NK-Abrechnung Nachweis fehlt- Zahlung?

29. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
joshi222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
NK-Abrechnung Nachweis fehlt- Zahlung?

Guten Morgen zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ich habe gegen November 2005 die NK-Abrechnung für 2004 bekommen. Also noch in der Frist. Es war eine Nachzahlung in Höhe von EUR 800,-- Daran sieht man schon => es gab Ärger. Einige Unstimmigkeiten in der Aufstellung und einige Posten, die uns sehr erhöht vorkamen. Wir haben dann innerhalb von 2 Wochen widersprochen und die genaue Aufstellung (+ Kopien der original-Rechnungen usw.) verlangt, wozu der Vermieter meines Wissens verpflichtet ist. Dies ist er aber BIS HEUTE schuldig geblieben, sprich ich habe NICHTS mehr vom Vermieter gehört. (verdächtig?)

Nun die Frage: Wann verfällt in diesem Fall sein Anspruch?? Wie lange kann er sich so verhalten, ohne das etwas passiert?

Vielen Dank für alle Antworten.

Gruß
Johannes

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo Johannes,

eine Pflicht für den Vermieter zur Zusendung der Rechnungen besteht meines Wissens nicht. Ihr habt aber das Recht, dass innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der NK-Abrechnung die Rechnungen beim Vermieter eingesehen werden können bzw. er gegen Entgelt Kopien anfertigt.

Ich denke nicht, dass die Forderungen irgendwann verfallen.

Gruss, JoKu

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#2
 Von 
joshi222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke schonmal. Die Frage ist, wie sollte ich mich dann verhalten? Es ist schon komisch, dass der Vermieter GAR nichts mehr von sich hören lässt oder? Selbst eine Zahlungsaufforderung ist bisher nicht eingegangen.

Eine Frage aber: Warum gibt es dann den Widerspruch gegen die NK-Abrechnung? Ich dachte, der ist dazu gut, dass der Vermieter dann eine genauerer Aufstellung liefern muss?!

Danke sehr,
Gruß :)

Johannes

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt aber 3 Jahre, so dass das noch lange nicht verjährt ist.

Du hast zwar ein Einsichtsrecht in die Originalunterlagen, aber keinen Anspruch auf Kopien dieser Unterlagen.

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#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

"Du hast zwar ein Einsichtsrecht in die Originalunterlagen, aber keinen Anspruch auf Kopien dieser Unterlagen"

aber

quote:
Ich habe gegen November 2005 die NK-Abrechnung für 2004 bekommen


da sah es noch anders aus....
ausserdem bestände immer noch die möglichkeit, wenn z.b die entfernung zum vermieter zu hoch ist.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

@KristijanM
Warum sah das im November 2005 noch anders aus?

Dass das entsprechende Urteil erst in diesem Jahr gefällt wurde, heißt doch nicht, dass die entsprechende Rechtslage nicht auch schon vorher gegolten hat. Schließlich ist der im Urteil behandelte Fall ja noch älter.

Bei einem solchen BGH-Urteil handelt es sich um eine Gesetzesauslegung, nicht um eine Gesetzesänderung.

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