Nachbar zerstört Mieteigentum und Bedroht Mieter

4. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Seelenfrieden
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar zerstört Mieteigentum und Bedroht Mieter

Hallo zusammen.

Wie die meisten hier haben auch wir (mehrere andere Mieter und ich ) ein Problem mit einem Nachbarn. Nennen wir ihn der einfachheithalber "Heinz".

Heinz ist vor ca. 6 Jahren in das Reihenhaus eingezogen, 2stöckig, insgesamt 16 Parteien. Das Haus gehört einem großem Mieterverbund, der diese Zentral verwaltet.

Zu den Eingängen muss man hinter das Haus gehen, welche durch einen schmalen gehweg, der NICHT! mit einem Mopped ö.Ä befahren werden darf (laut ausgewiesenem Schild) und einer breiten Zufahrt, die für solche Zwecke geschaffen ist.
Da sich mehrere Mieter eigenständig um das bepflanzen der Grünanlagen kümmern (auf eigene Kosten und freiwillig) um diese schön zu halten, ist das Verhalten von Heinz umso ärgerlicher.
Denn Heinz benutzt aus Prinzip den schmalen Weg um mit seinem Mopped mit Anhänger durchzufahren. Da ihn dabei die bepflanzten Grünanlagen stören, wird bei Regenwetter gerne mal in großen Mengen Salz ins Beet gekippt oder auch mal Essig auf Pflanzen gegossen. Angesprochen darauf wird von ihm immer abgestritten, das er es war. Obwohl er schon mehrmals dabei gesehen wurde.
Der Streit eskaliert inzwischen so heftig, das er der Nachbarschaft inzwischen androht, die "Russenmafia" und/oder "Zigeuner" vorbei zu schicken und man sich nicht wundern sollte, wenn die "Wohnung explodiert".
Nachdem er gestern einen Baum auf eigenem Antrieb heraus abgesägt hat, und ich ihn darauf angesprochen hatte, wurde auch mir mit Schlägen und den "Zigeunern" gedroht.
Da in diesem Reihenhaus viele ältere Menschen wohnen, können Sie sich vielleicht vorstellen, wie eingeschüchtert diese von Heinz sind.
Ein Anruf diesbezüglich bei der Polizei brachte überhaupt nichts, die sagten nur "das mit dem Baum sei Sache des Vermieters". Was mir allerdings auch klar ist....mir ging es nur um die Androhung der körperlichen Gewalt.
Um einem "ich war es nicht" von Heinz' seite aus vorzubeugen, habe ich ihn bei der Aktion fotografiert und eine kurze Filmsequenz (max 10 sek.) aufgenommen, in der unter anderem auch zu hören ist, das er mir die Schläge angedroht hat.

Weil ich ihn fotografiert habe, will er mich nun bei der Polizei anzeigen, da bin ich mal gespannt was da kommt....

Da inzwischen schon mehrere Beschwerden über Heinz beim Vermieter eingegangen sind, dieser aber immer nur sagt, er kann dagegen nichts machen, suche ich nun hier einen hilfreichen Rat.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Was wäre das sinnvollste Handeln in dieser Situation?

Im vorraus Vielen Dank für eventuelle Antworten.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Um einem "ich war es nicht" von Heinz' seite aus vorzubeugen, habe ich ihn bei der Aktion fotografiert und eine kurze Filmsequenz (max 10 sek.) aufgenommen, in der unter anderem auch zu hören ist, das er mir die Schläge angedroht hat.

Weil ich ihn fotografiert habe, will er mich nun bei der Polizei anzeigen, da bin ich mal gespannt was da kommt....


Dies könnte tatsächlich für Sie zum Bumerang werden, da Sie keine Film- und/oder Tonaufnahmen von "Heinz" machen dürfen, wenn er nicht zugestimmt hat (Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte von Heinz).

Derartige Nachbarn wie Heinz können Sie nur mit seinen eigenen Mitteln schlagen.

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#2
 Von 
Seelenfrieden
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nunja, ich sehe das so: Ich habe ihn ja nicht permanent überwacht, sondern auf frischer Tat ertappt. Ich weiss nicht ob das wirklich ein Bumerang werden kann.
Ich denke nicht das er mir die zustimmung gegeben hätte ihn zu fotografieren, wenn ich ihn gefragt hätte ;)

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Sie dürfen nicht gegen die Persönlichkeitsrechte (Ausnahme: Personen der Zeitgeschichte) Dritter verstoßen - dies haben Sie aber durch die Film- und Tonaufnahmen gemacht. Dies könnte auch zivilrechtlich zu einem Schadensersatzanspruch führen. Sie dürfen z.B. auch keine Telefonate mitschneiden. Derartige Mitschnitte fallen zudem unter das Beweisverwertungsverbot.

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#4
 Von 
Seelenfrieden
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

O.K, sollte er wirklich eine Anzeige deswegen gegen mich erstatten, muss ich da halt durch.

Aber gehen wir mal davon aus, das mit dem Foto wäre nicht geschehen, wie wäre denn weiter zu handeln?



