Nach Kündigung ohne Mietvertrag plötzlich Vertrag?

25. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
LordAnubis
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Kündigung ohne Mietvertrag plötzlich Vertrag?

Hallo zusammen,

das Thema an sich gibt es schon oft, aber ich habe eine etwas andere Frage.

Ich/wir wohnen jetzt seit Juni 2013 in einer Wohnung. Trotz mehrmaligen Nachfragens haben wir bis heute keinen Mietvertrag erhalten. Mittlerweile sind wir aber schonwieder auf der Suche nach einer anderen Bleibe, Gründe sind folgende:

- absolut keine Trittschalldämmung. Wir wohnen zwar ganz oben, aber unter uns wird alles gehört, entsprechend oft wird sich beschwert. Entsprechend werden wir mittlerweile fast raus gemobbt, es wird sich nur noch beschwert. Letztens wurde sogar gesagt, man hört uns hier oben reden, deshalb fühl ich mich auch in meiner Privatssphäre ziemlich gestört
- Schimmel an der Wand wo unser Balkon ist. Der Balkon sollte im Laufe dieses Jahres erneuert werden, womit das Problem beseitigt werden würde. Nunja, jetzt sind Minusgrade, also fällt das ganze Flach.
- Zugige Fenster: Das Dachfenster im Kinderzimmer schließt nicht richtig, wir haben uns mit Dichtungsklebestreifen notdürftig beholfen. Wurde dem Vermieter schon vorm Einzug mitgeteilt.

Das war noch nicht alles, sollte aber erstmal genügen.

Dass wir die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten müssen weiß ich.
Wie ist das jetzt aber, wenn uns der Vermieter plötzlich einen Mietvertrag schickt? Nach der Kündigung? Muss dieser noch unterschrieben werden? Wenn ich ihn unterschreibe, hat er dann überhaupt Gültigkeit, da ja bereits eine Kündigung geschrieben wurde?

Ich habe meinen guten Willen mMn bewiesen, ich habe mehrmals nach einen Vertrag gefragt, mündlich am Tel und schriftlich per Mail. Keine Reaktion.
Pflichten wie Streichen, Schönheitsreparaturen und Nebenkostennachzahlungen fallen ja dann auch flach ohne MIetvertrag bei Kündigung?
Ich bin eigentlich kein Mensch, der nachtragend ist, aber hier würde ich dann auf dieses Recht bestehen und entsprechende Forderung per Anwalt beantworten. Wer nciht hören will muss fühlen, und wenns nur am Geldbeutel ist....

Ich freue mcih schon auf Antworten.

Liebe Grüße
Jan

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Nö, müßt ihr nicht unterschreiben, weil ihr derzeit einen mündlichen Vertrag hat, der genauso gültig ist. Um mögliche NK-Nachzahlungen werdet ihr euch aber nicht drücken können.

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Was aber ganz wichtig ist:

Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen Aufgabe des Vermieters, die er per gültiger Klausel auf den Mieter abwälzen kann. Ohne schriftlichen MV gilt dabei das BGB, er kann also keine Schönheitsreparaturen von Dir verlangen.

Zu den Nebenkosten: tatsächlich darf nur abgerechnet werden, was vereinbart ist. Dabei muss sich der Mietvertrag entweder auf die Betriebskostenverordnung beziehen oder die einzelnen Positionen aufzählen. Der Vermieter müsste also beweisen, dass diese Vereinbarung auch mündlich getroffen wurde. Nur, wie will er das machen?
Demnach hätte er es mit einer NK-Abrechnung eigentlich auch schwer.
Ich würde auch den MV nicht mehr unterschreiben, wenn Du kündigen willst.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#3
 Von 
LordAnubis
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

danke schonmal für die Antworten!

Ich habe nochmal meine eMail-Korrespondenzen durchgelesen, das einzige, was dort genau besprochen wurde, war die Kaltmiete und der Abschlag für Heizung (das Haus besitzt eine Öl-ZH), welche auch jeden Monat fristgerecht gezahlt wurde.

Ich habe beim Besichtungstermin und danach gefragt, was alles in der Kaltmiete bzw. Warmmiete enthalten ist. Er hat bei dem Thema immer abgeblockt und meinte "550 Kalt + 80 Heizung". Was mit Grundsteuer, Versicherung, Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser und so weiter ist, wurde nie gesagt und auch nie schriftlich oder per Mail mitgeteilt.

Mittlerweile haben wir schon einen BEsichtugungstermin für eine andere Wohnung....
Mir ist bekannt, dass ich für eine fristlose Kündigung dem Vermieter Zeit zur Behebung der vorliegenden Mängel geben muss. Reichen die o.g. Mängel aus, um eine solche Kündigung "anzudrohen"? (Schimmel, undichte Fenster, nicht abschließbare Klotür (gar nicht lustig, vor allem nicht mit Kleinkind der grad gelernt hat Türen auf zu machen -.-), alles dem Vermieter bekannt)

Wir wollen so schnell wie möglich raus.
Da wir aber auch leider kein Übergabeprotokoll haben, mache ich mir Sorgen, dass all diese Mängel uns zur Last gelegt werden. Ich hab zwar die Mail, die ich geschrieben habe (14. Mai, eingezogen am 01. Juni), und auf die ich NIE eine Antwort bekam, aber sowas ist ja nicht gerade Beweiskräftig.

Hilfe??! ^^

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
Mir ist bekannt, dass ich für eine fristlose Kündigung dem Vermieter Zeit zur Behebung der vorliegenden Mängel geben muss. Reichen die o.g. Mängel aus, um eine solche Kündigung "anzudrohen"? (Schimmel, undichte Fenster, nicht abschließbare Klotür (gar nicht lustig, vor allem nicht mit Kleinkind der grad gelernt hat Türen auf zu machen -.-), alles dem Vermieter bekannt)


Der Vermieter wurde schriftlich, nachweisbar und unter Fristsetzung aufgefordert, die Mängel zu beheben?
Ohne dem dürfte eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt sein.

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#5
 Von 
LordAnubis
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Der Vermieter wurde schriftlich, nachweisbar und unter Fristsetzung aufgefordert, die Mängel zu beheben?
Ohne dem dürfte eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt sein.


NOCH nicht, deshalb die Frage, ob diese Gründe eine Rechtfertigung wären. Dazu kommt noch die o.g. fehlende Trittschalldämmung.
Man muss ja eine angemessene Frist setzen. Bei solch gravierenden baulichen Mängeln wird eine Frist von 4 Wochen wohl kaum "angemessen" sein oder?

Liebe Grüße

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Für eine fristlose Kündigung kommt allenfalls der Schimmel in Betracht. Wenn man dann fristlos kündigt, reicht es aber nicht nachzuweisen, dass Schimmel vorhanden ist. Man muss zusätzlich nachweisen, dass der Schimmel auch gesundheitsgefährdend ist. Das geht typischerweise nur mit einem Gutachten.

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