Nach Zwangsversteigerung: Eigennutzte Wohnung räumen

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ingo1976
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Zwangsversteigerung: Eigennutzte Wohnung räumen

Guten Abend,
ich habe gerade eine Wohnung ersteigert. Sie wurde vom Eigentümer selbst genutzt und es bestehen keinerlei Mietverträge. Der ehemalige Eigentümer wird strafrechtlich gesucht und ist bereits seit Monaten nicht mehr in seiner Wohnung gewesen. Nun will ich eine Zwangsräumung vermeiden und hatte vor wie folgt vorzugehen:
Ich will das Schloß der Wohnungstüre aufbohren und gegen ein neues Schloß auswechseln. An die Tür wird ein Schreiben von mir geheftet, dass es sich hierbei um eine reine Sicherheitsmaßnahme handelt (schließlich wurde die Tür bereits vor der ZV durch die Polizei aufgebrochen). Unter Angabe meiner Telefonnummer, sichere ich dem ehem. Eigentümer zu, dass er mich jederzeit anrufen kann und ich ihm dann unverzüglich Zugang gewähren werde.
Vier Wochen später will ich die Wohnung dann selbst räumen und seine restliche Habe für rund 3 Monate einlagern. Was haltet Ihr davon? Was kann hierbei Maximal passieren, was ist realistisch? Der Kaufpreis belief sich auf 50.000 €...
Besten Dank.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ohne Anwalt wŸrd ich da gar nichts machen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ingo1976
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Welch qualifizierte Antwort...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Maximal kann passieren, daß Du in den Knast wanderst. Nämlich wegen Hausfriedensbruch und Unterschlagung falls der ehemalige Eigentümer behauptet Du hättest ihn bestohlen.

Der Rat mit dem Anwalt ist der einzig Richtige!

gruß
avalon 2006



-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

>>Welch qualifizierte Antwort... <<

hallo, ingo!
möchtest du wirklich u.u. weit reichende entscheidungen treffen aufgrund von tipps interessierte laien??
geiz mag geil sein, aber falsche sparsamkeit kann teuer werden ...
:kotz:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

>>... von tipps interessierter laien<<

... es ist wirklich nicht leicht, am bildschirm schreibfehler (rechtzeitig) zu entdecken ...
:dau:


-- Editiert von blaubär49 am 09.01.2007 10:29:16

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#6
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo Ingo1976,

kann es sein, das Du aus KA bist? Ich war heute bei einem Termin, der identisch zu Deinem ist.

Dein Vorgehen halte ich für pragmatisch (und preiswert), aber rechtlich natürlich nicht tragbar. Probiers einfach. Die Zwangsvollstreckung dauert einfach zu lange und ist zu teuer.

Da es sich beim Voreigentümer um einen Straftäter handelt - in meinem Fall war es noch dazu ein Ausländer (es gibt auch kriminelle Deutsche!), hätte ich aber schon meine Bedenken, ob der Alteigentümer nicht auch zu unorthodoxen Massnahmen gegen Dich greifen könnte.

Gruss, JoKu

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Der sinnvollste Weg: du hast durch die Zwangsversteigerung einen sofortigen Räumungstitel. Mach einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher und der bringt dann die Möbelpacker mit. Die Sachen werden dann eingelagert. Ob und welche Kosten du dafür erst einmal übernehmen musst, kann ich dir nicht sagen. Aber bei diesem Verfahren bist du auf der rechtlich sicheren Seite.
Das Schloss würde ich dann sofort nach dem Räumungstermin auswechseln.

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