P.S.: Bitte keine Anfragen von TV-Produktionen zu diesem Thema. Vielen Dank.

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Aber gehen wir mal davon aus, das mit dem Foto wäre nicht geschehen, wie wäre denn weiter zu handeln?


Sie könnten Strafanzeige gegen Heinz erstatten. Was dabei rauskommt (ohne Zeugen) ???

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#6
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Seelenfrieden
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Sie könnten Strafanzeige gegen Heinz erstatten. Was dabei rauskommt (ohne Zeugen) ???


Einen Zeugen habe ich, meine Frau war dabei.


quote:

Wie wäre es mit ein paar Freunden Heinz mal zu besuchen.


Würden wir in keinem Rechtsstaat leben wäre das Problem schon gelöst.

quote:
Kann er.
Zeige ihm doch mal die Fotos und das Filmchen.


Ist in Arbeit.

-- Editiert am 06.10.2010 18:13

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#8
 Von 
Seelenfrieden
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

So, das Theater geht weiter.
Heute nacht hat "jemand" das Auto meiner Frau zerkratzt.
Hätte nicht gedacht, das es so weit geht.....
Der Kerl gehört weggeschlossen oder in betreutes Wohnen!!

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#9
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Nun ja, der Beweis der Täterschaft wird wohl unmöglich.

Wäre selbst wegziehen eine Option? In Interesse des eigenen Seelenfriedens? Wenn das noch ein paar Mitmieter machen (oder der Verwaltung vorher glaubhaft ankündigen), dann dürfte der die Tragweite des Problems schon klar werden.

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" "

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#10
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
dann dürfte der die Tragweite des Problems schon klar werden.

Und dann ?



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""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Da Hamburger mal wieder mit vollkommen falschen Antworten aufwartet und dieses Post bereist im Nachbarschaftsrecht stand, hier nochmal meine Antwort:

"Der Beitrag passt in mehrere Foren.

1. Strafrecht:

a) Das Drohen mit Prügel stellt keinen Tatbestand dar, allerdings das Drohen mit dem "Wohnung explodiert".

Dies erfüllt m.E. den § 241 StGB da hier mit einem Verbrechen des § 308 StGB gedroht wird.


b) "Heinz" meint wegen der Bildaufnahmen bestimmt den § 201a StGB , der hier aber nicht greifft da sich dieser nur auf Wohnungen oder gegen Einblick besonders geschützten Raum bezieht.

Auch der § 22 KunstUrhG zieht hier nicht da das bloße Erstellen eines Fotos in der Öffentlichkeit , ohne es zu veröffentlichen , nicht verboten ist.

Und zu guter letzt ist auch der § 201, Abs. 1 StGB nicht erfüllt, da er dies öffentlich gesagt hat.


2. Mietrecht:

Natürlich kann und muss sich die Verwaltung darum kümmern !

Nach § 569, Abs. 2 BGB kann die Verwaltung diesen Mieter auch fristlos kündigen.

Sollte die Verwaltung nichts unternehmen, könnte auch eine Mindminderung in Frage kommen.


3. Ordnungswidrigkeitengesetz

Das Fällen von Bäumen ist Landesrecht und bedarf je nach BL einer Genehmigung der Stadt.

Bei uns würde eine nicht genehmigte Fällung bis zu 5.000€ Geldbuße nach sich ziehen."

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 09.10.2010 02:13

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach § 569, Abs. 2 BGB kann die Verwaltung diesen Mieter auch fristlos kündigen. <hr size=1 noshade>

So weit die Theorie.
In der Praxis wird "Kündigung wegen Störung des Hausfriedens" eine Riesensause.
Es wird viel geredet, aber nichts bewiesen.
Zeugen erinnern sich nicht mehr genau, verlieren die Lust, ziehen weg oder bekommen einfach Angst.
Und zu den vorgeschlagenen Mietminderungen hat der VM dann irgendwann statt einer Lösung noch die Prozeßkosten am Hals.



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

@ Anonymer_ist_besser

quote:<hr size=1 noshade>Das Drohen mit Prügel stellt keinen Tatbestand dar, <hr size=1 noshade>


Schon mal was von Nötigung (§ 240 I StGB ) gehört??? Außerdem heißt es "Straftatbestand"!

Wie fühlt man sich als verkappter "Möchtegern-Jurist", der über Sachen schreibt, von denen er nur Halbwahrheiten zu bieten hat?

Wir leben zwar alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben eben nicht alle den gleichen Horizont.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Seelenfrieden
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal angenommen der Vermieter handelt in diesem Fall nicht, können wir mit Mietminderung drohen?
Und wenn ja, wieviel % wären da denn zulässig?

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Dann werdet Ihr wohl vor Gericht darlegen müssen, daß die Mietminderung gerechtfertigt war.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Seelenfrieden
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Führt ihr denn immer schön brav und sehr detailliert ein Protokoll?


Japp, und die Protokolle gehen sogar zum Vermieter!

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