NACHZAHLUNG- Verspätete undurchsichtige Betriebskosten-Abrechnung

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
SCSM2017
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
NACHZAHLUNG- Verspätete undurchsichtige Betriebskosten-Abrechnung

Hallo zusammen,

meine Mitbewohnerin und ich haben nun endlich dieser Tage unsere erste Nebenkostenabrechnung bekommen (wir wohen seit 08/2015 dort).
Natürlich sollen wir nachzahlen und zwar stolze 130 (2015) und 460 Euro. (2016)
Leider sind wir hilflos, es gibt Kürzel die wir nicht kennen, Beträge die sich uns nicht erschließen so wie Doppelbenennungen. (Eine Legende hierfür lag dem Schreiben nicht bei)
Wir hatten bereits Ende letzten Jahres nach einer Nebenkostenabrechnung gefragt und nun am 30.06.2017 die für 2016 und 2015 erhalten.

Angaben zur Wohnsituation;

-Mehrfamilienhaus, 7 Parteien (alles Eigentümer außer uns)
-2,5 Zimmerwohnung, Wohnküche, ungefähr 65 bis 70 m2 Kellerwohnung (leichtes, bekanntes Schimmelproblem)
-Beide Vollberufstätig und wenig zu Hause
-Hausmeisterdienst gibt es nicht
-Unsere Wohnung ist unter der Wohnung unserer Vermieterin, frührer gehörten diese zusammen, wir haben hier eine gemeinsame Abrechnung die wohl nach Zählern und Quadratmetern aufgeteilt wird. (bei uns vorstellig zum ablesen wurde er nie)

Wir haben nun eine Mail geschrieben und uns erstmal ein wenig dumm gestellt, da wir tatsächlich auch sehr verunsichert sind.
Hier haben wir um eine Benneung der Kürzel gebeten, sowie die Einsicht in die Belege.
Wir spielen mit dem Gedanken in einen Mieterschutzverein einzutreten, Mieterbund e.V. hat hier jemand Erfahrung?

Anbei eine kleine Übersicht der Positionen:

Nebenkosten 01.01.2016-31.12.2016
Kaltwasser inkl. Abwasser
325.50 €

Heizwasser
243.99 €

Warmwasser
88.74 €

Betriebstrom
13.71 €

Gebühr Verbrauchserfassung
56.48 €

Kaminfeger
6.46 €

Wartung Heizung
20.88 €

Miete Geräte HKV
19.99 €

Miete Geräte KW
19.92 €

Gartenpflege , Strassenreinigun
1.48 €

Müllgebühren
120.47 €

Gebäude-/ Haftpflichtversicherung
134.53 €

Versiegelungsabgabe
16.03 €

Grundsteuer
146.22 €

Allgemeinstrom
18.16 €

Wartung Hebeanlagen
17.70 €

Wartung Heizung
13.27 €

Legionellenpflichttest
33.81 €



Eine Einschätzung von eurer Seite wäre schön, um unsere fehlenden Erfahrungswerte auszugleichen.

Schon einmal vielen Dank im Voraus!!!!

Liebe Grüße und schönes Wochenende

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von SCSM2017):
Eine Einschätzung von eurer Seite wäre schön, um unsere fehlenden Erfahrungswerte auszugleichen.

Meine Meinung: Wenn im Mietvertrag vereinbart, sind das umlegbare Nebenkosten. Wobei da natürlich mehr stehen müsste als die puren Zahlen. Und die Nachzahlung für 2015 ist nicht mehr zu leisten (§ 556 (3) 3. BGB ).

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Sieht erstmal okay aus. Was zahlt ihr denn voraus im Monat?
Und evtl. Abrechnung scannen und verlinken?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

HKV = Heizkostenverteiler
KW = Kaltwasser

Ansonsten sind das fast alles umlegbare Betriebskosten. Die Kosten der Legionellenprüfung müßte allerdings namentlich im Vertrag vereinbart sein, sonst sind diese Kosten nicht umlegbar. Für Heizwasser habe ich auch keine Erklärung.

Mit der Auflistung kann man nicht viel anfangen. Ein Bild der Abrechnung wäre besser.

http://www.fotos-hochladen.net/

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Für Heizwasser habe ich auch keine Erklärung.
Heizwasser+Warmwasser könnte einmal die Kosten des Wassers und einmal die Kosten zur Erwärmung des Wassers sein. Wobei mir dann in der ganzen Rechnung die Heizkosten fehlen würden. Durch die Heizkostenverteiler sollte es sich ja eigentlich um eine Zentralheizung handeln. Da müssten die Heizkosten selber eigentlich auch über den Vermieter laufen.

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wie schon gesagt wurde: ein Nachforderungsbetrag für 2015 (Abrechnungs-Zeitraum 1.1.-31.12.2015) ist nicht mehr einforderbar.

An der Abrechnung und den genannten Daten ist erstmal nichts "undurchsichtiges" zu erkennen.
Die genannten Positionen sind grundsätzlich "umlagefähige Betriebskosten" ... wenn die Umlage an sich im Mietvertrag vereinbart ist.

Ansonsten ist eine Auflistung tatsächlich "zu undurchsichtigt", um dazu irgendetwas sagen zu können.
Ggf. Abrechnung hochladen und link einstellen, damit man sich das mal anschauen kann.

Bitte um Benennung der Kürzel ist schon mal gut.
Belegeinsicht macht erst Sinn, wenn man damit auch etwas anfangen kann (sich also mal mehr mit dem Thema Betriebskostenabrechnung befasst hat), weil man dieses Recht nur einmal in Anspruch nehmen kann. Besser wären Fotokopien der Belege - darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch (dafür dürften die Belege zu nah einsehbar sein = im gleichen Haus).
Wenn man nicht weiss wann abgelesen worden sein soll, dann fragt man eben auch danach.

So schaut das erstma nur danach aus, dass ein Mieter wegen der Nachforderung an sich aus dem Häuschen ist und krampfhaft nach Aufhängern sucht. Man sollte die Sache jedoch sachlich angehen.

Bei welcher Position soll eine "Doppelbenennung" vorliegen? (ich kann keine erkennen)
Wie wird Heizwärme bereitet? (über Zentralheizung? oder Etagenheizung? sonst innerhalb der Mietwohnung?)
Wie wird Warmwasser bereitet? (wie oben - hier deutet "keine Messgeräte" auf Einzelbereitung hin - aber "Legionellentest" wiederum auf Zentralheizung)
Wo befinden sich die Messgeräte? insbesondere die HKV? (am Heizkörper? > Funkablesung?)
Was steht im Mietvertrag zur Umlage der Betriebskosten? ggf. auch zum Umlageschlüssel?
Wie hoch ist eure monatliche Vorauszahlung?

Ohne die Abrechnungsunterlagen gesehen zu haben und Antworten zu den Fragen, kann man nichts weiter dazu sagen.

-- Editiert von Lolle am 08.07.2017 09:57

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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