NACHTRAG Mietvertrag - Pflichten; Ungestrichen übernommen, Soll streichen

10. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mieter_J
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
NACHTRAG Mietvertrag - Pflichten; Ungestrichen übernommen, Soll streichen

​Hallo in die Runde,

Vor drei Jahren bin ich zwecks Studiums in eine WG eingezogen. Die WG ist eine Stundenwohnung und wird von zwei Parteien bewohnt. Der Einzug erfolgte damals durch einen NACHTRAG ZUM MIETVERTRAG.

Historie der Wohnung:
2012 - Original Mietvertrag ist entstanden (Zwischen Vermieter und zwei Mietern da 2er WG), Inhalt: Wohnung wird gestrichen weiß übergeben. Bei Auszug soll ebenfalls gestrichen weiß übergeben werden.
2013 - 1. Nachtrag zum Mietvertrag von 2012. Ein Mieter scheidet aus, ein neuer Mieter geht rein.
2015 - 2. Nachtrag zum Mietvertrag von 2012. Ein weiterer Mieter vom Anfang scheidet aus, ein neuer geht rein (ICH).

Wieder wurde ein neuer Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, ich bin somit als "Nachtrag" rein. Bei Einzug habe ich feststellen müssen, dass weder Zimmer, noch Wohnung eu gestrichen worden waren. Ich bin somit in ein ungestrichenes Zimmer eingezogen.

2017 - 3. Nachtrag zum Mietvertrag von 2012. Ein weiterer Mieter zieht ein (Ein Kumpel von mir). Bei Auszug des Vor-Mieters, meinem ehemaligen Mitbewohner, geht ihm eine von vier Scheiben in der Haustür kaputt. Der Vermieter wird von ihm kontaktiert, weiß Bescheid, er lässt eine Holzplatte in das Glas einbauen. Mein ehemaliger Mitbewohner hat gesagt, dass sich der Vermieter bald kümmern würde.

Nach dem 3. Nachtrag ist mein Kumpel dann eingezogen und hat ebenfalls ein unrenoviertes Zimmer übernommen. Dabei hat der Vormieter auch Nägel in der Wand gelassen, Leisten nicht abmontiert etc. Wir haben dem Vermieter direkt Bescheid gegeben, dass das Zimmer nicht renoviert wurde bei "Auszug" (im Sinne von Nachtrag zum Mietvertrag). Dieser hat aber abgelehnt sich drum zu kümmern um das Streichen und um die Reparatur, da er sagt, dass wir alle Rechten und Pflichten aus dem Alt-Mietvertrag durch den Nachtrag übernehmen. Das steht auch so im Nachtrag.

Wir ziehen in zwei Monaten aus und haben bald eine Abnahme mit dem Vermieter. Dabei (bin ich mir sicher) wird er folgendes Ankreiden:

- Das fehlende Glas in der Haustür, dass von der Partei beschädigt wurde, die längst ausgezogen ist. Wir haben ihn als Zeugen und können nachweisen, dass der es war. Müssen wir denn nun das Glas ersetzen, obwohl wir nicht involviert waren? Als der 2017er Mieter eingezogen ist, war es zum Beispiel schon kaputt.

- Streichen: Der Vermieter wird sagen, dass wir die Wohnung bei Auszug streichen sollen. Wir haben die Wohnung aber auch ungestrichen (durch den Nachtrag des Mietvertrages) übernommen. Somit würden wir ja schlechter gestellt werden, da wir die Wohnung ungestrichen übernehmen haben.

- Es befinden sich Löcher in der Wand: Die wurden vom Vormieter erstellt, der 2017 rausgegangen ist. Müssen wir sie dann schließen, obwohl wir sie so selbst vorgefunden haben?

In den meisten Fällen können wir nachweisen, dass wir es nicht waren. So zum Beispiel die Haustür, das hat uns der ehemalige Vermieter gegenüber schriftlich bestätigt. Ebenso die Löcher in den Wänden. Und das ungestrichen übergeben wurde ebenfalls.

