Hallo an alle Forumsmitglieder,
ich komme aus Hamburg, bin neu hier und habe mich aufgrund der gerade eingetrudelten Nebenkostenabrechnung hier registriert.
Ich habe (u.a.!) ein Problem mit der in der Nebenkostenabrechnung meines Vermieters abgerechneten Grundsteuer:
In dem Mehrfamilienhaus (4 Parteien) in dem ich seit Jahren wohne war bis Ende 2008 eine "Einheit" durch den Vermieter selbst gewerblich belegt. Dort war die IT-Abteilung des Vermieters untergebracht.
Seit Ende 08 ist die Abteilung in das benachbarte Firmengebäude des Vermieters umgezogen und der Vermieter hat die ehemaligen Büros in eine weitere Wohnung umfunktioniert und vermietet.
Bei der jetzigen NK-Abrechnung taucht als Umlage-Position die Grundsteuer auf (ist soweit auch korrekt).
Was mich allerdings stutzig macht ist, dass der beigefügte Beleg, der Grundsteuerbescheid aus 2005(!) ist. Zu der Zeit (bis Ende 2008) war das Gebäude ja noch in "typengemischter Nutzung" (gewerbliche Eigennutzung UND Wohnraumvermietung an Privatpersonen). Der Vermieter legt nun immernoch die damals festgelegte Grundsteuer komplett auf alle Mieter um.
Ich habe bei der Prüfung jetzt auch festgestellt, dass der Vermieter schon immer zu Unrecht die gesamte Grundsteuer auf die Quadratmeter aufgeteilt hatte ohne die Steuer nach Wohn- und gewerblich genutzten Flächen aufzuteilen. Für die Vergangenheit kann ich da jetzt wohl nichts mehr machen aber ich sehe nicht ein weiterhin die damals festgelegte Grundsteuer für typengemischte Nutzung zu bezahlen wenn ich jetzt in einem reinen Wohnhaus wohne.
Meine Frage:
Ist es rechtmäßig, dass der Vermieter die Grundsteuer nicht anpassen läßt und den Mietern den höheren Grundsteuerbetrag für gewerbliche genutzte Flächen weiter belastet?
Vielen Dank!
HH-Mieter
-----------------
""
NK-Abrechnung: Falsche Grundsteuer?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn sich die Grundsteuer im geschilderten Fall seit 2005 nicht erhöht hat, so ist die Anrechnung auch in den folgenden Jahren ohne weitere Bescheide korrekt. Im Rahmen der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung erfolgt die Umlage grundsätzlich wohnungsgrößenbezogen. Existieren neben Wohnungen auch Gewerberäume, so sind diese, entsrechend ihrer Größe, in der Abrechnung zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Fall empfehle ich, daß Widerspruch eingelegt wird. Der Vermieter muß klar darstellen, nach welchem Schlüssel er die Steuer umgelegt hat.
-----------------
""
ohne die Steuer nach Wohn- und gewerblich genutzten Flächen aufzuteilen.
Wo ist denn da der Unterschied (Mehrfamilienhaus, 4 Parteien) ?
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten