Nachbar macht die Gartenpflege

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)
Nachbar macht die Gartenpflege

Hallo zusammen,

Ich frage für einen Freund zum Thema Nebenkostenabrechnung.
Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Gartenpflege in den Nebenkosten enthalten ist. Praktisch kümmert sich ein Nachbar um die Gartenpflege, also das Rasenmähen. Soweit bekannt ist bekommt er dafür jedes mal 20 €.
Es sind drei Parteien und jede Partei hat 135 € in der Abrechnung. Muss der Vermieter Belege vom Nachbarn bekommen haben, die einsehbar sein müssen? Oder könnte der Nachbar die 20 € auch einfach jedes Mal in bar bekommen haben und der Vermieter kann die Kosten pauschal umlegen ohne dass er irgendwelche Nachweise haben muss? Im Internet konnte ich nur was zu Eigenleistung oder Drittanbietern, also professionellen, finden. Aber wie ist es in diesem Fall, wenn ein Nachbar die Arbeiten erledigt? Es ist nicht bekannt, ob der Nachbar ein Gewerbe hat und ich die Rechnungen schreibt. Wäre das relevant? Oder könnte auch einfach eine Privat Person die Aufgaben erledigen und dafür Geld bekommen?

Freue mich über eure Ideen.

Viele Grüße und einen schönen Tag an alle.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Denkbar ist all das was du aufgezählt hast.

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#2
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Meine Frage geht hauptsächlich in die Richtung, ob der Vermieter Belege haben muss für die Gartenpflege oder wenigstens Zeitnachweise?

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Therese):
Aber wie ist es in diesem Fall, wenn ein Nachbar die Arbeiten erledigt?


Warum sollte das nicht gehen? Der Nachbar ist im Zweifelsfalle sogar billiger als ein Gärtner. Für 20 Euro rückt ein "Professioneller" gar nicht an.

Natürlich müssen dafür Nachweise in der NK-Abrechnungen des Vermieters sein. Das kann auch eine einfache Aufstellung sein. Das ist aber eher ein Problem des Vermieters und des Steuerberaters.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Therese):
Meine Frage geht hauptsächlich in die Richtung, ob der Vermieter Belege haben muss für die Gartenpflege oder wenigstens Zeitnachweise?

Kommt halt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Erzähl uns doch mal wörtlich was dazu im Vertrag steht.

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#5
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Da steht nur, dass die Gartenpflege Bestandteil der Nebenkosten ist. Sonst nichts weiter. Der Garten darf mitgenutzt werden.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Therese):
Meine Frage geht hauptsächlich in die Richtung, ob der Vermieter Belege haben muss für die Gartenpflege oder wenigstens Zeitnachweise?


Da reicht der Nachbar als Zeuge. Dem Vermieter ist zu raten, Belege zu haben, schon für die Steuer, denn diese Einnahmen müsste er sonst versteuern, wenn er keine Ausgaben hat.

"Keine Auszahlung ohne Beleg." Der Vermieter könnte sogar über Kostenvoranschlag einer Fachfirma abrechnen und den Nachbarn oder wen auch immer arbeiten lassen. Die Differenz könnte er sich in die Tasche stecken.

Nachweise sind in der Höhe (z.B. Kostenvoranschlag) und für die Ausführung (da reicht der Nachbar als Zeuge) notwendig. Das sollte in der Einsicht der Originalbelege überprüft werden.

Doch Vorsicht: Wenn der Vermieter sich ärgert, weil die Kosten für den Nachbarn nicht anerkannt werden, könnte er in Zukunft einen Gärtner beauftragen. Und die vermeintliche Einsparung wird in Zukunft ziemlich teuer.

-- Editiert von Ver am 08.01.2016 11:45

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag nichts weiter dazu geregelt ist (z.B. als Pauschalvergütung), dann sind Nebenkosten auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen. Der Vermieter muss dazu dann entsprechende Nachweise liefern. Wer diese Aufgabe durchführt spielt keine Rolle.

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#8
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Bei 3 Parteien zu je 135 Euro kostet das Rasen schneiden also 405 Euro pro Jahr.
Das sind 20 Schneidetermine im Jahr zu je 20 Euro, sowie 5 Euro für Strom.