Kennt jemand die Rechtslage und kann die Situation einschätzen?

Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Inhalt: Wohnung wird gestrichen weiß übergeben. Bei Auszug soll ebenfalls gestrichen weiß übergeben werden.


Vorbehaltlich des genauen Wortlautes sieht die Klausel unwirksam aus.

Zitat:
- Das fehlende Glas in der Haustür, dass von der Partei beschädigt wurde, die längst ausgezogen ist. Wir haben ihn als Zeugen und können nachweisen, dass der es war. Müssen wir denn nun das Glas ersetzen, obwohl wir nicht involviert waren? Als der 2017er Mieter eingezogen ist, war es zum Beispiel schon kaputt.


Ihr seid mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag eingetreten. Daher müsst Ihr Euch durch Vormieter verursachte Schäden zurechnen lassen. So etwas muss man beim Eintritt in den Mietvertrag klären.

Zitat:
- Streichen: Der Vermieter wird sagen, dass wir die Wohnung bei Auszug streichen sollen. Wir haben die Wohnung aber auch ungestrichen (durch den Nachtrag des Mietvertrages) übernommen. Somit würden wir ja schlechter gestellt werden, da wir die Wohnung ungestrichen übernehmen haben.


Ihr habt Glück, dass die Klausel wahrscheinlich unwirksam ist, denn ansonsten würde das gleiche gelten wie zum vorherigen Punkt.

Zitat:
- Es befinden sich Löcher in der Wand: Die wurden vom Vormieter erstellt, der 2017 rausgegangen ist. Müssen wir sie dann schließen, obwohl wir sie so selbst vorgefunden haben?


Hier gilt wieder das Gleiche, wobei normale Dübellöcher zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören und daher nicht beseitigt werden müssen.

Zitat:
In den meisten Fällen können wir nachweisen, dass wir es nicht waren.


Das spielt keine Rolle.

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#2
 Von 
Mieter_J
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung!

Im dem Vertrag steht, dass Renoviert (zurück-) übergeben werden muss.

Zitat: "Die Wohnung ist frisch gestrichen bei Übergabe, Rauhfaser weiß."

Zitat 2: "Instandhaltung der Mietsache. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit und spätestens bei Ende des Mietverhältnisses, die je nach Grad der Abnutzung erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören sämtliche Anstriche, sowie das Tapezieren von Wänden und Decken. Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht durchgeführt werden."

Ist diese Klausel so rechtens?

WICHTIGER

Ich/Wir sind ja als Nachtrag den Mietvertrag eingezogen. Der Vermieter meinte, dass bei einem Mietvertrag keine ordentliche Übergabe erfolgen muss nachdem wir gemeldet haben, dass wir in eine ungestichene Wohnung eingezogen sind.

Laut BGH müssen Mieter aber nur renoviert übergebene Wohnungen gestrichen zurückgeben (siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-mieter-muessen-nur-renoviert-uebergebene-wohnungen-renovieren-a-1024239.html). Welcher Zustand wird denn wohl als "Übergabezustand" angesehen, der zu unserem Einzug oder dem der Parteien 2012 mit denen wir nichts zu tun haben?

An mich wurde sie wie gesagt ungestrichen übergeben und ich soll jetzt streichen.

Danke!

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
An mich wurde sie wie gesagt ungestrichen übergeben und ich soll jetzt streichen.

Ist aber nicht relevant, denn du hast einen bestehenden Vertrag übernommen. Damit bist du in die Verpflichtungen dieses Mietvertrages eingetreten.
Es kommt daher nicht auf den Zustand bei deinem Einzug an sonder auf den Zustand des Beginns des ersten (ursprünglichen) Mietvertrages an.
Eine Verpflichtung „weiß" erkenne ich nach den Zitatt nicht.

-- Editiert von Spezi-2 am 12.07.2018 17:03

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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