NK Abrechnung - Ablesegebühren bei Mieterwechsel

22. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
pepe1962
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
NK Abrechnung - Ablesegebühren bei Mieterwechsel

Guten Tag zusammen, ich hoffe hier eine Info zu bekommen zur NK Abrechnung. Ich bin Vermieter ohne große Erfahrungen, deswegn wollte ich gerne, bevor ich etwas falsch mache und es Ärger mit dem Mieter gibt, Info`s einholen.
Es geht um Folgendes: Mein Mieter ist zum 15.12. ausgezogen, der Mietvertrag läuft jedoch noch bis 31.12. Die Ableseung der Verbrauchszähler erfolgte am 14.12. (keine extra Ablesung, sondern Turnusgemäß)Die Ablesefirma stellt Kosten für Nutzerwechsel in Rechnung (ca. 38 Euro)Im Mietvertarg steht Folgendes: Im Fall einer durch den Mieter verursachten Auflösung des Mietverh. vor Ablauf der Abrechnungsper. trägt der Mieter die Kosten für die Zwischenablesung der Verbrauchszähler, sowie die Kosten der Aufteilung der Abrechnung. Frage 1: Es ist ja keine ZwAblesung, sondern wäre sowieso gemacht worden(Ablesefirma berechnet trotzdem Gebühren)kann dieser Betrag für den Nutzerwechsel in diesem Fall auf den Mieter umgelegt werden.
Frage 2: der Mieter hat bis 31.12. die vollen NK für die Whg. bezahlt ist jedoch am 15.12. ausgezogen und hat die Whg. untervermietet, bis für die neuen Mieter das offiz. Mietverhältnis am 01. Jan. beginnt. Wie kann ich den halben Monat Dezember bezg. Müll, Strassenreinigung usw. umlegen.
Vielen Dank für brauchbare Info`s
und Grüße
pepe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Bist du sicher, dass die 38 Euro alleine für den Nutzerwechsel sind ?
Normalerweise sind es nur ca. 16 Euro.

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#3
 Von 
pepe1962
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Die Ablesung erfolgte sowieso am Tag des Auszuges am 15.12. der Verbrauch ab dann geht auf die neuen Mieter. Aber wie ist es mit den übrigen NK, muss ich die auch ab 15.12. schon auf die neuen Mieter umrechnern, oder muss der alte Mieter Müll usw. bis 31.12. zahlen.
grüße

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#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

und hat die Whg. untervermietet, bis für die neuen Mieter das offiz. Mietverhältnis am 01. Jan. beginnt.

Du berechnest dem alten Mieter das bis 31.12.2010.
Die Kosten für die 16 Tage haben die beiden bereits geregelt.
Zumindest sollten sie das haben.

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#5
 Von 
pepe1962
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, also in der Abrechnung, die ich von der Hausverw. bekomme steht Nutzerwechsel mit 38,- Euro.
Mit den NK ist mir mittlerweile klar, der neue M hat ja dem alten M einen Mietanteil gezahlt, und darum muss der alte M bis zum Endes des Mietverhältnisses zahlen.
Grüße

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