Bei einem Gärtner wäre einerseits der Stundensatz höher, und es kämen noch die An- und Abfahrten dazu. Da dürften sich die Kosten für die Mieter mindestens verdoppeln.

Billiger wäre es natürlich, wenn einer der Mieter das Schneiden für z.B. 15 Euro übernimmt.

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Bei einem Gärtner wäre einerseits der Stundensatz höher, und es kämen noch die An- und Abfahrten dazu.


Wenn es in einer Stunde zu erledigen ist. Meistens kommen noch die Miete für die Geräte dazu + Abtransport des Grünschnitts. Meistens gilt An-, Abfahrt und der Abtransport mit zur Arbeitszeit.

Und ob sich ein Gärtner mit so einem Auftrag mit 20 Terminen zufrieden gibt, erscheint mir fraglich.

Natürlich unter der Voraussetzung, dass der Nachbar auch tatsächlich 20x schneidet und nicht nur diese Anzahl abrechnet.

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ich lasse mal die Diskussion außen vor, ob das Gärtnern bei anderer Abrechnungsmethode teurer wird. Meines Wissens nach handelt es sich bei sowas aber um haushaltsnahe Dienstleistungen. Eindeutig geklärt ist das ganze zwar nicht, aber offenbar wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass der Vermieter gesondert eine kostenlose Bescheinigung über diese haushaltsnahen Dienstleistungen ausstellen muss (siehe z.B. http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/haushaltsnahe-dienstleistungen-vermieter-schuldet-unentgeltliche-bescheinigung_idesk_PI17574_HI5101025.html). In § 35a EStG finden sich die Regelungen dazu, welche ich zugegeben nicht verstanden habe. Für einige Dienstleistungen ist jedoch eine Rechnungspflicht vorgesehen. Ob das hier zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Es ist aber wohl keinem Vermieter anzuraten, eine solche Bescheinigung ohne ausreichende Belege auszustellen, da er dann sehr schnell Probleme mit der Steuer bekommen könnte.

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#11
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Danke an euch alle!

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#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Für einige Dienstleistungen ist jedoch eine Rechnungspflicht vorgesehen.


So eng kann das mit der Rechnungspflicht nicht gesehen werden, wenn der Vermieter laut BGH auch nach einem Kostenvoranschlag abrechnen kann.

Ich verstehe mittlerweile die Vermieter, die einfach Fremdfirmen beauftragen, statt einen Rentner der Umgebung oder in Eigenleistung für einen Bruchteil der Kosten zu engagieren. Man spart zwar für die Mieter, doch strapaziert nur seine Nerven.

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#13
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Was spricht denn dagegen, wenn der Rentner einfach aufschreibt wann er den Rasen gemäht hat? Kann doch so schwer nicht sein. Da wieder jetzt mit dem anderen Extrem argumentieren finde ich absurd. Der Vermieter sollte ein Interesse daran haben das ordentlich zu machen. Weniger Aufwand macht der Profi auch nicht. Vermutlich eher im Gegenteil. Da muss man jede Rechnung prüfen, bezahlen, aufheben etc. und die Mieter haben einen höheren Anspruch, da das ja ein Profi ist. Wenn da mal irgendwas nicht in Ordnung ist, wird vermutlich eher gemeckert, als wenn der Rentner eine kleine Ecke vergisst zu mähen.
Der Rentner schreibt einmal alles auf und dann hat man einen Zettel als Nachweis und drückt dem Geld in die Hand und gut is.

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#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Therese):
Was spricht denn dagegen, wenn der Rentner einfach aufschreibt wann er den Rasen gemäht hat? Kann doch so schwer nicht sein.


Nichts. Genauso gut kann der Vermieter es aufschreiben (z.B. im Kalender). Wie der Vermieter seine Buchführung macht bleibt ihm überlassen. Er muss es nur bei einem Gerichtsverfahren gerichtsfest beweisen können. Und da kann er den Rentner bzw. den Nachbarn als Zeugen angeben.

Wenn der Mieter den Angaben mißtraut, kann er ja selbst buchführen und seine Werte mit den Angaben in der Abrechnung vergleichen. Problem gelöst.

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