung etc.
Ich habe gerade mal ein halbes Jahr in dieser Wohnung gewohnt, und davon 1 Woche in dieser Wohnung gelebt/gewohnt!
Die Beseitigung der Mängel durch einen Handwerker nervt und ärgert mich, IST DAS RECHTENS?!?!

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich habe gerade mal ein halbes Jahr in dieser Wohnung gewohnt, und davon 1 Woche in dieser Wohnung gelebt/gewohnt!


Ist das jetzt ein Denksporträtsel ?

Tur mir leid, ich komm nicht drauf.

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#4
 Von 
romeo2828
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

D.h.
ich habe diese Wohnung "KAUM" genutzt, AUS VERSCHIEDENEN, PRIVATEN GRÜNDEN, auf die ich hier nicht eingehen möchte!
Also kaum in dieser Wohnung gelebt, gewohnt - aber Vertrag lief eben ca. 6 Monate.
Das ist aber nicht das Problem, es war nur ein Eckpunkt, den ich erwähnen wollte.

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